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Autor Thema: Mein Freund braucht Hilfe! Insolvenz ja oder nein?!  (Gelesen 3714 mal)

Annie

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Mein Freund braucht Hilfe! Insolvenz ja oder nein?!
« am: 06. Januar 2009, 21:44:07 »

Hallo zusammen,

ich habe mich nun auch zur Anmeldung entschlossen , da ich auf als totaler Laie auf Hilfe angewiesen bin. Allerdings betrifft es mich nicht direkt sondern meinen Freund.

Ich versuch´s mal kurz zusammenzufassen:

Mein Freund hat Schulden in Höhe von ca. 65.000 EUR, Gründe hierfür sind u.a. seine Noch-Ehefrau, ein Kredit (40.000 EUR) und Überziehungen (7.000 EUR) bei insgesamt 3 Banken. Das größte "Sorgenkind" ist allerdings eine 4. Bank , hierbei handelt es sich um eine Fondsfinanzierung (Schrottimmobilie). Diese 4. Bank hatte sämtliche Konten gepfändet, die Pfändungen konnten wir aufgrund einer Ratenzahlung ruhend stellen. Mittlerweile habe ich für meinen Freund die finanzielle Verwaltung und Abwicklung übernommen. D.h., dass ich sein Gehalt von seinem Konto auf meins überweise und von meinem Konto aus alle Zahlungen wie Miete, Raten etc. vornehme.

Eigentlich verdient mein Freund ganz gut (1.960 EUR netto) aber nach Abzug von Miete (820 EUR), Strom (154 EUR), Garage (102 EUR) geht der Rest für die Schulden drauf. Lebensmittel, Auto, Benzin, Telefon Fernsehen und sonstige zusätzliche Ausgaben übernehme ich derzeit. Leider ist es so, dass er mich langsam aber sicher mit in den Abgrund zieht und ich bzw. mein Freund jetzt handeln müssen.

Nun meine Fragen:

1.
Kann mein Freund den Weg des Insolvenzverfahrens gehen? Wenn ja, ist eine Schuldnerberatung/Anwalt ein Muss oder kann das außergerichtliche Verfahren auch ohne deren Hilfe geschehen?

2.
Wie sieht es aus mit den Kosten für ein Insolvenzverfahren? Wie hoch sind diese ungefähr und wie werden diese bezahlt? Gibt es eine seperate Rechnung vom Verwalter/Treuhänder am Ende des Verfahrens oder werden diese vom pfändbaren Betrag einbehalten?

3.
Mein Freund hat im letzten Jahr die Scheidung eingereicht, welche allerdings noch nicht vollzogen wurde. Wie verhält es sich mit den Anwaltskosten? Hier wurden lediglich die Gerichtskosten bezahlt.

4.
Kann die Pfändungsgrenze auch angehoben werden? Welche Dinge können die Grenze anheben. Mein Freund hat ein Auto, da er jeden Tag 60 km zur Arbeit fahren muss, dass heißt er ist auf das Auto angewiesen und benötigt auch dementsprechend viel Benzin (ca. 250 EUR/Monat).

Ich danke Euch schon mal im Voraus, denn so langsam bin ich echt verzweifelt...
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Feuerwald

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Re: Mein Freund braucht Hilfe! Insolvenz ja oder nein?!
« Antwort #1 am: 07. Januar 2009, 00:33:08 »

1. Kann mein Freund den Weg des Insolvenzverfahrens gehen?

-> Kann schon, man muss man ausrechnen was netto nach Pfändung bleibt x 6 Jahre. 


Wenn ja, ist eine Schuldnerberatung/Anwalt ein Muss

-> davon sollte man ausgehen. Es bedarf einer Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 InsO.


oder kann das außergerichtliche Verfahren auch ohne deren Hilfe geschehen?


-> kann man, dennoch bedarf es eine Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs. Deshalb, wenn, gleich richtig professionell machen lassen. . 


Wie sieht es aus mit den Kosten für ein Insolvenzverfahren? Wie hoch sind diese ungefähr und wie werden diese bezahlt?

-> die werden vorrangige aus den pfändbaren Beträgen beeinigt.


oder werden diese vom pfändbaren Betrag einbehalten?
 
->  Ja, so ist es. Ausnahme es besteht eine wirksame Lohnabtretung, dann bekommt der Abtretungsgläubiger in den ersten 2 Jahren nach Eröffnung des pfändbaren Betrag. Ist auch egal. Bis dahin werden die gerichtlichen Verfahrenskosten (nicht jedoch die Kosten der Insolvenzbeantragung) gestundet.


Mein Freund hat im letzten Jahr die Scheidung eingereicht, welche allerdings noch nicht vollzogen wurde. Wie verhält es sich mit den Anwaltskosten? Hier wurden lediglich die Gerichtskosten bezahlt.

-> taktisch ne gute Frage, alle Forderungen bis Eröffnung sind Insolvenzforderungen. Hier kommt es aufs Timing an.


