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Autor Thema: Lst-Ausgleich im laufenden Regelinsolvenzverfahren  (Gelesen 2459 mal)

katerkati

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Lst-Ausgleich im laufenden Regelinsolvenzverfahren
« am: 25. März 2013, 08:07:28 »

Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hätte da mal ein paar Fragen.
Befinde mich seit März 2011 im Regelinsolvenzverfahren; seit 2012 bin ich nur noch Arbeitnehmerin.
Habe nun nachstehende Mail von meinen IV erhalten:

"...nachdem Sie im Jahr 2012 nur noch Arbeitnehmerin waren, können Sie den Lohnsteuerjahresausgleich selber machen. Es besteht jetzt keine Notwendigkeit mehr, die Insolvenzmasse hierfür auszugeben. Hier könnte es dann im Nachhinein Probleme geben. Ich bitte Sie insoweit um Verständnis.
Bitte erstellen Sie daher die Steuererklärung und reichen diese mit den Belegen bei uns ein. Nach Unterzeichnung durch Herrn RA XXXXX leite ich diese an das Finanzamt weiter."

Ist diese Vorgehensweise üblich?
Ich bin davon ausgegangen, das der Lohnsteuerjahresausgleich im laufenden Verfahren vom IV erstellt werden muss?
Zu welchen in der Mail angesprochenen Problemen kann es führen, wenn die Masse dafür ausgegeben wird?
Die zu erwartende Erstattung geht in die Masse über, korrekt?
Vielen Dank vorab für Eure Antworten.

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HausH

Re: Lst-Ausgleich im laufenden Regelinsolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 26. März 2013, 13:35:22 »

hallo katerkati,

ich bin kein experte was die Sachen angeht, nur ein mitbetroffener. Ich bin ebenfalls in der Insolvenz, seit kurzem in der WP. Ich habe meinen Lohnsteuerjahresausgleich auch zu meinem RA (Insolvenzverwalter) geschickt, komplett von mir ausgefüllt. Liegt in der Hand das du es selbst machst, woher soll dein Insolvenzverwalter wissen was du an Sonderausgaben hast. Dein Verwalter muss das Ding dann prüfen, unterschreiben und einreichen. Ich bin seit 2011 (oktober) in der Insolvenz, habe für 2010 nichts wieder bekommen, ging alles an den Verwalter, für 2011 habe ich 8 Euro erstattet bekommen. Du bekommst übrigens eine neue Steuernummer die wohl bis zum Schluss des Verfahrens beibehalten wird. Ich mache jetzt demnächst meinen Ausgleich für 2012, da bin ich mal gespannt ob ich was wieder kriege  :wow:
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Der_Alte

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Re: Lst-Ausgleich im laufenden Regelinsolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 26. März 2013, 16:18:32 »

Das der Treuhänder die Erlärung abgeben muss und der Schuldner nur die erforderlichen Auskünfte zu erteilen hat, ist lange vom BGH entschieden. Hier dazu der Beschluss: http://lexetius.com/2008,3854
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katerkati

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Re: Lst-Ausgleich im laufenden Regelinsolvenzverfahren
« Antwort #3 am: 26. März 2013, 20:03:52 »

vielen Dank Euch beiden für Eure Antworten.
dann werde ich mal meine Steuererklärung machen und meinem Verwalter einreichen.
Meine Befürchtungen waren halt nur, das ein Steuerberater (welchen ich mir derzeit nicht leisten kann) ggf. 100 Euro mehr rausholen kann und mir daraus zum späteren Zeitpunkt ein Strick gedreht werden kann (Stichworte: Schädigung der Masse). :Oh_no:
Sollte mir ja aber erspart bleiben, da der Verwalter mit seiner Unterschrift die Verantwortung für die Erklärung übernimmt - richtig?
grüße katerkati
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Der_Alte

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Re: Lst-Ausgleich im laufenden Regelinsolvenzverfahren
« Antwort #4 am: 26. März 2013, 21:02:20 »

Sie sollten die Erklärung nicht machen, denn der Verwalter wird sie bloß unterschreiben und bei Fehlern möglicherweise versuchen, es auf Sie abzuschieben.
Er ist gesetzlich verpflichtet, die Steuererklärung anzufertigen und vorzulegen. Geben Sie ihm also die Informationen, die für die Erstellung der Erklärung erforderlich sind, und lassen Sie ihn das selbst machen. Ein freundlicher Hinweis auf den BGH-Beschluss sollte gnügen.
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HausH

Re: Lst-Ausgleich im laufenden Regelinsolvenzverfahren
« Antwort #5 am: 26. März 2013, 22:00:35 »

