Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Gina210 am 06. November 2007, 21:15:14

Titel: Lst-karte und Tabelle
Beitrag von: Gina210 am 06. November 2007, 21:15:14
Hallo, da bin ich mal wieder. . . ,

war heute beim Finanzamt, wegen Eintragung der  3Kinder, die über 18 J.  sind aber alle in Ausbildung und daher unterhaltberechtigt.

Meine Frage, jetzt bekam ich die St-klasse 2, zuvor hatte ich 1, auserdem 1 "volles " Kind . . . ? habs irgendwie nicht verstanden, denn ich habe ja 3 Kinder? ! die alle in Ausbildung sind. Zählt jetzt beim TH die Tabelle mit den 3 unterhaltsberechtigten Kindern oder nur das Eine, dass ab `08 auf der Lst-karte eingetragen ist???
Soll ich die Ausbildungsbescheinigungen nur an den TH senden oder ans Gericht? oder an beiden?
Bitte, gibt mir eine AW damit ich planen kann. 
Vielen Dank

mfg
Gina
Titel: Re: Lst-karte und Tabelle
Beitrag von: smallville am 07. November 2007, 12:59:51
Hallo Gina,

bist Du berufstätig?

Ich kenne mich mit ALG usw. überhaupt nicht aus und weiss von daher nicht wie sich die Lst.Karte da auswirkt.

Beim Gehalt wirkt sich das schon aus.

Guck mal hier http://www.jobware.de/ra/vr/gr/gehaltsrechner.html
Und wenn Du durch die neue Lst-Karte ein besseres Netto hast, dann könnte ggf. auch ein höherer pfändbarer Betrag daraus resultieren.
Dafür musst Du in der Lohnpfändungstabelle nach Deinem Nettogehalt suchen und in der Spalte mit 3 Unterhaltspflichtigen Personen den pfändbaren Betrag ermitteln- ob da überhaupt einer wäre.

Gruss
Smallville
Titel: Re: Lst-karte und Tabelle
Beitrag von: paps am 07. November 2007, 19:23:31
Prinzipiell sollte der Arbeitgeber die Unterlagen bekommen.
Es ist unrelevant, was auf der Lohnsteuerkarte steht.
Grundlage für die berechnung ist der reale Zustand.
Voraussetzung ist natürlich, dass auch Unterhalt geleistet wird. (Barunterhalt  oder als Unterhaltszahlung)

Sollte das nicht helfen, dann das Gericht um eine Entscheidung anrufen.