Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: hilberta am 17. Februar 2012, 12:00:20

Titel: Mahnverfahren einer ehemaligen Wohngesellschaft
Beitrag von: hilberta am 17. Februar 2012, 12:00:20
Hallo,
ich bin seit August 2009 in PI, WVP noch nicht in Sicht.
Im März 2010 habe ich meine Wohnung gekündigt, die Kaution von insg. 1349 Euro hat die Gesellschaft einbehalten, obwohl viele Neuerungen i.d.Wohnung waren, die Wände aber bunt. Da mir keiner geholfen hat, wurde die Kaution behalten.
Nun habe ich eine Heizkostenabrechnung erhalten, schon letztes Jahr :-(. Einfach ignoriert.
Dieses Jahr kommt nochmals eine Abrechnung. Insgesamt wollten die über 200  Euro Nachzahlung, die ich auch nicht habe.
Nun kommt heute ein Mahnbescheid besagter Hausverwaltung.
Ich habe die Kohle einfach nicht, auch eine vorgeschlagene Ratenzahlung von mindestens 50 Euro pro Monat ist einfach momentan nicht drin.
Ich würde jetzt auf jeden Fall erstmal Widerspruch einlegen, oder??
Was kann ich noch tun?? Ich meine, die Kaution war wirklich so hoch und ich denke nicht, dass in dieser Höhe der neue Mieter etwas bekommen hat für Renovierungsarbeiten.
Ein Rat wäre hilfreich. Danke. 
Titel: Re: Mahnverfahren einer ehemaligen Wohngesellschaft
Beitrag von: Insoman am 17. Februar 2012, 16:20:26
Haben Sie von der Gesellschaft einen Verwendungsnachweis über die Kaution erhalten?
Einbehalten kann der Vermieter nur eine Summe, die auch belegbar ist.
Ich fürchte jedoch, dass sie gegen die Einsetzung von Renovierungskosten schlecht vorgehen können.
Einem Mahnbescheid zu widersprechen macht nur dann Sinn, wenn Sie die zugrunde liegende Forderung tatsächlich anzweifeln. Alles andere verursacht weitere Kosten. Sie werden wohl in den sauren Apfel beißen müssen.
Zahlen Sie doch einfach monatlich den Betrag, den sie erübrigen können. Mit € 20,00 wären Sie die Neuschulden wohl in 12 Monaten los. 
Erfahrungsgemäß lässt kein Gläubiger diese Zahlungen zurückgehen und sie sparen sich etwaige Vergleichs/Ratenzahlungsgebühren.