"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Masseforderung, Steuerbescheid  (Gelesen 4906 mal)

ukli

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 26
Masseforderung, Steuerbescheid
« am: 08. Juli 2013, 12:49:33 »

Hallo, ich bin seit 06.01.2009 in VI, seit Febr. in der WHP, mit Restschuldbefreiung.
Wir (meine Frau und ich) waren zu 30% an einem Hotelbetrieb beteiligt, der am 1.3.2009 in Insolvenz ging. Der Komplementär ist im Nov. 2008 gestorben. Die Erben haben die Erbschaft ausgeschlagen, so dass wir jetzt als Kommanditisten für den Veräußerungsgwewinn die Steuern zahlen sollen,154tsd €. Wir haben jetzt einen Bescheid des FA QLB erhalten mit dem Vermerk: "Der Veräußerungsgewinn entfällt auf die Zeit nach Insolvenzeröffnung und gehört daher zu den Massefoderungen." Unser TH sagt nun, wg der Masseforderung hätte er den Bescheid (Feststellung der Besteuerungsgrundlagen)erhalten müssen. Aufgrund der Widersprüchlichkeit geht er davon aus, dass wir deshalb die Steuer zu bezahlen hätten. Wenn dem so wäre, würden wir in 2015 aus dieser Insolvenz mit Restschudbefreiung rausgehen, um sofort in die nächste zu kommen aber eben ohne Restschuldbefreiung. Hat jemand eine Vorstellung, was wir da tun können, Einspruch gegen den Bescheid, mit welcher Begründung? Wie könnten wir das Ding wegkriegen. Außerdem haben wir den Eindruck, dass der Begriff Masseforderung für alles gebraucht wird.
Beste Grüße Ukli
Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Masseforderung, Steuerbescheid
« Antwort #1 am: 08. Juli 2013, 14:58:42 »

Das Problem ist, dass das Steuerrecht und das Insolvenzrecht in diesen Punkten nicht zusammenpassen.

Warum ist denn bei der KG ein Veräußerungsgewinn zu versteuern? Hat der IV der KG dort die Insolvenzmasse verwertet und dabei stille Reserven aufgedeckt? Oder sind bei Ihnen negative Kapitalkonten weggefallen und zu versteuern? Oder eins sonstiger Grund? Und liegt Ihnen ein Einkommensteuerbescheid vor, oder erst der Gewinnfeststellungsbescheid?

Wie schaut es denn mit dem Verfahren der KG aus? Ist das schon abgeschlossen?

Da sich die KG-Anteile in Ihrem persönlichen Vermögen befanden, waren sie in Ihrem Insolvenzverfahren Teil der Insolvenzmasse. Damit wären die Steuern aus den Ihnen zuzurechnenden  Gewinnen aus der KG-Beteiligung womöglich Masseforderung. Soweit der Masse aus den Gewinnen aber nichts zugeflossen ist (bei Insolvenz der KG wahrscheinlich) wäre eine Geltendmachung ggü. der Masse aber ggf. unbillig.  Ähnlich sieht es jetzt nach dem Beendigung des Verfahrens aus. Evtl. müssen Sie einen Antrag auf Erlass der Steuern stellen. Ein Einspruch gegen den Feststellungsbescheid ist aber auch nicht verkehrt.
So aus der Ferne läßt sich das nicht vernünftig beurteilen. Wie üblich ist daher der Besuch bei einem StB zu empfehlen, der sich mit sowas auskennt.  
« Letzte Änderung: 08. Juli 2013, 15:02:29 von Maurice Garin »
Gespeichert
 

ukli

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 26
Re: Masseforderung, Steuerbescheid
« Antwort #2 am: 09. Juli 2013, 18:13:37 »

Hallo Maurice Garin, vielen Dank für die Antwort. Zu den Fragen:
Der IV der KG hat den Hotelbetrieb wohl für 1,1Mio€ verkauft. Der Buchwert des Anlagevermögens war laut Steuerbescheid 431.260€ = ein Veräußerungsgewinn von 678.740€, wobei das FA  die Bestuerungsgrundlagen geschätzt hat, da die KG in 2008 keine Steuererklärung mehr durchführte.
Angeführt ist, dass es 663.740,00 Einkünfte aus Gewerbetrieb gab, 15.000€ sind Gewinn aus Gesamtbilanz, so dass sich daraus der Veräußerungsgewinn von 678.740€ ergibt.
Der Bescheid, den wir haben gilt für 2009 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 183 Abs. 2 AO) Von unserem FA wird dann der Einkommenssteuerbescheid entsprechend ausgeführt.
Wir wissen aber noch nicht, was unter Masseforderung zu verstehen ist.
Das Problem miz einem StB ist, dass wir bisher keinen gefunden haben,da diese sehen, dass wir kein Geld haben, sie aber großen Aufwand. Absage aber ist, sie seien überlastet.
Viele Grüße Ukli
Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Masseforderung, Steuerbescheid
« Antwort #3 am: 10. Juli 2013, 08:13:56 »

