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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Mein Insolvenzverwalter ist im Tiefschlaf. Was kann ich tun?  (Gelesen 3964 mal)

wackeldackel

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Hallo Leute,

Ich bin völlig ratlos. Ich musste aufgrund einer Krebserkrankung meinen Handwerksbetrieb schliessen. Nun bin ich EU-Rentner und beziehe eine private Rente. Meine Firma habe ich unter Druck und schlecht verkauft, so dass ich nun auf einen Berg Schulden sitze>> also Insolvenzantrag November 2010.Das Gericht stimmte zu und so ein Insolvenzverwalter meldete sich bei mir. Es kam zu mir nach Hause und ich musste so einen Fragebogen ausfüllen. Er sagte mir, dass ich vor Weihnachten 2010 noch ein 6-seitiges Schreiben erhalten würde. Jetzt haben wir Februar und es kam bislang nichts. Ich höre nichts von ihm. Im Januar hat er wohl meine Versicherung angeschrieben und wollte die Rentenzahlungen zu sich umgeleitet haben. Diese erklärte sich aber nicht dazu bereit, weil wohl EU-Renten nicht pfändbar sein sollen. Es wurde nun von der Versicherung eine "Sperre" verhängt, bis zur Klärung. D.h.: ich bekomme gerade keine Rente>> kann keine Miete, Unterhalt und keine PKV bezahlen. Ich habe schon drei dringliche Schreiben an ihn gerichtet- keine Reaktion. Heute morgen rief ich bei der Versicherung an und die teilen mir mit, dass er auf ihre Schreiben auch nicht reagieren würde. Diese hat den Fall inzwischen zu ihrer Rechtsabteilung weiter gegeben.wenn er bis Ende der Woche nicht antwortet, wird die Sperre aufgehoben und ich bekomme die Rente einfach wieder überwiesen.
Meine Frau meinte, ich solle mich doch auf dem Gericht beschweren. Ich habe aber die Befürchtung, dass ich dann eine Retourkutsche bekomme. Wenn ich ihn erstmal angreife.......Er kann mich ja auch ziemlich schikanieren.

Ich bin also völlig ratlos. Der IV hat mich überhaupt nicht aufgeklärt, wie so eine Insolvenz abläuft oder wie ich mich künftig zu verhalten habe. Sehr merkwürdig.

Was soll ich tun?? :gruebel:

Wackeldackel
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tomwr

Re: Mein Insolvenzverwalter ist im Tiefschlaf. Was kann ich tun?
« Antwort #1 am: 14. Februar 2011, 10:01:38 »

Er kann mich ja auch ziemlich schikanieren.
Er kanns versuchen, aber womit ? Mehr Schikane als das was jetzt läuft (keine Reaktion) wird wohl kaum kommen. Er hat sich an die Insolvenzordnung zu halten. Gleich Beschwerde in dem Fall an das Gericht und an die Aufsichtspflicht nach §58 InsO erinnern. Falls der IV weitere Schikane betreibt jeden weiteren Fall an das Insolvenzgericht melden. Die machen dem dann schon Beine. Aber nicht so lange warten wie dieses Mal.  :wink:
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Feuerwald

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Re: Mein Insolvenzverwalter ist im Tiefschlaf. Was kann ich tun?
« Antwort #2 am: 14. Februar 2011, 10:14:20 »

Der IV hat mich überhaupt nicht aufgeklärt, wie so eine Insolvenz abläuft oder wie ich mich künftig zu verhalten habe. Sehr merkwürdig.

- da ist  nicht die Aufgabe des IV. Der IV kann auch nicht die gesamte Rente einfach einziehen. Dies ist nur soweit möglich, wie diese der Pfändung unterliegt. Deshalb erachte ich eine Sperre der RV hinsichtlich der Gesamtrente für nicht wirklich statthaft.
Unklar ist auch, ob Sie noch im Eröffnungsverfahren sind und welche „Rechte“ der dann vorl. I V bzw. Gutachter  überhaupt hat. Dazu sollten Sie den/die Beschlüsse des Gerichtes lesen.

"tomwr" hat Recht. IVs die meinen eine EU Rente ein kassieren zu können bzw. zu müssen und dabei noch einschlafen, sollten einen Tritt in den Hintern bekommen, damit die in Zukunft besser funktionieren
 

 
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wackeldackel

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Re: Mein Insolvenzverwalter ist im Tiefschlaf. Was kann ich tun?
« Antwort #3 am: 14. Februar 2011, 10:41:18 »

Danke für eure Antworten. Was soll ich denn jetzt konkret tun? Brief schreiben und eine Frist setzen?

