Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: doktor mabuse am 04. November 2009, 16:35:25

Titel: lt die Anwaltskosten während der Insolvenz
Beitrag von: doktor mabuse am 04. November 2009, 16:35:25
Hallo Forumsmitglieder,

bin seit 2 Monaten in der Vorinsolvenzphase, AG Schuldenbereinigungsplan wird wohl scheitern, der nächste Schritt wäre Einreichung des Insolvenzantrags, werde dabei von einem örtlichen Schuldnerberater unterstützt.
Wie verhält es sich, wenn ich in den Monaten nach Insolvenzeröffnung wegen irgendwelcher Streitigkeiten (zB. Gläubiger, Insolvenzverwalter etc.) die ja durchaus kommen können, einen Anwalt einschalten müsste?
Muß ich diesen komplett von meinem nicht pfändbaren Gehalt ( in etwa 1.000 Euro) bezahlen?
Wie machen es die Anderen, gibt es irgendwelche Unterstützung? Oder loht sich noch der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung?
Rücklagen für einen Anwalt hab ich dann ja bekanntlich keine mehr und Anwälte sind teuer.
Hat Jemand von Euch einen Tip oder eigene Erfahrung?

Vielen Dank im Voraus,

Gruß
Titel: Re: lt die Anwaltskosten während der Insolvenz
Beitrag von: rookie am 04. November 2009, 16:47:39
Den Anwalt müssen Sie selbst bezahlen.

Bei Streitigkeiten vor Gericht ( z.B. bei einer Feststellungsklage durch einen Gläubiger )   können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Das muss aber Aussicht auf Erfolg haben.

Eine RSV deckt keine Anwaltskosten für Insolvenzstreitigkeiten ab.

Wüsste nicht was es nach Insolvenzeröffnung ( und vorher auch nicht ) für Streitigkeiten geben sollte wofür Sie einen Anwalt bräuchten....es kann Ihnen ja keiner was.....dafür ist die Insolvenz ja da. :coffee:

Bei Stress mit dem Verwalter haben Sie die Möglichkeit sich beim Insolvenzgericht zu beschweren.

Lehnen Sie sich entspannt zurück. Sie brauchen keinen Anwalt...... :whistle:
Titel: Re: lt die Anwaltskosten während der Insolvenz
Beitrag von: lucca_m am 04. November 2009, 18:29:21
Sie werden keinen Anwalt brauchen. Es wird sich nach Eröffnung keiner mehr für sie interessieren. Auch der IV nicht (in der Regel). Und wenn ja, dann siehe rookie
Titel: Re: lt die Anwaltskosten während der Insolvenz
Beitrag von: Scarlett am 04. November 2009, 21:13:52
Wenn nicht außergewöhnliche Strafverfahren oder ähnliches zu erwarten sind, die nicht im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren stehen, ist eigentlich kein Anwalt von Nöten. Die Gläubiger verarztet der IV.

Im Verfahren hat man erfahrungsgemäß weniger Ärger als vorher
Titel: Re: eventuelle Anwaltskosten während der Insolvenz
Beitrag von: doktor mabuse am 05. November 2009, 14:15:20
Danke erstmal für Eure Antworten,
vielleicht mach ich mir auch irgendwie zuviel Gedanken (meint meine SB auch ;-)) aber da ich hier im Forum häufig gelesen habe, daß die Betroffenen öfters die Hilfe eines Anwalts benötigen, interessiert es mich doch im Vorfeld sehr, wie Er denn finanziert werden soll. Aber die Aussicht, daß nach Beginn des Insolvenzverfahrens alles etwas ruhiger seinwird, ist ja doch etwas beruhigend.Mal schauen, ob es tatsächlich so läuft.

Mit Gruß
Titel: Re: lt die Anwaltskosten während der Insolvenz
Beitrag von: rookie am 05. November 2009, 16:24:04
Im Insolvenzverfahren wird nur selten ein Anwalt benötigt. Ihre Gläubiger haben mit Ihnen nichts mehr zu tun. Dafür ist der IV/Th zuständig. Sie werden auch keine Gläubigerpost bekommen.

Im Insolvenzverfahren kehrt Ruhe ein..... :smoke:.....