.
Der Bescheid, den wir haben gilt für 2009 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 183 Abs. 2 AO) Von unserem FA wird dann der Einkommenssteuerbescheid entsprechend ausgeführt.

Gegen beide Bescheide sollten Sie auf jeden Fall fristwahrend Einspruch einlegen. Gleichzeitig bzgl. der Einkommensteuer einen Antrag auf Erlass der Steuerschuld stellen, mit der Begründung, Sie seien durch den Verkauf des KG-Vermögens durch den IV nicht bereichert. Wenn ich Zeit finde, suche ich Ihnen ein Urteil dazu raus.

Zitat
Das Problem miz einem StB ist, dass wir bisher keinen gefunden haben,da diese sehen, dass wir kein Geld haben, sie aber großen Aufwand.
Ob der Aufwand tatsächlich so groß ist sei mal dahingestellt. Aber ohne Geld arbeitet halt keiner gerne.
Gespeichert
 

Nixmehrda

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 150
Re: Masseforderung, Steuerbescheid
« Antwort #4 am: 10. Juli 2013, 09:12:08 »

Erinnert mich an meinen Fall von vor Jahren.
Auch mir wurden per Feststellungsbescheid "irre" Gewinne zugewiesen, die ich natürlich nie erhalten hatte und die es so auch nicht gab.
Es halfen keinerlei Einsprüche. ( Mit Fachanwalt für Steuerrecht, der die "Welt auch nicht mehr verstand".)
Nur zum Glück wurde es unstrittig Teil meiner Insolvenz oder war der Grund meiner Insolvenz und wenn alles weiter so läuft ist es in weniger als 18 Monaten weg.
« Letzte Änderung: 10. Juli 2013, 09:26:47 von Nixmehrda »
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Masseforderung, Steuerbescheid
« Antwort #5 am: 10. Juli 2013, 10:29:01 »

Mit dem Einspruch können Sie die Aussetzung der Vollziehung beantragen, denn der Einspruch hat keine aufscheibende Wirkung.

Was steht im Gesellschaftsvertrag? Ein Gesellschafter scheidet nach dem HGB aus der Gesellschaft aus, wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und wenn nichts anderes im Gesellschaftsvertrag steht.
Gespeichert
 

ukli

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 26
Re: Masseforderung, Steuerbescheid
« Antwort #6 am: 10. Juli 2013, 14:34:27 »

Hallo, durch Eure Beiträge, die uns eine Hilfe sind, geht es uns schon etwas besser, etwas Hoffnung keimt auf.
Zu der Frage von Insokalle: Im Gesellschaftervertrag steht: " Im Übrigen wird die Gesellschaft weder durch Kündigung eines Gesellschafters oder Gesellschaftsgläubigers noch durch die Eröffnung des Konkurses oder Vergleichs über das Vermögen eines Gesellschafters noch durch Pfändung des Auseinandersetzungsguthabens  eines Gesellschafters durch dessen Gläubiger aufgelöst; vielmehr scheidet der Gesellschafter, in dessen Person eines der vorstehend genannten Ereignisses eintritt, aus der Gesellschaft aus."
Sieht das HGB das Ausscheiden auch vor in  einer KGB? Wir haben jetzt gelernt, dass in "Personengesellschaften" manche Dinge anders ticken.
Überdies hat uns der Komplementär im April 2008 als Gesellschafter gekündigt! Ist aber im  Handelsregister wohl nicht vollzogen, da der Komplementär todkrank war und im Nov. auch starb.
Uns ist das genze Ding auch zugewachsen, da die Erben des Komplementärs die Erbschaft ausschlugen. Deshalb sind wir jetzt in der Gesamthaftung.
Kann das so einfach funktionieren?
Ursprünglich hatte das FA die Steuern auch zur Masse angemeldet, aber nach dem Schlußtermin! Weshalb der IV die Forderung zurückwies, so landete sie dann auf unserem Tisch.
Viele Grüße  ukli
Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Masseforderung, Steuerbescheid
« Antwort #7 am: 10. Juli 2013, 23:17:33 »