Ich habe schon oft die Erfahrung gemacht,dass wenn man Menschen kritisiert, diese sich verteidigen bzw. rechtfertigen und man dann genau das Gegenteil erreicht. Deshalb hatte ich bislang nur 3x höflich gemahnt ohne anzugreifen.

Mein Problem ist, das ich über den Verlauf der Insolvenz oder das Verfahren überhaupt nichts weiss. Ich war der Meinung, dass in diesem 6-seitigen Brief, den ich ja erhalten soll, etwas drin steht. Ich weiss quasi überhaupt nicht, wieviel Geld ich behalten kann, was und wofür ich abführen soll und wohin.... Also Fragen über Fragen. :dntknw:

Wie war das denn bei Euch?

Grüsse Wackeldackel
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wackeldackel

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Re: Mein Insolvenzverwalter ist im Tiefschlaf. Was kann ich tun?
« Antwort #4 am: 14. Februar 2011, 10:46:22 »

Ich habe auch noch eine PKV am Hals, aus der ich nicht mehr raus komme. Ich habe momentan ein Eigenanteil von 2000€ im Jahr. Diese Kosten werde ich auf jeden Fall überschreiten. Woher soll ich aber die 2000€ nun nehmen. Ich muss im März zu sehr kostenintensiven Nachuntersuchungen. Die Rechnungen sind dann 2 Tage später im Briefkasten. :Oh_no: Habe das dem IV auch mehrmals geschildert, aber keine Antwort erhalten.

Wackeldackel
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lenchik22

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Re: Mein Insolvenzverwalter ist im Tiefschlaf. Was kann ich tun?
« Antwort #5 am: 14. Februar 2011, 10:50:04 »

Wegen der Rente auf jeden Fall den Gericht informieren und sich da beschweren. WEnn das Gericht ein Schreiben schickt, wo die Rente quasi freigegeben ist, dann haben Sie diesbezüglich keine Probleme mehr.

Wegen der PKV, man darf doch in die gesetzliche wechseln. Wie viel REnte bekommen Sie denn?

Gruß
Lena
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wackeldackel

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Re: Mein Insolvenzverwalter ist im Tiefschlaf. Was kann ich tun?
« Antwort #6 am: 14. Februar 2011, 11:53:33 »

In die gesetzliche KV komme ich nur, wenn ich wieder in eine Anstellung komme. Und das geht im Moment nicht, da ich ja erst wieder gesund werden muss.

wackeldackel
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tomwr

Re: Mein Insolvenzverwalter ist im Tiefschlaf. Was kann ich tun?
« Antwort #7 am: 14. Februar 2011, 12:14:09 »

Danke für eure Antworten. Was soll ich denn jetzt konkret tun? Brief schreiben und eine Frist setzen?

Ich habe schon oft die Erfahrung gemacht,dass wenn man Menschen kritisiert, diese sich verteidigen bzw. rechtfertigen und man dann genau das Gegenteil erreicht. Deshalb hatte ich bislang nur 3x höflich gemahnt ohne anzugreifen.

Also eine Rente ist prinzipiell pfändbar wie Arbeitseinkommen. Dazu ist zu berücksichtigen ob man unterhaltspflichtige Personen hat. Es gilt die Pfändungstabelle.

http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html

Nicht zu berücksichtigen sind dabei gezahlte Beiträge an die PKV. Der Betrag ist sozusagen von der Rente abzuziehen und nur wenn sich dann noch nach der Tabelle ein Pfändungsbetrag ergibt, muss dieser abgeführt werden. Meiner Meinung nach muss dabei auch ein Selbstbehalt berücksichtigt werden, da dieser auf die Beitragsberechnung Einfluss hat und den monatlichen Betrag senken soll.

Ich sehe es nicht so, dass man dem IV hier Honig ums Maul schmieren sollte. Das Verhalten ist genau genommen unverschämt und hier hat er sich ggf. eine symbolische Ohrfeige vom Insolvenzgericht abzuholen.

Ich würde dem Insolvenzgericht keine Frist setzen sondern den Sachverhalt schildern, insbesondere ab wann das geht, eventuell Nachweise der Kommunikation mit dem IV beifügen (Belege von Einschreiben), eine Bestätigung der Versicherung und um zügige Bearbeitung bitten da im Moment der Lebensunterhalt nicht bestritten werden kann. Und eben an die Aufsicht nach §58 InsO erinnern und um Abhilfe bitten.

