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Autor Thema: neue forderung vor eröffnung  (Gelesen 2413 mal)

marysue

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neue forderung vor eröffnung
« am: 23. Januar 2010, 20:38:01 »

hallo....
ich hab mal wieder eine frage

ich habe im oktober meinen antrag bei gericht abgegeben..bis heute war noch keine eröffnung..
habe anfang januar meine nebenkostenabrechnung bekommen mit einer nachzahlung von knapp 1000euro..wie ist das jetzt?fällt die mit ins insolvenzverfahren?kann das nur der treuhänder entscheiden?muß ich die jetzt schon bei gericht nachreichen oder dann nur beim treuhänder?kann mir dann die wohnungsgesellschaft kündigen?war mit meiner miete noch nie im rückstand..immer alles pünktlich bezahlt..hab da jetzt nur sorgen wenn ich die nebenkostenabrechnung nicht bezahle und die in die insolvenz mit reinfällt das ich mit denen probleme bekomme....habe schon eine mahnung bekommen..weiß echt nicht wie ich da drauf reagieren soll..
lg
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KSC

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Re: neue forderung vor eröffnung
« Antwort #1 am: 23. Januar 2010, 20:59:48 »

Kompliziert. Kannst die Forderung jetzt auf einen Schlag bezahlen?
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marysue

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Re: neue forderung vor eröffnung
« Antwort #2 am: 23. Januar 2010, 22:35:53 »

nein das ist es ja..hätte ich das geld dann wäre das problem gelöst..wenn ich aber jetzt in raten zahle da wäre das doch gläubigerbevorzugung,oder nicht?wie gesagt habe ich diese forderung aber noch nicht nachgereicht..weiß nicht wo und wie da ich noch keinen treuhänder habe
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KSC

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Re: neue forderung vor eröffnung
« Antwort #3 am: 23. Januar 2010, 23:08:39 »

Das Insolvenzverfahren ist, vorrausgesetzt man hat eh wenig, nicht schlimm (meine Meinung und ich bin schon 7 Monate drin). Aber diese Situation ist auf gut Deutsch gesagt einfach scheiße! Ich kenns, meine Mutter habe ich geraten das Insolvenzvefahren anzumelden, kann sie aber nicht weil sie Mietschulden hat.

Ach, wenns da so leicht ne Lösung gäbe.  :gruebel:

*nachdenk*
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marysue

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Re: neue forderung vor eröffnung
« Antwort #4 am: 23. Januar 2010, 23:39:44 »

hallo KSC

Das Insolvenzverfahren ist, vorrausgesetzt man hat eh wenig, nicht schlimm (meine Meinung und ich bin schon 7 Monate drin). Aber diese Situation ist auf gut Deutsch gesagt einfach scheiße! Ich kenns, meine Mutter habe ich geraten das Insolvenzvefahren anzumelden, kann sie aber nicht weil sie Mietschulden hat. [/u

warum kann da deine mutter keine insovenz beantragen??mietschulden fallen in die insolvenz wenn sie vor eröffnung waren
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KSC

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Re: neue forderung vor eröffnung
« Antwort #5 am: 23. Januar 2010, 23:48:40 »

Klar, aber wir wohnen hier schon fast 20 Jahre und wollen hier gerne wohnen bleiben. Sollte da was bei Insolvenz angemeldet werden fliegen wir achtkantig raus
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marysue

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Re: neue forderung vor eröffnung
« Antwort #6 am: 24. Januar 2010, 00:16:11 »

na super...ich hoffe doch das es bei mir nicht soweit kommt..
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KSC

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Re: neue forderung vor eröffnung
« Antwort #7 am: 24. Januar 2010, 00:20:59 »

Verzwickte Situation, ich denk immernoch nach  :coffee:
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Insokalle

Re: neue forderung vor eröffnung
« Antwort #8 am: 24. Januar 2010, 11:01:25 »

Klar, aber wir wohnen hier schon fast 20 Jahre und wollen hier gerne wohnen bleiben. Sollte da was bei Insolvenz angemeldet werden fliegen wir achtkantig raus


Kündigungssperre nach § 112 InsO:

Ein Miet- oder Pachtverhältnis, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der andere Teil nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kündigen:
1. wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Miete oder Pacht, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist;
2. wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners.

Die Nebenkostenforderung wird eine Insolvenzforderung, die der Vermieter zur Tabelle anmelden kann. Ist eine Kaution gestellt, kann er sich später etwas wiederholen. Ich würde die Forderung beim Gericht nachreichen.
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KSC

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Re: neue forderung vor eröffnung
« Antwort #9 am: 24. Januar 2010, 12:25:34 »

ouh, siehst schonwieder was dazu gelernt.

Das müsste ja dann auch für den Fragesteller gelten oder???  :cheesy: :thumbup:
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marysue

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Re: neue forderung vor eröffnung
« Antwort #10 am: 24. Januar 2010, 13:01:47 »

danke insokalle

..wie soll ich aber diese forderung bei gericht anmelden,habe ja noch kein aktenzeichen oder so...langt es das ich sie dem treuhänder nachreiche wenn ich weiß wer das ist??
ist es normal das es so lange dauert..antrag bei gericht anfang oktober bisher keine eröffnung

lg
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KSC

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Re: neue forderung vor eröffnung
« Antwort #11 am: 24. Januar 2010, 14:15:33 »

Das müsste reichen (war bei mir auch so)  :wink:  :hi:  :thumbup:
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