Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Leopold Bloom am 01. April 2010, 17:08:13

Titel: Mahnung von der KFZ-Versicherung trotz 3 Monate Insolvenz
Beitrag von: Leopold Bloom am 01. April 2010, 17:08:13
Heute erhalte ich eine Mahnung von der KFZ-Versicherung über rückständige Ratenzahlungen.

Ich habe einmal die KFZ-Haftpflicht nicht bezahlt (bezahlen können) und daraufhin nach einigem Tohuwabohu eine Ratenzahlung vereinbart.
Diese Raten habe ich mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingestellt (vor 3 Monaten) und die Versicherung (mit der richtigen Anschrift!) im Gläubigerverzeichnis angegeben.

Auf die Mahnung hin habe ich angerufen, dort war man völlig perplex über meine Inso.

Frage:
Kann das sein? Wie geht das denn vor sich, ich übergebe dem Gericht eine Aufstellung meiner Gläubiger und erhalte einen IV, und habe bis dato angenommen, der IV wendet sich an die Gläubiger.

Soweit meine Annahme, aber offensichtlich habe ich mich getäuscht.
Weiß einer, was wirklich abgeht?

Noch eine Zusatzfrage:

Was passiert eigentlich, wenn ich jemals wieder ein KFZ versichern möchte?

Gruß Leopold Bloom