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Autor Thema: Mieteinnahmen während Insolvenz  (Gelesen 2480 mal)

zwergflo

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Mieteinnahmen während Insolvenz
« am: 02. Mai 2012, 20:59:52 »

Hallo,

ich habe da mal eine frage und zwar war ich Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung. Als bei mir die Verbraucherinsolvenz eröffnet wurde, wurde ich zum Unterlagen abgeben zu meinem Treuhänder bestellt. Da fragte ich nach was mit den Mieteinnahmen passiert und die Bürodame meinte zu mir, dass der Treuhänder sich diesbezüglich bei mir meldet. Was er knapp 9 Monate später dann auch tat und von mir die Mieteinnahmen von den 9 monaten haben wollte. Wir haben uns auf ein Ratenzahlungsplan geeinigt. Nun stellt sich mir die Frage was passieren könnte wenn ich die Rate mal nicht zahlen kann. Er schrieb in einem bitterbösen Brief an mich das wenn ich die Mieteinnahmen nicht an Ihn  zahle dan würde ich meine Restschuldbefreiung riskieren.
1. Ist das wirklich so?
2. Es waren knapp 4000 € und ich zahle pro Monat 100 € Raten, hat er, wenn ich hoffentlich bald mal in der Wohlverhaltensphase bin, mich immernoch "in der Hand" ???
3. Hat jemand Erfahrung wie lange es dauert bis mein Insolvenzverfahren endlich mal geschlossen wird (eröffnung am 27.01.2011), Eigentumswohnung ist noch nicht zwangsversteigert, glaube ist auch noch kein Termin anberaumt.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt

Mfg Flo
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Insokalle

Re: Mieteinnahmen während Insolvenz
« Antwort #1 am: 03. Mai 2012, 19:01:43 »

Eine vermietete Wohnung und keine Zwangsverwaltung beantragt?

Mir scheint, in Ihrem Fall haben viele gepennt.
Der TH führt sich wahrscheinlich u.a. deswegen so auf, weil er sich nicht um sein Verfahren gekümmert hat und mögl. einen Haftungsfall verursacht hat. Das könnte Ihnen wiederum in die Karten spielen.
Wenn Sie die Mieten eingenommen und ausgegeben haben, hätten Sie wissen müssen, dass das nicht geht. Steht schließlich im Eröffnungsbeschluss.
Ob das für eine Versagung der RSB reicht, weiß ich nicht. Es könnte vielleicht eine Verletzung der Mitwirkungspflichten sein.
Ich glaube nicht, dass der TH die Aufhebung des Verfahrens einleiten wird, bevor Sie nicht den vollen Betrag zurückgezahlt haben.


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zwergflo

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Re: Mieteinnahmen während Insolvenz
« Antwort #2 am: 05. Mai 2012, 11:01:49 »

Hallo und danke für Deine Antwort.

Ja mein TH ist nicht wirklich der schnellste und beste denke ich. Die Mieten habe ich leider ausgegeben.

Das heißt das das Verfahren evtl. noch weitere 4 Jahre eröffnet bleibt? So lange würde es ja dauern bis ich die ca. 4000 € zurück gezahlt habe.


Mfg Flo
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zwergflo

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Re: Mieteinnahmen während Insolvenz
« Antwort #3 am: 09. Oktober 2012, 20:28:10 »

Hallo,

habe Heute Post vom Amtsgericht bekommen wo drinnen steht das die Zwangsverwaltung angeordnet ist.
Was bedeutet das jetzt für mich?
Übernimmt diese Aufgabe ebenfalls mein IV?
Was ist denn mit den weiter oben beschriebenen Mieten die ausgegeben wurden?

Hoffe ihr könnt mir helfen
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Insokalle

Re: Mieteinnahmen während Insolvenz
« Antwort #4 am: 10. Oktober 2012, 10:59:30 »

Nun also doch. Zwangsverwaltung und Insolvenzverwaltung sind nebeneinander möglich. Der Zwangsverwalter wird nicht der IV sein. Der Zwangsverwalter wird ab seiner Einsetzung die Mieten einziehen. Die bezahlten Mieten vor Anordnung der ZV gehören zur Masse. Die Beträge, die Sie an den IV weiterleiten, waren sozusagen bezahlte Mieten. Also müssten Sie meiner Meinung nach weiter an den IV abzahlen.
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