Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: manumaus1970 am 15. Mai 2009, 09:11:57
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Hallo!
Ich hoffe mir wird hier geholfen.Ich bin seit Juni 2006 in der Wohlverhaltensperiode und bekomme jetzt Post von einem Gläubiger (der mit in den Insolvenzpaket drin ist) in dem er mir Zwangvollstreckung ankündigt.Wie verhalte ich mich jetzt.
Da meine Treuhänderin nie zu erreichen ist bin ich hier auf diese Seite gelandet mit der Hoffnug das mir geholfen wird!
Vielen Dank im Voraus!
MfG manumaus
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:Welcome:
Also ich würde diesen Gläubiger ganz einfach mit zwei Zeilen darauf hinweisen, daß Sie sich in der WVP befinden, unter Hinweis auf das Az Ihres Insolvenzverfahrens. Vielleicht erinnert sich Ihr Gläubiger auch nicht mehr daran oder hat nichts mehr in den Unterlagen.
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...oder schick die Mahnung / Ankündigung Vollstreckung an Deinen TH/IV.
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@dobberstein:
In der WVP wird der TH nur ein müdes Lächeln dafür haben.
@manumaus1970
Weisen Sie den GL auf das Insolvenzverfahren und seine Teilnahme an diesem hin.
Nennen Sie ihm nochmal das Aktenzeichen.
Das sollte reichen.
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Es kommt immer mal vor, dass Su versehentlich noch angeschrieben werden. Die Inso-SB in einem Inkassobüro sind notorisch unterbesetzt. Warum wohl??? :wink:
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Wer oder was sind SU ?
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Wer oder was sind SU ?
Eine Inkasso Abkürzung für Schuldner. Da wird der Mensch halt zum SU, Zeit ist Geld!
http://www.lbinkasso.de/cms/upload/pdf/Aktenlebenslaufe.pdf
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Wer kommt auf so eine "sinnige" Abkürzung?
Wiederspricht ja allen Abkürzungsregeln.