Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Nike am 01. Juni 2010, 11:48:08

Titel: Mieteinnahmen bei einer Wohngemeinschaft
Beitrag von: Nike am 01. Juni 2010, 11:48:08
Hallo,

ich brauche bitte mal Eure Hilfe.

Ich bin grade dabei, mich auf die Verbraucherinsolvenz vorzubereiten. Demnächst wird wohl das Insolvenzverfahen eröffnet.


Daß Anteile meines Lohnes gepfändet werden, weiß ich. Nun wohne ich aber in einer WG als Hauptmieter und bekomme von meiner Untermieterin eben die monatliche Miete. Zählt das auch zu den Einkünften und wird für die Pfändung mit angerechnet? Für mich dient das Geld nicht zur Bereicherung, sondern dazu, die Wohnung zu halten.
Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen, wie sich das verhält?

Vielen Dank
Titel: Re: Mieteinnahmen bei einer Wohngemeinschaft
Beitrag von: Fallera am 01. Juni 2010, 13:16:34
Hallo,

Die Wohnung gehört ja nicht Ihnen und somit erziehlen sie auch keine Einkünfte aus Mieteinnahmen sondern führen nur die Miete als solche an den Vermieter ab.

Die sauberste Lösung wäre allerdings, dass Ihr Mitbewohner den Mietanteil direkt an den Vermieterüberweist oder der Mietvertrag dahingehend geändert wird das Ihr Mitbewohner als Hauptmieter auftritt und sie ihm den Mitanteil zahlen.

Gibt es einen Untermietvertrag?

Titel: Re: Mieteinnahmen bei einer Wohngemeinschaft
Beitrag von: Nike am 01. Juni 2010, 13:29:30
Vielen Dank erstmal für Ihre Antwort.

Ich hatte schon mehrere Mitbewohner, da ich hier schon einige Jahre wohnhaft bin und es gab bei jedem Untermieter immer einen Untermietvertrag.
Ich möchte auch weiterhin der Hauptmieter dieser Wohnung bleiben und keine weitere Person in den Mietvertrag mit aufnehmen und auch der alleinige Ansprechpartner für meinen Vermieter bleiben. Diese Unabhängigkeit möchte ich mir auf jeden Fall bewahren. Eher würde ich glaube ich ausziehen:=)

Titel: Re: Mieteinnahmen bei einer Wohngemeinschaft
Beitrag von: Fallera am 01. Juni 2010, 13:31:53
sprechen sie mit ihrem th über die mietsituation!
dürfte meiner meinung nach kein problem darstellen.
Titel: Re: Mieteinnahmen bei einer Wohngemeinschaft
Beitrag von: Insokalle am 01. Juni 2010, 16:37:28
Wer hat mit wem Mietverträge geschlossen?
Untermietverhältnisse können zu großen Problemen führen. Es wurde hier im Forum schon einmal erörtert. Denn wenn ein Untermietvertrag abgeschlossen wurde, kann der IV die vom Untermieter an den Schuldner (= Hauptmieter) zu zahlende Miete der Masse zuführen. Dies wiederum kann zur Folge haben, dass der Schuldner seine eigene Miete, die er vertragsgemäß in voller Höhe an den Vermieter zahlen muss, nicht mehr aufbringen kann. Wie letztlich die Zahlungswege sind, spielt keine Rolle. Das Untermietproblem sollte unbedingt vor Antragstellung geklärt und beseitigt werden.

Mögl. weiteres Problem: Kautionsfrage
Titel: Re: Mieteinnahmen bei einer Wohngemeinschaft
Beitrag von: Fallera am 02. Juni 2010, 07:49:37
Ich habe mich gestern Abend auch noch einmal Schlau gemacht und gebe Insokalle absolut Recht!

Die Untermiete kann der IV der Masse zuführen! Es gibt wohl eine Möglichkeit, dies über eine Abtretungserklärung der Untermiete an den Vermieter zu umgehen aber da sollte ein RA vorher befragt werden. So wie Ihr das momentan handhabt, ist die Untermiete jedoch mehr als unsicher.

Titel: Re: Mieteinnahmen bei einer Wohngemeinschaft
Beitrag von: Nike am 02. Juni 2010, 08:56:34
Hallo,

Ich habe gestern noch meinen Anwalt angerufen und das abgeklärt.

Die Untermiete zählt als Einkunft und wird voll mit angerechnet zum pfändbaren Einkommen.

Das ist jetzt erstmal Fakt und nun gilt es für mich zu überlegen, zu rechnen und schauen, welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Wohnungswechsel, Umstellung des Mietvertrages auf eine andere Person, oder, oder, oder.....

Ich brauch noch etwas Zeit nachzudenken und muß alles durchrechnen. Auch ein Umzug kostet viel Geld und will bezahlt werden und um günstiger zu wohnen, werde ich mich wohnlich auch sehr verschlechtern müssen.

Aber jetzt in Panik zu verfallen und spontan zu kündigen(hab sowieso aufgrund meine langen Wohndauer offiziell eine Kündigungsfrist von 12 Monaten) macht, glaube ich, auch keinen Sinn.