Sie sollten die Erklärung nicht machen, denn der Verwalter wird sie bloß unterschreiben und bei Fehlern möglicherweise versuchen, es auf Sie abzuschieben.
Er ist gesetzlich verpflichtet, die Steuererklärung anzufertigen und vorzulegen. Geben Sie ihm also die Informationen, die für die Erstellung der Erklärung erforderlich sind, und lassen Sie ihn das selbst machen. Ein freundlicher Hinweis auf den BGH-Beschluss sollte gnügen.

das mag so stimmen, nur gebe ich folgenden Hinweiß: Ich habe im vergangenen Jahr deswegen mein zuständiges Amtsgericht angeschrieben, weil ich genau diese Frage hatte. Abschrift der Antwort:

"sehr geehrter Herr xxx
in o.a. Angelegenheit nehme ich bezug auf ihr Schreiben vom xxx. Im Insolovenzverfahren besteht für Sie nur die Verpflichtung, dem Treuhänder sämtliche zur Erstellung der Steuererklärung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Steuererklärung ist grundsätzlich vom Treuhänder anzufertigen und beim Finanzamt einzureichen. In der Praxis ist es aus Kostengründen jedoch sinnvoll, dass Sie selbst die Erklärung fertigen und dem Treuhänder überreichen. Der Treuhänder wird diese überprüfen und sodann unterzeichnet beim zuständigen FA einreichen.Sofern Sie sich zur Erstellung der Steuererklärung nicht bereit erklären, ist damit zu rechnen das der Verwalter einen Steuerberater mit der Erstellung der Erklärung beauftragt, was zusätzliche Kosten verursacht."

Ich mache es so wie mir das Gericht es angeraten hat, wer soll mir daraus einen Strick drehen?
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Der_Alte

  • Gast
Re: Lst-Ausgleich im laufenden Regelinsolvenzverfahren
« Antwort #6 am: 27. März 2013, 18:46:09 »

Zitat
Sofern Sie sich zur Erstellung der Steuererklärung nicht bereit erklären, ist damit zu rechnen das der Verwalter einen Steuerberater mit der Erstellung der Erklärung beauftragt, was zusätzliche Kosten verursacht.
Ja, ist dann so. er bekommt ja auch die Erstattung, dann kann er auch einen Steureberater beauftragen. Die Gläubiger profitieren letztlich davon und deshalb ist und bleibt es Sache des TH, eine Steuerrückerstattung zu bewirken.

Anders wäre es vielleicht, wenn mit keiner oder nur einer geringen Steuererstattung zu rechnen ist und insgesamt das Verfahren nicht einmal die Verfahrenskosten trägt. Dann sind zusätzliche Kosten besser zu vermeiden, bevor man sie am Ende des Verfahrens selbst tragen muss.
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HausH

Re: Lst-Ausgleich im laufenden Regelinsolvenzverfahren
« Antwort #7 am: 27. März 2013, 18:51:35 »

hallo nochmal,

ist es richtig das man dann ab der WP mögliche Rückerstattungen ausgezahlt kriegt? Ich hab da sowas gelesen...wäre bei mir dann vermutlich mit der Einkommenssteuererklärung im nächsten jahr so.

grüßle HausH
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katerkati

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Re: Lst-Ausgleich im laufenden Regelinsolvenzverfahren
« Antwort #8 am: 27. März 2013, 19:12:02 »

hallo nochmal,
ich hab jetz mal grob überschlagen - die Erstattung sollte bei mir für 2012 bei ca. 1500 Euro liegen; über die pfändbaren Anteile meines Gehaltes sind bisher ca. 23.000 ab Eröffnung (incl. der vorläufigen) IV an den Verwalter geflossen. Damit sollten doch die Verfahrenskosten incl. der Kosten für den Verwalter gedeckt sein, was ich  bisher zum Kostenthema so gelesen habe.
Ich habe heute auch paralell meinen Rechtspfleger angeschrieben und nachgefragt. Bin auf die antwort gespannt.

@HausH: Die Steuererstattung gehört meines Wissens in der WVP Dir, sofern im Aufhebungsbeschluss des Verfahrens keine Nachverteilung angeordnet wurde. Es sei denn, Du hast Schulden beim Finanzamt. Der Fiskus dürfte die Erstattung dann aufrechnen dürfen.

Grüße Katerkati
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HausH

Re: Lst-Ausgleich im laufenden Regelinsolvenzverfahren
« Antwort #9 am: 27. März 2013, 20:50:06 »

@Katerkati,

ist das so mit dem FA? ich glaube die waren bei mir mit einer kleinen Summe dabei, ich kann mir aber nicht vorstellen das dass FA bevorzugt behandelt wird, ist ein Gläubiger wie jeder andere auch der seinen Anteil Prozentual von dem kriegt was über meinem pfändbaren Anteil liegt. Ist aber nicht viel bei drei unterhaltspflichtigen... Oder ist das anders, weiß da einer mehr?

Von einer Nachverteilung steht bei mir nichts im Beschluss.

grüßle HausH
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