Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kermel am 26. Januar 2008, 15:55:06

Titel: Mieterbund vergessen..............
Beitrag von: kermel am 26. Januar 2008, 15:55:06
Hallo zusammen,

ich hab da mal ne dringende Frage.

Mitte Dez. ´07 ist mein Insolvenzverfahren vom Gericht eröffnet worden.
Habe 3 Gläubiger in der Gläubigerliste eingetragen.
Soweit, sogut.
Nun habe ich vom Mieterschutzbund (die hatte ich total vergessen) meine halbjahresrechnung
bekommen (43,-- €). Zwar war ich der Meinung ich hätte dort schriftl. gekündigt, bei einem
Anruf dort konnte man mein Schreiben nicht finden. Also hab ich es wohl doch versäumt
zu kündigen.
Den Jahresbeitrag von 86 € kann ich mir nicht mehr leisten, da ich lieber mit meiner Frau in eine Rechtschutzversicherung möchte. Ich denke mir, auch wenn man arm ist, sollte man jedoch nicht auf sein recht verzichten, nur weil man es sich nicht leisten kann.
Ein voriger Arbeitgeber schuldet mir nämlich noch 530 €,- zahlt aber nicht weil angeblich selber insolvent. Einen Prozeß konnte ich mir nicht leisten.

Nun zurück zu meiner Mieterschutzrechnung.

Reicht es wenn ich eine Kopie meines Eröffnungsbeschlusses dort hin schicke ?
Zahlungsunfähigkeit) Obwohl ich diesen Gläubiger nicht mit in der Liste erwähnt hatte ?

Danke für die Antwort im voraus.

Euer kermel  !
Titel: Re: Mieterbund vergessen..............
Beitrag von: paps am 26. Januar 2008, 17:30:37
Wenn Sie jetzt erst die rechnung erhaltem haben, sollte es sich um Neuschulden handeln.

Sie können versuchen, ob der TH ev. versucht den Vertrag zu beenden.
Meist ist aber auch eine Einigung auf der Grundlage des Eröffnungsbeschlusses möglich.
Sollte beides nicht klappen, müssen Sie neben der Zahlung auch noch mal ordemtlich kündigen.

Das zweite Problem, welches sie hier so nebenbei anschneiden, ist die offenen Forderung gegen den ehemaligen Arbeitgeber.
Diese haben Sie hoffentlich im Antrag als offenen Forderung ihrerseits angegeben.
Wenn nicht, schnellstens dem TH nachmelden, damit der entsprechende Schritte einleiten kann.