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Autor Thema: Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens / PKV  (Gelesen 4593 mal)

JOKERFB

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Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens / PKV
« am: 01. Juni 2011, 11:43:43 »

Hallo zusammen,

seit Anfang 2008 läuft mein Regelinsolvenzverfahren. Bisher habe ich dem TH monatlich den pfändbaren Anteil des Gehaltes überwiesen. Bisher hatte ich auch immer ein konstantes Gehalt, daher war dies sehr einfach.

Aktuell beziehe ich ein Einkommen mit variablen Einkommensanteilen, so dass dieses jeden Monat anders ausfällt.

Seit 01.01.11 bin ich Privat Krankenversichert (und meine beiden Kinder, meine Frau ist Pflichtversichert).

Ich habe im Forum schon einiges gelesen, hab das passende jedoch nicht gefunden. Daher meine Frage, wie berechne ich das bereinigte Nettoeinkommen korrekt?

Ich habe in Excel eine Tabelle angefertigt. Der Inhalt sieht so aus:

Brutto Arbeitseinkommen: xxx€
Abzüge:
- Lohnsteuer
- Solidarzuschlag
- Private Krankenversicherung / Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherung

Summe der Abzüge:  xxx€

Hinzuzurechnen:

+ Arbeitgeberanteil Private KV / PV xxx€

Unpfändbare Gehaltsanteile:

50% der Bruttovergütung für Mehrarbeit
Urlaubsgeld, Jubiläumszuwendung, Treuegelder
Aufwandsentschädigungen, Spesen, Auslösungen, etc.
Gefahrenzulagen, Schmutz- und Erschwerniszulagen
unpfändbarer Teil der Weihnachtsgratifikation (max. 500,00 €)
Heirats- und Geburtsbeihilfen
Vermögenswirksame Leistungen

Summe der unpfändbaren Gehaltsanteile: xxx€

Bereinigtes Nettoeinkommen: Brutto Arbeitseinkommen-Summe der Abzüge+Summe der hinzuzurechnenden Gehaltsanteile-Summe der unpfändbaren Gehaltsanteile = xxx€

Rechne ich richtig? Muss ich etwas beachten?

Vielen Dank!

JOKERFB
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horst69

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Re: Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens / PKV
« Antwort #1 am: 01. Juni 2011, 12:35:11 »

Ich würde sagen, das du richtig gerechnet hast ! :thumbup:
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JOKERFB

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Re: Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens / PKV
« Antwort #2 am: 01. Juni 2011, 13:05:26 »

Danke für die Info.

Aber gleich noch zwei Fragen nach, hier kann sicherlich der PKV Profi im Forum weiterhelfen.

Darf bei der Berechnung nur die PKV von mir und den beiden Kinder berücksichtigt werden oder auch die Kosten für die Anwartschaft meiner Frau (noch Pflichtig, wird aber in absehbarer Zeit Hausfrau)?

ZVK - Zusatzversorgungskasse. Hier zahlt der Arbeitgeber einen Teil und ein anderer Teil geht direkt vom Brutto weg. Wie ist dies zu behandeln?

Vielen Dank!
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Der_Alte

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Re: Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens / PKV
« Antwort #3 am: 01. Juni 2011, 14:09:31 »

Alles, was der Schuldner als Vertragspartner an die Krankenkasse zahlt, also auch die Anwartschaft der Frau, ist anrechenbar.
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Insokalle

Re: Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens / PKV
« Antwort #4 am: 01. Juni 2011, 16:03:21 »

Lt Zpo ist das schön schwammig formuliert:

Nicht mitzurechnen sind Beiträge, die der Schuldner an eine Ersatzkasse oder an ein Unternehmen der privaten Krankenversicherung leistet, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen.

Als Vergleichsmaßstab könnte dienen, was im Falle der GKV zu zahlen wäre.

Zu ZVK: War mal unklar, ob der Beitrag abgezogen werden darf. Ob es inzwischen entschieden ist, weiß ich nicht.
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JOKERFB

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Re: Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens / PKV
« Antwort #5 am: 02. Juni 2011, 13:17:21 »

Alles, was der Schuldner als Vertragspartner an die Krankenkasse zahlt, also auch die Anwartschaft der Frau, ist anrechenbar.

Danke für die Info. Hast Du dafür irgendwelche Links zu Urteilen/Beschlüssen/Gesetzestexten, damit ich dies beim Verwalter begründen kann?
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JOKERFB

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Re: Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens / PKV
« Antwort #6 am: 02. Juni 2011, 13:18:49 »

Kann mir jemand etwas genaueres zur ZVK (Zusatz Versorgungs Kasse des öffentlichen Dienstes) sagen?


1000x Danke!!!!
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Der_Alte

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Re: Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens / PKV
« Antwort #7 am: 02. Juni 2011, 20:57:59 »

Hab das neulich im Rechtspflegerforum gelesen. Der Schreiber bezog das auf die Formulierung in § 850 e ZPO "die der Schuldner ...
an ein Unternehmen der privaten Krankenversicherung leistet, ..."
Das ist ja häufig im öffentlichen Dienst so. dass die Ehefrau und Kinder über den Beschäftigten in der provaten Krankenkasse versichert sind, der Vertrag also auf den Beschäftigten läuft. Die versicherte Person ist da nicht relevant, weil das Gesetz von der Leistung an die Kasse spricht, nicht von der versicherten Person. Anders ist das z.B. in § 850 b Abs. 1 Nr. 4 ZPO, wo explizit auf die Person des Versicherungsnehmers abgestellt wird.
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