Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: stef1601 am 06. Juni 2009, 13:31:08

Titel: Mehrere Forderungen von einem Inkasso
Beitrag von: stef1601 am 06. Juni 2009, 13:31:08
Ne blöde Frage: oder auch nicht?

Naja, jedenfalls haben einige meiner Gläubiger seine Forderungen an Inkassos verkauft. Z.B. an Real Inkasso, dort habe ich jetzt einige Schulden von verschiedenen Gläubigern.

Ich bin jetzt seid ein Paar Wochen in der Insolvenz und hoffe ich habe alles angegeben. wenn ich jetzt z.b. eine Forderung vergessen habe, diese aber auch an Real Inkasso ist, wo ich ja noch andere Schulden habe, welche auch angegeben sind, fallen die dann automatisch mit rein in die Inso? ich meine, zählt ein Gläubiger immer für alle Schulden?

Ich hoffe ihr versteh mich???
Titel: Re: Mehrere Forderungen von einem Inkasso
Beitrag von: paps am 06. Juni 2009, 19:21:18
Wie im anderen Beitrag bereits erläutert, muß auch das Inkassobüro die Rechte an den Forderungen nachweisen und jede Forderung für sich anmelden.
In der Summe macht es für das Inkassobüro natürlich Sinn, da sich die Gesamtquote erhöht.

Aber auch das kann ihnen egal sein und hat keine Bedeutung für den weiteren Verlauf Ihrer Insolvenz.
Titel: Re: Mehrere Forderungen von einem Inkasso
Beitrag von: stef1601 am 06. Juni 2009, 19:24:32
Super Vielen Dank.

Also ist es nicht so wichtig alle Aktenzeichen von einem Inkasso angegeben zu haben, da er ein Gläubiger ist der mehrere Rechte gekauft hat und deswegen eh alle angeben muss!?!
Titel: Re: Mehrere Forderungen von einem Inkasso
Beitrag von: paps am 06. Juni 2009, 19:47:40
Das habe ich nicht gesagt(geschrieben)
Der GL muß jede Forderung einzeln benennen.

Haben Sie mehrere Forderungen, die nachweislich beim Inkasso als Inhaber der Forderung bestehen, zusammengefasst und dies auch kenntlich gemacht, ist das in Ordnung.