Im Gesellschaftervertrag steht: " Im Übrigen wird die Gesellschaft weder durch Kündigung eines Gesellschafters oder Gesellschaftsgläubigers noch durch die Eröffnung des Konkurses oder Vergleichs über das Vermögen eines Gesellschafters noch durch Pfändung des Auseinandersetzungsguthabens  eines Gesellschafters durch dessen Gläubiger aufgelöst; vielmehr scheidet der Gesellschafter, in dessen Person eines der vorstehend genannten Ereignisses eintritt, aus der Gesellschaft aus."
steht da auch was zu Fristen oder sonstigen Bedingungen?
Zitat
Sieht das HGB das Ausscheiden auch vor in  einer KGB? Wir haben jetzt gelernt, dass in "Personengesellschaften" manche Dinge anders ticken.
Das ist grds. so wie bei der OHG, §§ 161 Abs. 2, 131 Abs. 3 HGB. Meist steht im Gesellschaftsvertrag aber was anderes.

In Ihrem Fall könnte es aber durchaus sein, dass Sie wg. Ihrer Insolvenz schon aus der KG ausgeschieden waren. Ein guter Gedanke von Insokalle. Damit wäre der Gewinn aus der Veräußerung nicht mehr Ihnen zuzurechnen. Dafür aber ein etwaiger Aufgabegewinn wg. Ihres Ausscheidens. Da Ihnen vermutlich keine Abfindung zugeflossen ist, stellt sich schonmal die Frage nach der Höhe. Normalerweise ergibt sich ein Gewinn in Höhe des weggefallenen negativen Kapitalkontos. Da stehen dann aber regelmäßig verrechenbare Verluste nach § 15a EStG dagegen. Anders aber, wenn z.b. im HR eine erweiterte Aussenhaftung eingetragen war. Dann waren die Verluste schon vorher abzugsfähig und die negativen Kapitalkonten werden versteuert. Die Frage nach den Verlusten stellt sich ohnehin, auch im Hinblick auf den Veräußerungsgewinn.

Zitat
Überdies hat uns der Komplementär im April 2008 als Gesellschafter gekündigt! Ist aber im  Handelsregister wohl nicht vollzogen, da der Komplementär todkrank war und im Nov. auch starb.
Da wäre die Frage nach der Wirksamkeit der Kündigung zu stellen.

Zitat
Uns ist das genze Ding auch zugewachsen, da die Erben des Komplementärs die Erbschaft ausschlugen. Deshalb sind wir jetzt in der Gesamthaftung.
Das Ausscheiden des Komplementärs führt nicht zu einer persönlichen Haftung des Kommanditisten. Wenn kein neuer Komplementär gefunden wird, dann wird die KG liquidiert. Das Problem bei Ihnen ist aber m.E. kein Haftungsproblem. Sondern der stl. Zurechnung der Gewinne der KG.

Insgesamt sieht das recht komplex aus. Die Frage ist, ob man das nicht evtl. wegkriegen kann, ohne den Fall im letzten Detail aufzudröseln. Wenn man die ganzen Fragen aufwirft, flankiert von einem Erlassantrag, vielleicht läßt das FA dann von sich aus ab von seinenm Tun...
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Masseforderung, Steuerbescheid
« Antwort #8 am: 11. Juli 2013, 11:50:38 »

Ich finde auch, es sieht nicht ganz einfach aus.
Der Anteil an dem Gesellschaftsanteil des ausgeschiedenen Komplementärs ist ihm nicht zugewachsen, er ist anscheinend angewachsen (§ 738 BGB). Da der Gesellschaftsvertrag eine Fortsetzungsklausel enthält, wäre das meiner Meinung nach möglich. Mit den entsprechenden Haftungs- und Zurechnungsfolgen usw. Die Gesellschaft besteht mE weiter, wenn mind. zwei Gesellschafter noch übrig bleiben.
Allerdings könnte es sein, dass er zuvor aus der Gesellschaft ausgeschieden ist durch die Kündigung, was ggf. näher zu prüfen wäre.
Oder nach den Verträgen könnte es so sein, dass er wegen seiner eigenen Insolvenz aus der Gesellschaft ausgeschieden ist.
Das ganze ist nun schon ein paar Jahre her, keiner hat sich wohl mehr richtig gekümmert. Eintragungen im HR scheinen auch eher nachlässig behandelt worden zu sein, zudem kam die Insolvenz der Gesellschaft. Vielleicht erklären sich dadurch die Bescheide des FA.

