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Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: communicator am 21. Oktober 2009, 19:41:09

Titel: Mehrere Gläubiger melden ihre Forderungen nicht an
Beitrag von: communicator am 21. Oktober 2009, 19:41:09
Hallo zusammen,

mein Treuhänder, übrigens ein sehr netter und kompetenter Mann, hat die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 12.10.09 bei ihm anzumelden.

Prüfungstermin bei Gericht ist der 19.11.09.

Ich habe nun ein Schreiben des Treuhänders bekommen, mit einer Aufstellung, welche Gläubiger Forderungen in welcher Höhe angemeldet haben, mit der Bitte diese zu überprüfen.

Im Gegensatz zur Forderungsaufstellung, die ich beim aussergerichtlichen Einigungsversuch eingesehen habe (hier haben sich alle Gläubiger gemeldet), haben hier nur ca. die Hälfte der Gläubiger ihre Forderungen angemeldet.

Was ist mit den Forderungen, die nicht beim Treuhänder angemeldet wurden, sind diese hinfällig, oder können die Gläubiger diese noch nachreichen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Gläubiger auf ihre Forderungen verzichten.


vielen Dank für eure Antworten

Titel: Re: Mehrere Gläubiger melden ihre Forderungen nicht an
Beitrag von: paps am 21. Oktober 2009, 19:59:05
Grundsätzlich könnte bis zum Prüftermin noch nachgemeldet werden.
Insbesondere die Gläubiger mit Sichedrungsrechten, brauchen meist etwas länger.

Auch danach sind Forderungsanmeldungen unter bestimmten Voraussetzungen noch möglich.

Endgültig Schluß mit der Berücksichtigung, nicht der Anmelderei, ist mit Veröffentlichung des Schlußverzeichnisses.
Der BGH hat sich mal dahingehend geäußert:
22.03.2007,  Az: IX ZB 8/05   
Eine nach Veröffentlichung und Niederlegung des Schlussverzeichnisses angemeldete Forderung nimmt an der Schlussverteilung nicht mehr teil.


Alle nicht angemeldeten Gläubiger nehmen auch am Verfahren teil, werden bei der Verteilung aber nicht berücksichtigt.
Die RSB gibt es für alle am Tage der Eröffnung bestehenden Forderungen (Ausnahme  vbuH) unabhängig vom Forderungsanmelden.