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Autor Thema: Mahnung von Inkasso f.T- Rechnung von 2006  (Gelesen 2297 mal)

katnau

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Mahnung von Inkasso f.T- Rechnung von 2006
« am: 07. März 2009, 19:23:20 »

Hallo,

ich schreibe jetzt ma hier, obwohl mir bereits am 13.01. diesen Jahres die Restschuldbefreiung erteilt wurde, ich aber noch nichts schriftlich habe....also kein Beschluß.

Ich bekam heute eine Mahnung eines Inkassounternehmens für einen dieser billigen Telefonanbieter, wobei mir weder Name noch Vorwahlnummer was sagen. Die Rechnung wäre am 28.04.2006 erstellt worden durch die Telekom. Icih habe für diesen Monat damals den Telefonanbieter komplett gewechselst, also den Telekomanschluß aufgegeben. Eine Rechnung der Telekom habe ich nicht mehr gefunden, ich gehe davon aus, dass ich damals diese Online-Rechnungen hatte.

Falls ich da tatsächlich Außenstände habe, wundert es mich, dass sie fast 3 Jahre gebraucht haben, um mich wegen 3,40 EUR jetzt abzumahnen. Mit Gebühren ist das natürlicih jetzt viel mehr. Ich hatte immer Nachsendeaufträge und so.

Das Inkassounternehmen ist in meiner Gläubigerliste mit aufgeführt, allerdings unter einem anderen Geschäftszeichen. Das waren auch Telefonanbieter.

Soll ich die Rechnung einfach zahlen oder gefähre ich damit die Insolvenz, weil ich einen Gläubiger bevorzuge? Aber eigentlich ist doch die Telefonfirma Gläubiger? Die Inkasso tritt doch nicht zwangsläufig an ihre Stelle?

Gibt es eine Möglichkeit, sich irgendwo die Originalrechnung zu besorgen??? Wie lange hebt ein Telefonanbieter so was auf?

Auf der Homepage des Inkassodienstes war ich schon, das gibt nichts genaues her.

Oder kann ich die Rechnung ad acta legen, weil der Inkassodienst ja über die Insolvenz informiert wurde? Aber ich denke mal, da ist eher der Zeitpunkt ausschlaggebend, an dem die Telefonfirma die Forderung ans Inkasso gegeben hat, oder??

Versteht mich nicht falsch, wenn die Forderung berechtigt ist, hätte ich schon bezahlen wollen. Bin mir aber unsicher, weil man ja über verschiedene Methoden schon gehört hat und ich nun Angst habe, dass die ganze Mahnerei wieder von vorn los geht...mit den ganzen Gebühren.

Und ich habe damals definitiv alle Gläubiger angegeben...es waren über 32 teilweise mit Cent-Beträgen.

Kann ich meinen Treuhänder da fragen, oder riskiere ich damit die Aufhebung des Insolvenzverfahrens, weil ich den Gläubiger dann nicht drauf hatte. Ich mein, wie soll ich sowas denn beweisen??

Hat schon mal jemand ähnliches erlebt?

Hab halt Angst, dass ich bei Nichtbeachtung was falsch mache, aber vor allem, wenn ich zahle. Und wenn ich zahle, dass dann noch mehr kommt....



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liebe Grüße Kati
 

katnau

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Re: Mahnung von Inkasso f.T- Rechnung von 2006
« Antwort #1 am: 07. März 2009, 20:26:21 »

Ich habe mittlerweile sämtliche Telefonrechnungen, Mahnungen und alle Unterlagen der Insolvenz durchgeschaut. Es ist keine Rechnung oder ähnliches dieser Firma dabei. Ich fand nur einen Vermerk von mir in einer Monatsaufstellung, dass mal eine Rechnung da war, wo mein Ex wohl damit ins Ausland telefonierte...

Die Originalforderungen mit denen das Inkassounternehmen gelistet ist, beziehen sich auf eine andere Telefonfirma.



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liebe Grüße Kati
 

Feuerwald

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Re: Mahnung von Inkasso f.T- Rechnung von 2006
« Antwort #2 am: 07. März 2009, 20:38:30 »


das ganz  müssen wir sortieren:

Wenn 01/2009 die RSB  e r t e i l t  wurde (ohne Beschlus???) und eine Forderung aus dem Jahr 2006 geltend gemacht wird, kann es sich  n i c h t  um eine Insolvenzforderung handeln.  Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Inkasso in einer anderen Sache einen Insolvenzgläubiger vertritt.  Eine Verjährung wäre bei einer Forderung aus dem Jahr 2006 auch noch nicht eingetreten.

Bei solchen Billigrufnummer passiert folgendes: Die Telekom macht mit der Monatsrechnung auch das Inkasso für diese Forderungen von Drittanbietern.  Der Drittanbieter stellt also keine eigene Rechnung. Wird die Rechnung der Telekom nicht pünktlich bezahlt,  kommt  es regelmäßig vor, dass Forderung von diesen Drittanbietern nicht mehr von der Telekom abgeführt wird, obgleich der Kunde den Rechnungsbetrag voll bezahlt hat.
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Insokalle

Re: Mahnung von Inkasso f.T- Rechnung von 2006
« Antwort #3 am: 09. März 2009, 11:11:48 »


Wieso sollte die Forderung aus 2006 keine Insolvenzforderung sein?

Wann wurde das Inso-verfahren eröffnet?

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lucca_m

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Re: Mahnung von Inkasso f.T- Rechnung von 2006
« Antwort #4 am: 09. März 2009, 14:53:09 »

FAlls diese Ausssage korerkt sein sollte:

"ich schreibe jetzt ma hier, obwohl mir bereits am 13.01. diesen Jahres die Restschuldbefreiung erteilt wurde, ich aber noch nichts schriftlich habe....also kein Beschluß."

evtl. Anfang 2003.
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