Ansonsten gibt es im Internet genügend Informationen über den Ablauf einer Insolvenz.
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wackeldackel

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Re: Mein Insolvenzverwalter ist im Tiefschlaf. Was kann ich tun?
« Antwort #8 am: 14. Februar 2011, 14:23:42 »

Danke, dass hat mir sehr viel geholfen. Und wie könnte ich das mit der PKV nun regeln? Das bereitet mir Kopfzerbrechen.


Wackeldackel
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tomwr

Re: Mein Insolvenzverwalter ist im Tiefschlaf. Was kann ich tun?
« Antwort #9 am: 14. Februar 2011, 22:03:29 »

Was denn "genau" regeln ?
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wackeldackel

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Re: Mein Insolvenzverwalter ist im Tiefschlaf. Was kann ich tun?
« Antwort #10 am: 15. Februar 2011, 08:10:02 »

Ich müsste meinen Tarif ändern. Ich habe jetzt einen, mit dem ich 2000€ Eigenanteil habe. Zur Zeit bezahle ich monatlich 274€ und muss Rechnungen bis 2000€ selbst bezahlen. Danach erstattet erst die PKV. D.h.: ich muss ständig am Jahresanfang 2000€ in der Schublade haben. Ich werde immer am Jahresanfang komplett durchgecheckt, wegen der Krebsnachsorge, und das kostet. Momentan traue ich mich gar nicht hin, weil zwei drei Tage später die Rechnungen im Briefkasten sind. Ich muss das irgendwie ändern,also den Eigenanteil runter fahren. Jetzt weiss ich nicht, ob ich das selbst entscheiden kann, denn dadurch ändert sich natürlich der monatliche Beitrag. Der IV antwortet aber nicht............

Wackedackel
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doktor mabuse

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Re: Mein Insolvenzverwalter ist im Tiefschlaf. Was kann ich tun?
« Antwort #11 am: 15. Februar 2011, 10:24:30 »

Hallo,

meines Wissens ist es so, daß für Privatversicherte und freiwillig Privatversicherte die ehemals Selbstständig waren, die gleichen "Bedingungen" gelten, wie für pflichtversicherte Arbeitnehmer.
Das heisst, bei einem pflichtversicherten Arbeitsverhältnis wird der Krankenversicherungsbeitrag vom Brutto abgezogen und ergibt dann ein Netto, woraus der Pfändungsbetrag ermittelt wird.
Hier gilt der Gleichheitssatz, daße inem Privatversicherten nicht einfach zuzumuten ist, daß er seinen KV-Anteil komplett aus dem unpfändbaren Anteil bestreitet (in diesem Falle wohl Ihre Rente)
Ergibt sich also eine anteilige Pfändung ihrer Rente so sollten Sie beim Gericht eine Erhöhung Ihrer Pfändungsfreigrenze um den Betrag der privaten KV stellen, mit ebendieser Argumentation.
Es gibt dazu auch schon Urteile, bitte nochmal dazu selber im Netz recherchieren.
Vielleicht ist auch mit Ihrer Versicherung zusätzlich eine Regelung möglich, den Eigenanteil herunterzusetzen, da Sie den ja schlecht aufbringen können.

Viel Erfolg,
Doktor Mabuse
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tomwr

Re: Mein Insolvenzverwalter ist im Tiefschlaf. Was kann ich tun?
« Antwort #12 am: 15. Februar 2011, 11:44:04 »

Ich müsste meinen Tarif ändern. Ich habe jetzt einen, mit dem ich 2000€ Eigenanteil habe. Zur Zeit bezahle ich monatlich 274€ und muss Rechnungen bis 2000€ selbst bezahlen.

Ein Wechsel in einen Tarif mit deutlich geringerer Eigenbeteiligung sollte eigentlich möglich sein. Hier würde ich bei der PKV mal nachfragen, die können verschiedene Beitragsberechnungen vornehmen.

Generell ist der Beitrag zur PKV bei der Berechnung der pfändbaren Einkünfte vorab abzuziehen soweit die Beiträge angemessen sind. Angemessen ist er wenn er die anfallenden Beiträge zur GKV nicht überschreitet. Dafür ist der durchschnittliche Höchstbeitrag der GKV massgebend, das nennt sich dann auch Basistarif in der PKV. Der liegt meines Wissen irgendwo knapp unter 600 EUR im Monat. Wenn man bedürftig ist (eine genaue Definition habe ich derzeit nicht gefunden) zahlt man nur den halben Basistarif. Das ist z.B. bei Bezug von ALG II oder Sozialhilfe der Fall.

Hier ein Artikel vom Focus den ich dazu gefunden habe:
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-der-neue-basistarif-ist-eine-privatversicherung-fuer-jedermann_aid_52183.html

Ich würde jetzt erstmal mit der PKV offen sprechen, welche Alternativen es gibt, wie hoch der Basistarif ist und welche Voraussetzungen für den halbierten Basistarif nachgewiesen werden müssen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen dass die Mitarbeiter (zumindest meiner PKV) recht freundlich alle Auskünfte am Telefon geben. Die beziehen sich zwar manchmal darauf, dass sie keine Rechtsberatung machen dürfen, aber wenn man ganz konkrete Fragen stellt bekommt man in der Regel auch die passenden Antworten.
« Letzte Änderung: 15. Februar 2011, 11:47:27 von tomwr »
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wackeldackel

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Re: Mein Insolvenzverwalter ist im Tiefschlaf. Was kann ich tun?
« Antwort #13 am: 15. Februar 2011, 16:37:18 »

Habe heute dem IV noch einmal eine mail gesendet und ihm darin mitgeteilt, dass ich bis Ende der Woche noch warten werde und mich dann sonst an das Insolvenzgericht wenden werde, falls er dann immer noch nicht antworten würde.
Die Antwort kam dann auch: Ich solle von jeglicher Form von Drohungen Abstand nehmen. Sachverhalte zu bearbeiten, würde seine Zeit benötigen. :nono:

Hmm, das ist ein Ding..........


Wackedackel
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tomwr

Re: Mein Insolvenzverwalter ist im Tiefschlaf. Was kann ich tun?
« Antwort #14 am: 15. Februar 2011, 18:51:38 »

Die Antwort kam dann auch: Ich solle von jeglicher Form von Drohungen Abstand nehmen. Sachverhalte zu bearbeiten, würde seine Zeit benötigen. :nono:

1. positiver Aspekt
Er hat geantwortet und ist sich offenbar seiner Lage bewußt, sonst hätte er nicht so schnell geantwortet sondern die Email wie auch die anderen Schreiben erstmal ignoriert. D.h. dass er sich seiner Sache selbst nicht so sicher ist. Ich hätte ja gleich das Insolvenzgericht eingeschaltet ohne vorher Kontakt mit ihm aufzunehmen. Der hätte sich dann schon gemeldet.

2. positiver Aspekt
Er wird die Sache wahrscheinlich schneller bearbeiten. Mag sein dass er auch noch andere Fälle hat aber man muss auch das Wichtige vom Dringenden unterscheiden. Schließlich ist es Dir derzeit nicht möglich Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Wichtigeres kann es eigentlich nicht geben, jedenfalls nicht für Dich. Daran hat sich auch der IV zu orientieren.

Rein theoretisch könnte man seine Antwort auch als Drohung empfinden. Wenn man ankündigt seine gesetzlich zustehenden Rechte wahrzunehmen, ist das meiner Meinung nach weder eine Nötigung noch eine Drohung. Auch das müsste er in seinem Jura Studium gelernt haben. Aber mit Sicherheit fühlt er sich jetzt ertappt, daher die komische Reaktion. Jetzt bloß nicht klein beigeben. Es geht auch am Anfang darum Grenzen abzustecken, wie weit IV und Schuldner jeweils gehen können und werden. Es schadet nichts dem IV klar zu machen, dass er es mit einem informierten Schuldner zu tun hat und kein Insolvenz-Dummie.

Im Übrigen bekomme ich selbst von meinem IV in jedem Schreiben grundsätzlich eine Frist (meist 14 Tage) zur Beantwortung seines Schreibens vorgesetzt. Verstreicht die, gibt es 2 Tage später sofort eine Mahnung mit Hinweis auf die Mitwirkungspflichten. Insofern gehört es einfach zum guten Ton, dass auch der IV Schreiben in einer angemessenen Frist beantwortet wenn diese nicht offenbar sinnlos sind und nur zur Beschäftigung des IV gehören.
« Letzte Änderung: 15. Februar 2011, 18:54:12 von tomwr »
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