Möglicherweise hilft ein Gespräch mit dem FA schon weiter.
Aber ich glaube, ich würde unabhängig davon einen Berater an eine genauere Prüfung der Unterlagen und Vorgänge dransetzen. Die Fragen sind hier schon genannt und wer weiß, was in den Verträgen noch so steht.

Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Masseforderung, Steuerbescheid
« Antwort #9 am: 11. Juli 2013, 14:16:32 »

Der Anteil an dem Gesellschaftsanteil des ausgeschiedenen Komplementärs ist ihm nicht zugewachsen, er ist anscheinend angewachsen (§ 738 BGB). Da der Gesellschaftsvertrag eine Fortsetzungsklausel enthält, wäre das meiner Meinung nach möglich. Mit den entsprechenden Haftungs- und Zurechnungsfolgen usw.

Die Anwachsung des anteiligen Gesellschaftsvermögens führt aber nicht zu einer Haftung der verblieben Kommanditisten. Mit dem Tod des letzten/einzigen Komplementärs ist die Gesellschaft aufgelöst. Eine Fortführung bedarf eines Fortführungsbeschlusses. Die Kommanditisten müßen einen neuen Komplementär finden. Wenn die Kommanditisten den werbenden Geschäftsbetrieb aber einfach weiterführen, dann kann das dazu führen, dass die KG zur OHG wird. Mit entsprechenden Haftungsfolgen.

Haftung ist hier aber ja offensichtlich nicht das Problem, weil die Einkommensteuerschuld originär die Gesellschafter trifft.

Gespeichert
 

ukli

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 26
Re: Masseforderung, Steuerbescheid
« Antwort #10 am: 12. Juli 2013, 12:17:34 »

Hallo, Danke für die Antworten, so ganz kapiere ich nicht alles.
Im Gesell.vertr. steht bei dem § über das Ausscheiden eines Gesell. z.B. wg Insolvenz, keine Frist. Es gibr auch keinen Hinweis, wie zu verfahren wäre.
In der Zeitenfoge war es so, dass uns der Koplementär im April 2008 firstlos kündigte, dann mit der finanzierenden Bank Verhandlungen aufnahm, diese dann im Juli zustimmt,uns dann im August die Kredite kündigte, wir daraufhin Anfang Oktober den Insol. antrag stellten,eröffnet am 06.01.2009,
Anfang Nov. der Komplementär starb, dessen Erbe die Erbschaft ausschlugen und am 1.3.2009 die Insolvenz über die KG eröffnet wurde. Der Hotelbetrieb dann aus der Insol. für 1,1Mio€ verkauft wurde.
Jetzt sagt das FA QB, da es keine Erben gäbe, müßte es sich an uns als Kommandisten halten, um die Steuern einzutreiben.
Eine Überprüfung der haftungsinanspruchnahme durch FA QLB fand nicht statt!
Das HR konnte nicht gpflegt werde, da der Komplementär ja verstarb...
Von daher die Frage, ob wir aufgrund unserer Insolvenz fristlos Anfang Jan. 2009 aus der KG ausschieden und damit vor dem Veräußerungsgewinn.
- Weitere Frage, zu welchem Zeitpunkt wurden die stillen Reserven aufgedeckt, erst mit der Inso. der KG oder schon davor und wären damit u.U. zur Tabelle gehörig?
- Könnte es sein, dass dadurch dass der Veräußerungsgewinn nicht zu unserer Masse geflossen ist, er deshalb eine Insol.forderung ist?
- Von einem Aufgabegewinn ist im Steuerbeschei keine Rede
Danke für Eure tatkräftige Mitarbeit und liebe Grüße Ukli
Gespeichert
 

ukli

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 26
Re: Masseforderung, Steuerbescheid
« Antwort #11 am: 12. Juli 2013, 13:00:04 »

