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Autor Thema: Mahnbescheid  (Gelesen 1634 mal)

elga

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Mahnbescheid
« am: 20. Oktober 2011, 17:11:04 »

hallo zusammen,
meine pi ist kurz vor der eröffnung. nun habe ich von einem meiner gläubiger ein mahnbescheid bekommen. soll ich da jetzt einen einspruch einlegen?

Gruß elga
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horst69

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Re: Mahnbescheid
« Antwort #1 am: 20. Oktober 2011, 17:39:00 »

Wenn der Anspruch berechtigt ist, würde ich keinen Einspruch einlegen.

Meiner Meinung nach sollten Sie aber dem Verfahrensbevollmächtigten eine kurze Info geben, das Sie kurz vor Eröffnung stehen, gehört sich so.

Dann kann er ja nach Eröffnung mit dem IV sprechen.
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elga

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Re: Mahnbescheid
« Antwort #2 am: 20. Oktober 2011, 18:03:12 »

woher weiß ich, wer der verfahrensbevollmächtigte ist? der gläubiger ist eine bank mit eigener rechtsabteilung und die wissen doch auch, dass ich in die pi gehe.

gruß
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horst69

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Re: Mahnbescheid
« Antwort #3 am: 20. Oktober 2011, 18:08:35 »

Im Mahnbescheid steht alles drin  :wink:

Wenn die eh schon Bescheid wissen, brauchst du nichts zu tun.

Wiedersprechen würde ich wirklich nur, wenn du nicht einverstanden bist, bzw. die Summe falsch ist.
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juergengrisu

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Re: Mahnbescheid
« Antwort #4 am: 20. Oktober 2011, 18:15:13 »

Hi elga


Wenn sie eh vor der Eröffnung ihrer PI stehen würde ich nix machen... der Mahnbescheid geht mit in die Insolvenz und darf ab Eröffnung nicht mehr vollstreckt werden....
gruß
juergengris


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