"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Meine Privatinsolvenz und Verhalten meiner Frau  (Gelesen 3009 mal)

vossi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Meine Privatinsolvenz und Verhalten meiner Frau
« am: 29. Oktober 2007, 14:59:36 »

Hallo,
wie bereits dargestellt,befinde ich mich seit Mai 2006 im privaten Insolvenzverfahren. Mein damaliger Geschäftsbetrieb brachte es mit sich,dass meine Frau für viele Dinge mit unterschrieben hat. Diverse Inkassofirmen versuchen jetzt über entsprechende Drohgebärden meine Frau zur Zahlung zu bewegen. Wie sollen wir uns verhalten :dntknw: Meine Frau hat zwar seit zwei Monaten geringfügige eigene Einkünfte in Höhe von ca.  450 €, verfügt aber über kein eigenens Konto o. ä.  Können die Schuldner an Ihr Geld welches auf mein Konto geht,unser Haus ist eh schon in der Zwangsversteigerung?Oder ist es für Sie sinnvoll auch eine Privatinsolvenz anzustreben,eine e. V.  hat Sie schon einmal abgegeben? :uneinsichtig:
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Meine Privatinsolvenz und Verhalten meiner Frau
« Antwort #1 am: 29. Oktober 2007, 21:01:44 »

Aus meiner Sicht ist es eben nicht zwingend notwendig, dass der Ehepartner für die Finanzen des selbständig Agierenden mit aufkommen soll.
Auch wenn das viele Banken immer so darstellen mögen.

Jetzt haben soe am eigenen Beispiel auch die Gründe erfahren, warum das nicht gemacht werden sollte.

Als Bürge oder Mitantragsteller steht ihre Frau natürlich jetzt in der Pflicht.
Da die Gläubiger wegen dem Forderungsausfall bei Ihnen an diese herantreten können.
Sie sollte sich schnellstens ein eigenes Konto zulegen, wenn Sie nicht auf längere Sicht mit Ihrem Konto Probleme haben wollen.
Denn Kontopfändungen (zumindest auf den Herausgabeanspruch) werden früher oder später erfolgen.

Von welcher Forderungshöhe reden wir denn?
Möglich wäre auch wegen der geleisteten EV zu versuchen über Einmalzahlungen einen Vergleich zu erzielen.

Wer hat denn mit ihnen ihre Insolvenz vorbereitet?
Denn diese Frage hätte vorab schon geklärt werden können und müssen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

vossi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Re: Meine Privatinsolvenz und Verhalten meiner Frau
« Antwort #2 am: 30. Oktober 2007, 16:54:21 »

Tja Paps,das Leben läuft nicht immer geradeaus. . . . für eine Einschränkung der Bürgen ist es jetzt leider zu spät.

Meine Frau und ich hatte ein 2-Familienhaus gemeinsam gekauft,eine Whg Sie eine ich. Jeder hat für jeden gebürgt. Das haus ist unter dem Hammer,aber nun sind Ihre 3-Jahre Mutterschaftsurlaub rum und Sie hat wieder (geringfügiges) Einkommen (450 €). Gesamtforderung Haus 400. 000 €,weitere Forderungen (Autoleasing,sonstiges) 20. 000 €.
Nach Hausversteigerung bleiben noch ca.  120t€ bei der Bank und die 20 t€.  Machen Vergleichsversuche da Sinn?

Übrigens die Empfehlung zu überlegen, ob meine Frau mit den Schulden leben wolle, oder ebenfalls Insolvenz anmeldet kam von meinem Insolvenzverwalter. Er hat mit mir auch die Anträge für mich erstellt.

Da naturgemäß meine Frau sowieso schon stark durch meine Insolvenz belastet ist, suchen wir einen Weg endlich Ruhe vor sämtlichen Inkassozecken und sonstigen toten Vögeln zu bekommen :dntknw:
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Meine Privatinsolvenz und Verhalten meiner Frau
« Antwort #3 am: 30. Oktober 2007, 21:49:51 »

Da Sie durch das Verfahren von den Schulden befreit werden können, bleibt Ihre Frau natürlich auf den Forderungen sitzen.

Eigentlich erübrigt sich die Frage was zu tun wäre.

Jedoch ist es in gleichgelagerten  Einzelfällen schon gelungen über einen Vergleich über 10-15% der Summe das Inso-Verfahren für den Ehepartner zu vermeiden.

Was aber aus der geschilderten Situation ehr finanziell unmöglich erscheint.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

vossi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Re: Meine Privatinsolvenz und Verhalten meiner Frau
« Antwort #4 am: 31. Oktober 2007, 15:45:38 »

Das heisst übersetzt,Privatinsolvenz auch für meine Frau anmelden, oder?

Mein Weg als ehemaliger Gewerbetreibender ging ja direkt über Amtsgericht und Insolvenzverwalter,wie wäre der Weg für meine Frau? Über eine Schuldnerberatung oder direkt beim Amtsgericht anmelden? Bei Ihr als Privatperson mit lediglich 4 oder 5 Gläubigern ist das gleiche Verfahren anzuwenden?
Darf meine Frau ihre 450 € selbst verdientes Geld,welches mir mein Insolvenzverwalter momentan streitig machen will,selbst behalten oder ist Sie dann nicht mehr laut Einkommenstabelle von mir zu versorgen?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Meine Privatinsolvenz und Verhalten meiner Frau
« Antwort #5 am: 31. Oktober 2007, 20:12:06 »

Wenn der vergleich nicht machbar ist, bleibt wohl nur die Insolvenz.

Wenn sie nicht selber selbständig tätig war und zB. Forderungen aus Sozialbeiträgen oder Lohnsteuer bestehen, muss sie in das Verbraucherinsolvenzverfahren.

Dazu ist vorher ein Einigungsversuch mit den Gläubigern zu führen.
Dessen Scheitern muss durch eine anerkannte Stelle oder einen RA bestätigt werden.

Dann kann der Antrag auf Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiung gestellt werden.

Das Geld( 450,-)bleiben Ihrer Frau, da jeder für sich gesehen wird.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz