Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: moneypenny am 10. April 2007, 22:37:41

Titel: Mahnbescheid im Insolvenzverfahren
Beitrag von: moneypenny am 10. April 2007, 22:37:41
Hallo Zusammen,

ich befinde mich seit September 2006 im Insolvenzverfahren (Schlusstermin wurde seitens der TH beantragt). Nun habe ich einen Mahnbescheid erhalten, der Gläubiger muss aber eigentlich Bescheid wissen über das Insoverfahren. Muss ich hier irgendwie darauf reagieren? (z. B. Widerspruch einlegen, den Bescheid an die TH weiterleiten, den betreffenden Anwalt, der den Mahnbescheid erwirkt hat, anschreiben) oder das Ganze einfach ignorieren?

Danke vorab für Eure Antworten.[addsig]
Titel: Mahnbescheid im Insolvenzverfahren
Beitrag von: paps am 10. April 2007, 23:45:25
Geben sie den MB an die TH`in.

Rein vorsorglich sollten Sie dem MB unter Nennung des Aktenzeichens beim ausstellenden Amtsgericht wirdersprechen.

Handelt es sich um Forderungen die nach der Eröffnung entstanden sind, bleibt die Forderung bis nach Erteilung der RSB bedingt vollstreckbar.[addsig]