Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ziegler123 am 13. Februar 2009, 14:53:03

Titel: Mal wieder Fragen zum Arbeiten in der Schweiz
Beitrag von: ziegler123 am 13. Februar 2009, 14:53:03
Hallo,

obwohl ich schn die Suche bedient habe, haben sich meine Fragen noch nciht ganz geklärt. Wäre schön, wenn sich nochmals einer mir annehmen würde!
Mein Mann hat derzeit einen Job, bei dem er 2,88 an den TH zahlt, nun könnte er einen wesentlich besser bezahlten in der Schweiz erhalten.

Fragen:
Da es wohl, wenn ich die anderen Threads richtig verstanden habe, unterschiedlich ist, ob die Pfändungsfreigrenze erhöht wird: Ist es besser, wenn er seinen Wohnsitz an den Arbeitsort verlegt oder täglich pendelt (Einfache Fahrzeit bei guten Verhältnissen 1.40h). Was wird wohl eher vom TH akzeptiert, damit er die Pf.Grenze etwas anhebt?
Die Kosten für die KK wird ja vor der Berechnung zur Pfändung vom Nettolohn abgezogen. Nur die Kosten für seine Versicherung oder auch die für mich und unsere 3Kinder (Familienvers, habe derzeit kein eigenes Einkommen)?

Bitte nicht falsch verstehen, wir zahlem dem TH natürlich weiter was. Wir würden, wenn das gehalt so ist, wie es soll, wegen er erhöhten Kosten so um die 100Euro sagen,  sonst lohnt es sich für uns kaum. Für den Th wär das ja schon ne enorme Steigerum von 2,88 auf 100, aber wenn er die zusätzlichen Kosten gar nicht anerkennt, könnte er eben noch mehr bekommen...


Vielen, vielen Dank
ziegler123
Titel: Re: Mal wieder Fragen zum Arbeiten in der Schweiz
Beitrag von: newman am 14. Februar 2009, 16:55:00
ja hallo,

habe gerade euren thread durchgelesen, aber ich werde auch nicht schlauer  :gruebel:, auf was wollt ihr eigentlich raus?
ich kann euch nur eines sagen. ich wohne und lebe und arbeite hier in der schweiz. meine inso ist jetzt zum jahresende 08 fertig mit RSB.
ich weiss ja nicht auf was sich euer TH nur einlässt aber bei mir war es so
                   nettoeinkommen
              -    quellensteuer
              -    krankenversicherung aber nur allgemeine (obligatorisch) keine zusatzversicherung
              =   pfändbarer betrag und nun noch schnell in der pfändungstabelle nachschauen also bei euch mit 4 unterhaltspflichtigen und schon
                   weiss man was man an den TH abdrücken muss.
zur pfändungsfreigrenzenerhöhung kann ich euch nur sagen ist ein langer und dorniger weg mit nur klitzekleiner aussicht auf erf0lg :nono:

grüsse aus der schweiz
newman