Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: schlisi am 25. Februar 2013, 07:20:00

Titel: Mehrabzug durch "Mehraufwendung" rechtens?
Beitrag von: schlisi am 25. Februar 2013, 07:20:00
Mein neuer Arbeitgeber möchte von mir jeden Monat einen Betrag von 15 Euro abziehen, da er durch die Anmeldung und Abwicklung (die über den Steuerberater läuft) aufgrund meiner Insolvenz höhere Kosten hat. Darf er diesen Betrag einbehalten?

Wenn nein, wie gehe ich vor? Ich bin noch in der Probezeit und mag es nur ungerne ansprechen da ich nicht unangenehm auffallen möchte.
Titel: Re: Mehrabzug durch "Mehraufwendung" rechtens?
Beitrag von: paps am 25. Februar 2013, 12:55:27
BAG: 18.07.2006
AZR 578/05

Die mit der Bearbeitung von Lohn- oder Gehaltspfändungen verbundenen Kosten des Arbeitgebers fallen diesem selbst zur Last. Er hat weder einen gesetzlichen Erstattungsanspruch gegen den Arbeitnehmer noch kann ein solcher Anspruch durch (freiwillige) Betriebsvereinbarung begründet werden.