Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: oliver am 31. Oktober 2008, 16:23:56

Titel: lv abschliessen
Beitrag von: oliver am 31. Oktober 2008, 16:23:56
darf ich in der insolvenz eine lebensversichreung abschliessen.
möchte meine frau absichern,was ist möglich
Titel: Re: lv abschliessen
Beitrag von: paps am 31. Oktober 2008, 17:06:56
Zuerst einmal willkommen im Forum.

Was möglich ist, kann erst genau beantwortet werden, wenn wir den genauen Stand des Verfahrens wissen.
Wurde das Verfahren schon aufgehoben und die Restschuldbefreiung angekündigt?

Zum anderen sollte je der genaue Bedarf erst mal ermittelt werden.
----
Grundsätzlich möglich wären alle Absicherungsformen ohne Sparanteil; z.B. Risikoversicherungen
Unpfändbar wären auch Riester- und Basisrente; wobei sich diese zur sofortigen Absicherung des Ehegatten weniger eignen.

In der WVP wäre dann jede Absicherung mit Sparanteil auch wieder möglich.
Titel: Re: lv abschliessen
Beitrag von: oliver am 01. November 2008, 12:52:58
Bei mir läuft die 6 jährige Wohlverhaltensphase.
Ich weiß jetzt nicht ob ich mit meinem pfändungsfreien Geld auch eine LV abschliessen darf?
Der IV könnte ja argumentieren das ich den monatlichen LV-Beitrag auch an die Gläubiger abführen könne.
Auf der einen Seite hat man kein Geld die Schulden zu bezahlen und aud der anderen Seite spart man Geld in einer LV an.
Ich habe keine Ahnung wie da die Gesetzeslage ist.
Hoffe , da kann mich jemand aufklären.
Mfg Oliver
Titel: Re: lv abschliessen
Beitrag von: paps am 01. November 2008, 13:17:02
Wann wurde das Verfahren eröffnet ?
Wurde das Verfahren bereits aufgehoben  (§200 InsO)und die RSB angekündigt?

Im Grunde können Sie ansparen, da nur die pfändbaren Beträge abzutreten sind.

Aber während des laufenden, eigentlichen Verfahrens, gehören mögliche Rückkaufswerte als Neuvermögen zur Masse.
Zitat von: InsolvenzOrdnung
§ 35
Begriff der Insolvenzmasse
(1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).