Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Andyishere am 26. August 2009, 20:09:09

Titel: Mietfreies Wohnen in der Regelinsolvenz
Beitrag von: Andyishere am 26. August 2009, 20:09:09
Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich hätte da eine Frage...

Ich liege unterhalb der Pfändungsgrenze mit meinem Einkommen.
Am 13.08.09 wurde mein Regelinsolvenzverfahren eröffnet.

Aufgrund einiger Jahrelanger Streitigkeiten mit meinem Vermietern (die gerade ihren Höhepunkt haben und die mich mehr als gern loswerden würden) plane ich einen Vorschlag an meine Vemieter. Ohne auf die weiteren details einzugehen, würde dieser folgendes Beinhalten:

1 Jahr Mietfreies wohnen, danach ende des Mietvertrages. Bis dato müsste ich eine andere Wohnung gefunden haben.

In wie fern könnten mir Nachteile entstehen? Ich würde dies auch dem Insolvenzverwalter melden. Kan man dennoch an mein Pfändungsfreies Einkommen heran, weil ich keine Miete zahlen würde?

Es gibt ja auch Leute, die wohnen Mietfrei bei den Eltern.

Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Gruß
Andy
Titel: Re: Mietfreies Wohnen in der Regelinsolvenz
Beitrag von: Feuerwald am 27. August 2009, 10:49:08
Aufgrund einiger Jahrelanger Streitigkeiten mit meinem Vermietern (

-> im Grunde spielt die Höhe der Miete bei der Berechnung des Pfändungsbetrags überhaupt keine Rolle. Den TH hat das nicht zu interessieren. Gleich ob Null oder 10 Mio.

Was den TH aber interessiert sind Streitigkeit die irgendeinen Bezug auf die liebe Insolvenzmasse haben.  Wenn Sie durch einen solchen "Deal" bspw. auf berechtigte Geldforderungen gegenüber dem Vermieter verzichten, die ggf. der Insolvenzmasse zufallen könnten, würde das sicherlich ein paar Fragen aufwerfen, die den TH interessieren könnten.

 

Titel: Re: Mietfreies Wohnen in der Regelinsolvenz
Beitrag von: Andyishere am 27. August 2009, 12:56:57
Danke für die Antwort :)

Nein nein, das ist nicht der Streitgrund. Es ging um falsche Nebenkostenabrechnungen in erster Linie, die dann mal wieder vor Gericht landen.

Es geht nicht darum, dass diese auf Schulden verzichten etc.

Es existieren also keine Mietschulden.

Und auch anders herum habe ich nichts von meinen Vermietern zu bekommen.

Allerdings würde ich denen noch die Wohnungsrenovierung aufbrummen. Wenn es sein muss, gerichtlich. Ausserdem würden die die Wohnung nur zu gern verkaufen, was mit mir als Mieter aber nur mit gewaltigen Abstrichen möglich wäre

Mfg
Andy