Kann die Pfändungsgrenze auch angehoben werden? Welche Dinge können die Grenze anheben. Mein Freund hat ein Auto, da er jeden Tag 60 km zur Arbeit fahren muss, dass heißt er ist auf das Auto angewiesen und benötigt auch dementsprechend viel Benzin (ca. 250 EUR/Monat).

-> äh, Auto ist finanziert oder Leasing oder Eigentum?
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lucca_m

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Re: Mein Freund braucht Hilfe! Insolvenz ja oder nein?!
« Antwort #2 am: 07. Januar 2009, 15:22:49 »

Monatskarte der Bahn kostet ein drittel.
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Annie

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Re: Mein Freund braucht Hilfe! Insolvenz ja oder nein?!
« Antwort #3 am: 07. Januar 2009, 19:14:44 »

Erstmal vielen Dank für Eure Antworten, die helfen mir schon mal ein großes Stück weiter!

Monatskarte der Bahn kostet ein drittel.

Naja, überlegt hatten wir das auch schon aber wir wohnen weiter weg vom Bahnhof und die Fahrzeiten mit Bus/Bahn decken sich leider nicht mit den Arbeitszeiten, vor allem wenn er länger arbeiten muss oder eben früher anfangen muss.
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1. Kann mein Freund den Weg des Insolvenzverfahrens gehen?

-> Kann schon, man muss man ausrechnen was netto nach Pfändung bleibt x 6 Jahre. 

Hier wäre es allenfalls möglich, dass an seine Noch-Ehefrau Unterhalt zu zahlen wäre. Hier ist allerdings noch nicht entschieden, aber da sie seit über 2 Jahre "krank" ist und nicht arbeitet, kann man wohl davon ausgehen. Kinder sind aber nicht vorhanden. Also wären bei keiner Unterhaltsberechtigung 682,40 EUR und bei 1 Person 322,05 EUR pfändbar. So würde vom netto zumindest ein bißchen mehr übrig bleiben. Oder hab ich Deine Antwort falsch verstanden...?
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Wie sieht es aus mit den Kosten für ein Insolvenzverfahren? Wie hoch sind diese ungefähr und wie werden diese bezahlt?

-> die werden vorrangige aus den pfändbaren Beträgen beeinigt.


oder werden diese vom pfändbaren Betrag einbehalten?
 
->  Ja, so ist es. Ausnahme es besteht eine wirksame Lohnabtretung, dann bekommt der Abtretungsgläubiger in den ersten 2 Jahren nach Eröffnung des pfändbaren Betrag. Ist auch egal. Bis dahin werden die gerichtlichen Verfahrenskosten (nicht jedoch die Kosten der Insolvenzbeantragung) gestundet.

Eine Lohnabtretung bzw. Pfändung besteht (zum Glück) noch nicht. Lediglich die Konten wurden gepfändet, die Pfändung ruht aber derzeit aufgrund Ratenzahlung.

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Mein Freund hat im letzten Jahr die Scheidung eingereicht, welche allerdings noch nicht vollzogen wurde. Wie verhält es sich mit den Anwaltskosten? Hier wurden lediglich die Gerichtskosten bezahlt.

-> taktisch ne gute Frage, alle Forderungen bis Eröffnung sind Insolvenzforderungen. Hier kommt es aufs Timing an.

Der Anwalt hat bisher keine weitere Rechnung - außer über die Gerichtskosten - gestellt. Was wäre, wenn diese im außergerichtlichen bzw. später im Insolvenzverfahren gestellt wird?
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Kann die Pfändungsgrenze auch angehoben werden? Welche Dinge können die Grenze anheben. Mein Freund hat ein Auto, da er jeden Tag 60 km zur Arbeit fahren muss, dass heißt er ist auf das Auto angewiesen und benötigt auch dementsprechend viel Benzin (ca. 250 EUR/Monat).

-> äh, Auto ist finanziert oder Leasing oder Eigentum?

Nein, dass Auto ist Eigentum. Es ist allerdings im letzten Jahr nur saisonal angemeldet gewesen. Wir wollen den Wagen aber verkaufen, da er ein Spritfresser und auch in der Versicherung viel zu teuer ist und würden dann einen alten aber fahrtüchtigen wiederkaufen. Derzeit ist nur mein Auto in Gebrauch, fahren zusammen weil wir in der selben Stadt arbeiten. Es hapert halt nur öfters an den Arbeitszeiten, er hat teilweise Schicht und ich gleichbleibend.

Ich meine mal gehört zu haben, dass bestimmte Ausgaben die Pfändungsgrenze erhöhen. Bei den notwendigen Ausgaben wie Miete, Strom etc. bleibt ja kein Freiraum was zum Beispiel Lebensmittel betrifft. Derzeit zahle ich ja damit er wenigstens nicht verhungert.




 
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