Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: elga am 20. Oktober 2011, 17:11:04

Titel: Mahnbescheid
Beitrag von: elga am 20. Oktober 2011, 17:11:04
hallo zusammen,
meine pi ist kurz vor der eröffnung. nun habe ich von einem meiner gläubiger ein mahnbescheid bekommen. soll ich da jetzt einen einspruch einlegen?

Gruß elga
Titel: Re: Mahnbescheid
Beitrag von: horst69 am 20. Oktober 2011, 17:39:00
Wenn der Anspruch berechtigt ist, würde ich keinen Einspruch einlegen.

Meiner Meinung nach sollten Sie aber dem Verfahrensbevollmächtigten eine kurze Info geben, das Sie kurz vor Eröffnung stehen, gehört sich so.

Dann kann er ja nach Eröffnung mit dem IV sprechen.
Titel: Re: Mahnbescheid
Beitrag von: elga am 20. Oktober 2011, 18:03:12
woher weiß ich, wer der verfahrensbevollmächtigte ist? der gläubiger ist eine bank mit eigener rechtsabteilung und die wissen doch auch, dass ich in die pi gehe.

gruß
Titel: Re: Mahnbescheid
Beitrag von: horst69 am 20. Oktober 2011, 18:08:35
Im Mahnbescheid steht alles drin  :wink:

Wenn die eh schon Bescheid wissen, brauchst du nichts zu tun.

Wiedersprechen würde ich wirklich nur, wenn du nicht einverstanden bist, bzw. die Summe falsch ist.
Titel: Re: Mahnbescheid
Beitrag von: juergengrisu am 20. Oktober 2011, 18:15:13
Hi elga


Wenn sie eh vor der Eröffnung ihrer PI stehen würde ich nix machen... der Mahnbescheid geht mit in die Insolvenz und darf ab Eröffnung nicht mehr vollstreckt werden....
gruß
juergengris


RSB 2011