"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Masseverbindlichkeiten für 1/2 Haus...was kann ich dem TH in Rechnung stellen?  (Gelesen 2007 mal)

Morgaine1977

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17

Hallo!
Habe in einem anderen Thread schon meine Problematik genauer beschrieben und möchte dem TH meines Mannes dazu "anregen" unser 1/2 Haus wieder freizugeben. Momentan will er es nicht freigeben weil er es als "Druckmittel" in der Hinterhand halten will.

Möchte ihn jetzt höflich darauf aufmerksam machen das er die entstehenden Kosten für SEINE Hälfte des Hauses dann auch bitte zahlen möchte (lt. § 55 InsO)...nur WELCHE Kosten kann ich ihm denn aufbürden? Grundsteuern, habe ich schon gelesen...sonst noch irgendwas? (Wohngebäudeversicherung? Müllgebühren? Abwasser?) Das wir die verbrauchsabhängigen Sachen (Strom, Gas, Wasser) selber zahlen müssen weiß ich ja, das wäre bei einer Mietwohnung ja auch nicht anders...habe aber keine Ahnung was ich sonst noch von ihm verlangen kann.

InsoMasse ist nicht vorhanden und wird auch keine reinkommen weil wir mit 4 Kindern einfach nie den pfändbaren Teil erreichen werden. Deshalb habe ich die Hoffnung das er die Freigabe zuläßt um nicht noch mehr Unkosten zu produzieren.

DANKE für eure Antworten!! :cheesy:
Gespeichert
 

Insokalle


Ich gehe mal davon aus, dass Sie das Haus selbst bewohnen, da halte ich es für angemessen, dass Sie diese Nebenkosten tragen. Die rechtliche Seite mag die eine sein. Die andere ist eher pragmatisch, vielleicht auch taktisch. Immerhin wohnen Sie mietfrei. Das ist nicht selbstverständlich, denn der IV/TH könnte auf die Idee verfallen, eine Nutzungsentschädigung von Ihnen oder Ihrem Mann zu verlangen. Eine Gerichtsentscheidung dazu gibt es. Wäre Ball flach halten eine Option?

Sachversicherungen, also Wohngebäudeversicherung wird der TH nicht zahlen wollen, geschweige denn können. Das könnte man u.U. der Bank aufs Auge drücken.


Gespeichert
 

Morgaine1977

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17

Nee, wir wohnen nicht mietfrei. Das Haus wird nach wie vor gezahlt und die Bank hat die Darlehen auch nicht gekündigt oder zur Tabelle angemeldet. Wenn Sie meinen das wir den Ball flach halten sollten, dann werde ich darüber nachdenken.
Gespeichert
 

Jarnsaxa

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6

Nebenkosten fallen immer an, egal ob man die Immobilie bewohnt oder sie leersteht. Steht sie leer kann man mit den Grundversorgern (Strom, Wasser) Pauschalen vereinnbaren. Gebeäudeversicherung, Grundsteuern und Abfallgebühren müssen aber normal weiter gezahlt werden.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz