Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: weisleb am 02. Juni 2010, 12:58:07
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Hallo , ich bin neu und habe gleich eine Nachfrage.
Ich bin zur Zeit in der Wohlverhaltensphase. Laut meines Insolvenzverwalters bin ich ab 25.01.2011 um 00:00 Uhr fertig mit der Insolvenz.
Nun möchten meine Eltern ein Testament verfassen lassen.
Mein Bruder und ich sind die allein Erben .
Mein Bruder ist zu 100 % Schwerbehindert.
Nun machen sich meine Eltern Gedanken darüber , ob durch die Insolvenz , mein Erbe gefährtet ist.
Frage 1 )
Sollte meinen Eltern während der Wohlverhaltensphase etwas passieren , wie ist das denn mit dem Erbe ?
Wird dann mein Insolvenzverwalter darauf zugreifen ?
Frage 2 )
Sollte meinen Eltern nach der Wohlverhaltensphase also ab dem 25.01.2011 etwas passieren , wie ist das denn mit dem Erbe ?
Kann dann mein Insolvenzverwalter noch darauf zugreifen ?
Für eine Antwort wäre ich Dankbar.
Gruß
Weisleb
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Hallo & herzlich Willkommen,
zu 1: Solltest Du während der WVP erben, dann geht die Hälfte davon an den Treuhänder.
zu 2: Nachdem die WVP rum ist, sollte Dein Treuhänder darauf keinen Zugriff mehr haben.
Gruß
Dibbelabbes
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Danke !
Ps.: Gibt es eventuell dazu ein Gesetzauszug ?
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Korrekt! lt. 295INSO
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Ein Tread mit ein und derselben Frage reicht doch. Darum ist hier nun zu :wink: