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Autor Thema: Mahnbescheid  (Gelesen 2659 mal)

daniel

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Mahnbescheid
« am: 05. März 2007, 23:45:29 »

noch was vergessen,....
was macht man mit Mahnbescheiden, muß man darauf reagieren?, denn eigentlich sind alle Gläubiger informiert, daß Inso eröffnet wurde, oder muß man den Beschluß über die Eröffnung dann auch noch an die Mahngerichte schicken, damit die das an den Antragsteller weiterleiten? Das kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber es gibt ja so einige Sachen, die nicht unbedingt logisch sind und doch durchgeführt werden.[addsig]
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Feuerwald

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Mahnbescheid
« Antwort #1 am: 06. März 2007, 21:32:08 »

Folgender möglich Ansatz:

§ 87 InsO - Forderungen der Insolvenzgläubiger

Die Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen.

evtl. vorab mit dem IV besprechen,
ggf. Widerspruch und als Anlage Kopie Eröffnungsbeschluss.

MfG
Feuerwald
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