Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Ivy am 06. November 2012, 17:52:12
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Hallo zusammen,
wahrscheinlich wurde auch diese Frage schon 1000mal gestellt, konnte aber auf die Schnelle nichts passendes finden :sad: also frag ich einfach :rougi:
Zu mir: Seit April 2011 läuft meine VerbraucherINSO und mittlerweile wurde das Verfahren beendet und die Restschuldbefreiung angekündigt. Dieser Vorgang ist wohl der "normale Lauf der Dinge" in der Insolvenz...
Nun habe ich im September meinen Lohnsteuerjahresausgleich von 2011/2010 eingereicht ( zur Erklärung: bis Beginn der INSO, also April 2011 war ich arbeitssuchend gemeldet) und würde gern wissen, ob der komplette Erstattungsbetrag in die INSO fällt und ich ihn an den Treuhänder abführen muss?! Ich habe nun schon von mehreren Stellen gehört, dass man vom Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens bei Gericht bis zur Restschuldbefreiung (also in der Wohlverhaltensperiode) Erstattungen vom Finanzamt behalten darf. Leider waren die Aussagen immer "schwammig" und niemand konnte mir etwas konkretes sagen... :rougi:
Vielleicht kann mir hier jemand helfen bevor ich mich zu früh freue :dntknw:
Danke schonmal für Eure Antworten!!
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Der Erstattungsbetrag bis zur Aufhebung gehoert zur Masse,
Ab Aufhebunv gehoert er Ihnen.
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Es sei denn im Aufhebungsbeschluss ist Nachtragsverteilung angeordnet worden. Dann hehört der Teil, der bis zur Verfahrensaufhebung angefallen ist, ebenfals zur MAsse.
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Der Erstattungsbetrag bis zur Aufhebung gehoert zur Masse,
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Der Erstattungsbetrag bis zur Aufhebung gehoert zur Masse,
Aber nur, wenn NTV vorbehalten oder angeordnet wurde. Sinst gehört es dem Schuldner. Andere Meinung?
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Vielen Dank für die netten Antworten - habe Gestern meinen Erstattungsbescheid bekommen :sad: im "Beiblatt" stand dann ..."eine Nachtragsverteilung wurde angeregt". Bedeutet es wird nun vom AG und meinem TH geprüft ob die Erstattung noch in die Masse fällt - oder steht das jetzt schon fest? Ausserdem schreiben sie, dass der gesamte Betrag auf das TH Konto überwiesen wird. Würde nun gerne bei meinem TH anfragen ob eine, evtl. auch nur teilweise, Auszahlung an mich erfolgen kann, da ich fest mit einem Teil des Geldes gerechnet habe um mir ein neues Auto anzuschaffen. Mein altes, was auch in der Inso angegeben war, hat den Geist aufgegeben und für den Weg zur Arbeit bin ich leider auf ein Kfz angewiesen :heulen: wobei mir auch das ziemlich aussichtslos erscheint !??!
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Wobei ich ganz klar sagen muss, dass ich mich ja selbst in diese Situation gebracht habe und froh bin, dass ich die Möglichkeit hatte eine Insolvenz anzumelden- wahrscheinlich muss man da dann durch... :cry: