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Autor Thema: Masseforderung, Steuerbescheid  (Gelesen 4908 mal)

ukli

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Re: Masseforderung, Steuerbescheid
« Antwort #20 am: 15. Juli 2013, 17:58:37 »

Hallo, zu dem Vortrag von Prof. Uhländer gelangt man z.B. über Ixquick (o. goggle) Prof.Dr. Uhländer eingeben, dann den Link Vortrag am 18.10.2011 antippen.
Dieser Hinweis auf die Gesetzeslage bis zum 31.12.2010 und Uhländer wurde mir vom hiesigen FA gegeben.
Masseforderung. In dem Bescheid des FA QLB steht, es sei Masseforderung, was dazu führte, dass das hiesige FA sagte, damit müßten wir die Steuern bezahlen.
Wir haben jetzt folgende Gründe für den Widerspruch gesammelt:
Prüfung einer Haftungsinanspruchnahme / Wir sind aufgrund Gsell.beschluß vor Insolvenz als Gesellschafter aus KG ausgeschieden u. aufgrund unserer Insolvenz (Gesellschaftervertrag und HGB) / Der Ertrag aus Veräußerung ist nicht zur Masse geflossen und entsprechend BFH Urteil vom 29.3.84 eine Insolvenzforderung, da unser Inso Antrag vor 31.12.2010 / Bescheid gibt keine Auskunft zur Entstehung wie stillen Reserven gebildet wurden / die nach § 15a EStG verrechenbaren Verluste sind nicht ausgewiesen / wir bezweifen, dass Veräußerungsgewinn erst mit Veräußerung entsteht / u.E. gibt es Erben und wenn die ausschlagen, treten wir nicht in Haftung / Wenn das alles nicht zählt, bezweifen wir, dass wir den Veräußerungsgewinn in voller Höhe zugeschlagen bekommen, obwohl wir nur 30% Anteile hatten
Falls Sie noch Zeit und Lust für Einfälle habt, wir wären dankbar.
Bis dann Ukli
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