Hallo, ergänzend zu meiner letzten Post,s.o., ist noch anzuführen, dass unser IV meint, es sei nicht richtig, dass wir sozusagen die Erbschaft antreten würden. Er hatte deshalb an das FA QLB einen Einwand geschickt,der aber mit der Begründung abgelehnt wurde, dass die Erben die Erbschaft ausgeschlagen hätten und deshalb wir als Kommanditisten jetzt einspringen müßten. Eine weitere Begründung hat das FA nicht gegeben, auch keine Gesetze usw. auf das es sich bezieht. Unser IV hatte dann kein Interesse mehr, die Sache weiter zu verfolgen, da für ihn nix rausspringt und sich jetzt das FA an uns hält. Wobei er meinte, wir hätten nix zu befürchten, da die Forderung des FA der Restschuldbefreiung unterliegen würde, das bestreitet aber das FA.
Grüße Ukli
Gespeichert
 

Lissi

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 127
Re: Masseforderung, Steuerbescheid
« Antwort #12 am: 12. Juli 2013, 13:43:56 »

So ganz leuchtet mir das mit dem Erbe nicht ein... vielleicht hab ich aber auch nicht aufmerksam genug mitgelesen.

Ein Erbe kann mann doch beliebig ausschlagen, bis niemand mehr in der Erbfolge vorhanden ist.
Allerdings nur inenrhalb eines begrenzten Zeitraumes vom 6 Wochen wenn ich mich recht erinnere.

Ich habe für meine damals noch wenige Monate alte Tochter das Erbe des Vaters ausgeschlagen und dieses dann dem Großvater gleich mitgeteilt, der in der Erbfolge als nächster drangewesen wäre. Der hat meines Wissens auch ausgeschlagen.
Also geerbte Schulden immer schön weiterreichen...
Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Masseforderung, Steuerbescheid
« Antwort #13 am: 12. Juli 2013, 14:02:44 »

Von daher die Frage, ob wir aufgrund unserer Insolvenz fristlos Anfang Jan. 2009 aus der KG ausschieden und damit vor dem Veräußerungsgewinn.
Das läßt sich ohne genaue Kenntnis der Verträge und Umstände nicht mit Sicherheit sagen. Allerdings spricht einiges dafür. Den Einspruch gegen den Gewinnfeststellungsbescheid könnte man auf jeden Fall erst mal so begründen.
Zitat
- Weitere Frage, zu welchem Zeitpunkt wurden die stillen Reserven aufgedeckt, erst mit der Inso. der KG oder schon davor und wären damit u.U. zur Tabelle gehörig?
Dazu ist vor dem BFH unter AZ III R 16/12 ein Verfahren anhängig. Die Finanzverwaltung geht jedenfalls davon aus, dass der Gewinn erst mit Veräußerung entsteht. Daraus resultierende Steuern sind damit grds. keine Insolvenzforderungen. Die Literatur sieht das anders. Ich auch, aber das zählt leider nix.

Zitat
- Könnte es sein, dass dadurch dass der Veräußerungsgewinn nicht zu unserer Masse geflossen ist, er deshalb eine Insol.forderung ist?
s.o.

Zitat
- Von einem Aufgabegewinn ist im Steuerbeschei keine Rede
Nein, wieso auch. Das FA geht ja davon aus, dass Sie noch Gesellschafter waren. Ist zudem ja auch ein Schätzungsbescheid.

Insgesamt erscheint mir das alles etwas merkwürdig. Insbesondere die Geschichte mit dem Erbe und der Haftung. Das passt alles nicht so recht zusammen. Weiter stellt sich die Frage nach den bisherigen Verlusten, etc., etc.. Aber das läßt sich hier im Forum beim besten Willen nicht aufdröseln.
« Letzte Änderung: 12. Juli 2013, 14:12:44 von Maurice Garin »
Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Masseforderung, Steuerbescheid
« Antwort #14 am: 12. Juli 2013, 14:04:58 »

falscher Knopf...
« Letzte Änderung: 12. Juli 2013, 14:12:13 von Maurice Garin »
Gespeichert
 

ukli

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 26
Re: Masseforderung, Steuerbescheid
« Antwort #15 am: 13. Juli 2013, 13:42:14 »

Guten Tag, jetzt bin ich auf ein Urteil des BFH aufmerksam gemacht worden, dass Prof. Dr. Uhländer auf einem Abendsymposium ZIS am 18.10.11 in Mannheim behandelt hat. Kann man Ixquick (Suchmachine, die sicherer ist als z.B. google)nachsehen.Danach hat sich die Rechtslage bei der Aufteilung  der ESt ab dem 1.1.2011 geändert: Veräußerung WG vor (!) Insolvenzeröffnung Ertrag nicht zur Masse sondern Insolvenzforderung, Masseverbindlickeit wenn Veräußerung WG nach (!!) Insolvenzforderung, soweit Ertrag zur Masse.
Meine Frage an die Experten, die uns schon soviel geholfen haben, was heißt WG und interpretieren wir es richtig, dass dann unser Fall zur Masseverbindlichkeit führt?
Weitere Frage,ein Mitarb. des FA meinte, es wäre das Beste für alle, wenn das Ding verjähren würde, gibt es da eine Verjährung und wann wäre die?
Mit den besten Wünschen fürs Wochenende  Ukli
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Masseforderung, Steuerbescheid
« Antwort #16 am: 13. Juli 2013, 19:30:41 »

WG = Wirtschaftsgüter
Wenn Sie das Urteil des BFH v. 09.12.10, V R 64/07 meinen, da ging es um USt. Ich habs zwar nur überflogen, bezweifle aber, dass es hier weiterhilft.
Genauso wenig würde ich mich auf irgendwelche Verjährungshoffnungen verlassen. Das halte ich für sehr unrealistisch.

Gespeichert
 

ukli

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 26
Re: Masseforderung, Steuerbescheid
« Antwort #17 am: 14. Juli 2013, 12:47:37 »

Hallo, ob sich Prof. Uhländer auf dieses Urteil bezieht, weiß ich nicht. Aber in seinem Folienvortrag ist auf den Folien 7 u 8 von der Aufteilung  ESt die Rede, also nicht nur von USt. Demnach müßten seine Ausführungen unseren Fall deshalb betreffen, da wir unseren Inso-Antrag vor dem 1.1.2011 gestellt haben und mithin der Kasten  "Insolvenzforderung: Veräußerung WG vor Insolvenzerföffnung bzw. Ertrag nicht zur Masse"

Was heißt hier WG? Und was ist eine Masseforderung? Das hab ich noch immer nicht kapiert.
Grüße Ukli
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Masseforderung, Steuerbescheid
« Antwort #18 am: 14. Juli 2013, 18:57:05 »

nochmal WG = Wirtschaftsgüter, zB Fahrzeuge, Maschinen usw.
Sie meinen nicht Masseforderung sondern Masseverbindlichkeit, das sind vereinfacht gesagt Verbindlichkeiten, die der IV veranlasst hat und die aus der Insolvenzmase zu bezahlen sind (§ 55 InsO).

Mit Ihren dürftigen Hinweisen zu Uhländer finde ich nichts. Wie wärs mit einem link o.ä.

Es scheint ohnehin nicht Ihren Fall zu betreffen, weil es wahrscheinlich um die Veräußerung von Massegegenständen geht, die dem Schuldner gehörten?. Das Hotel gehörte Ihnen aber nicht.
Wenn Sie auf den zum 1.1.11 neu geschaffenen § 55 Abs. 4 InsO anspielen, dann betrifft das erst recht nicht Ihren Fall, denn da geht es um eine Begünstigung des FA bei Handlungen eines IV in einem vorläufigen Insolvenzverfahren.
Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Masseforderung, Steuerbescheid
« Antwort #19 am: 15. Juli 2013, 10:04:40 »

Hallo, ob sich Prof. Uhländer auf dieses Urteil bezieht, weiß ich nicht. Aber in seinem Folienvortrag ist auf den Folien 7 u 8 von der Aufteilung  ESt die Rede, also nicht nur von USt.

Der Vortrag behandelt in der Tat den damals neu eingeführten § 55 Abs. 4 InsO. Mit Ihrem Fall hat das nicht direkt zu tun. Masseforderung heißt, dass die Steuerforderung aus Ihrer (nicht die der KG!) Insolvenzmasse zu zahlen wäre. Das ist mehr als problematisch und sollte zu einem Erlass, bzw. einer niedrigeren Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründung (§ 163 AO) führen, weil Ihr IV nicht Steuern für Erträge zahlen kann, die dem IV der KG zugeflossen sind.

Aber nochmal: In Ihrem Fall scheint vieles unklar. Hier im Forum läßt sich das nicht lösen, weil zu viele Informationen fehlen. Sie können nicht alle Gesellschaftsverträge und Unterlagen einstellen. Ohne Detailkenntnis kommen wir aber nicht weiter. Sie werden nicht umhinkommen, das mal von einem StB aufdröseln zu lassen. Das Honorar ist gut angelegt, hinsichtlich der Summen, die im Raum stehen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz