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Autor Thema: Mietkauf Haus / Verwaltung Insolvenzverwalter  (Gelesen 6129 mal)

Schreiner

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Mietkauf Haus / Verwaltung Insolvenzverwalter
« am: 27. Dezember 2007, 10:39:05 »

Hallo an alle
Ich bin neu hier, vorab mein Leidensweg, oder besser gesagt das was geschehen ist!

Konkurs angemeldet   1996
IV abgelehnt                   4
Schulden                         896000 €
Gläubiger                        78
Selbst angemeldete
Regelinsolv. eröffnet    mai 2007    
mit allem.
Vermögen                        0
zahlungspfl. Ki.              1
Einkommen                     2300€ bruttto
n.allen Abzügen             310€

96 melde ich Konkurs an mit meiner Firma bis 07 setzte ich mich mit allem was da kam auseinander!
bezahlte,bezahlte nicht und kam zu dem Entschluss es reicht.
01 vereinbarte ich einen Mietkauf mit einem Eigentümer eines Hauses Noteriell beglaubigt, mit eintrag in das Grundbuch als vormerkung
( Mietkauf = Monatliche Miete als Abtrag für das Haus) also noch kein Eigentümer bis zur Vollständigen Bezahlung des Kaufpreises!
Nach eröffnung des IV kam mein IVV und verwaltete das Haus obwohl es mir nicht gehört.
In dem Haus sind meine Wohnung und zwei Mietwohnungen (für zwei Mietw. Mieteinnahmen)
diese Mieteinnahmen zuzüglich Nebenkosten kassiert der IVV ein, ich zahle keine Miete an Ihn nur den Abtrag fürs Haus
Davon bezahlt er Wassergeld, Versicherung an den Eigentümer, Müllgebühren, (Instandhaltungskosten nur auf Vorlage von Rechnungen
ohne Montagekosten die ich selber erbringe und bar bezahle und von meinem Einkommen mühsam erspare,
die letzte Rechnung in Höhe von 950€ hat er bis jetzt nicht bezahlt).
Dieses Geld fehlt mir natürlich um meinen Monatlichen Unterhaltskosten nachzukommen für das gemeinschaftliche Kind.
Desweiteren habe ich vor Mai 07 kurz bevor ich IV gestellt habe 3000 L. Öl gekauft sowie die Tankanlage  erneuert auf meine Kosten.
Meine Mieter Heizen zur Zeit auf meine Kosten sowie verbrauchen Strom (separater Unterzähler für Hausanlage, Heizung)

Und nun meine Fragen an euch, es sind viele da ich nicht alles weiß, aber vieleicht kann ich euch auch weiterhelfen!!

1. Kann ein IVV ein Haus verwalten was nicht mein Eigentum ist? ( noch gehört es lt. Gesetz und Grundbucheintrag dem Verkäufer)
2. Was ist mit den Nebenkosten Strom, Öl, Tankanlage ? ( kann ich diese geltend machen, bezahle jetzt noch)
3. Was ist mit Hausmeisterkosten ( da ich für wochen auf Montage bin (alle Jahreszeiten))
4. Unterhalt für leibliche Kinder (durch kurzfristige Arbeitlosigkeit , IVV bezahlt nicht das was man vorgeschossen hat aus     
     privatbar)
5. Beim AG sagte man mir dass ich 6 Jahre brauche für die IV, aus anderer Qelle erfuhr ich dass es nur 5 Jahre seien ,da ich vor
     97 Konkurs ging. Was ist denn nun richtig?

für Antworten und Anfragen bin ich sehr dankbar !

mein kleiner Helfer in der Not ist: Wenn du denkst es geht nicht mehr kommt irgend wo ein Lichtlein her

ich wünsche euch noch nachträglich ein schönes Weinachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr

« Letzte Änderung: 27. Dezember 2007, 12:32:17 von Schreiner »
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smallville

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Re: Mietkauf Haus / Verwaltung Insolvenzverwalter
« Antwort #1 am: 04. Januar 2008, 02:47:29 »

Hallo Schreiner,

na Du hast ja wirklich eine hart zu knackende Nuss.
Von daher hast Du vermutlich bisher auch noch keine Antwort erhalten.
Ist wirklich sehr umfangreich und wahrlich nicht einfach ;-)

Mit wirklich fundiertem Fachwissen kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen.

Bist Du denn schon in der Wohlverhaltensperiode?

Ich habe eine artverwandte Situation.
Ich habe ein Vermächtnis, welches noch nicht zur Erbschaft übertragen wurde.
Bestehend aus 2 Immobilien.

Derzeit gehört es mir noch nicht und die Mieteinnahmen wandern auf ein Treuhandkonto vom Testamentsvollstrecker, welcher sie verwaltet und aus diesen auch die entstehenden Kosten
bezahlt.

Wenn die Immos übertragen sind wird das dann meine IV übernehmen und aus den „Überschüssen“ die Gläubiger bedienen.

Wenn ich mich jetzt nicht entscheiden würde die Immos zu veräußern, hätte ich ein ähnliches Problem wie Du.
Denn für ggf. entstehende Kosten wie z.B. Instandhaltung, Renovierung, Sanierung etc. müsste ich selbst aufkommen, sofern es nicht durch die Rücklagen abgedeckt werden könnte und ruck-zuck würden mir Neuschulden entstehen.

Darum liegt mir viel daran die Immos nach Erbschaftsannahme zu veräußern.
Das ist bereits mit der IV auch so besprochen.

So wie Du Deine Situation schilderst hört sich das sehr ähnlich an.
Mieteinnahmen zuzüglich Nebenkosten kassiert der IVV ein, ich zahle keine Miete an Ihn nur den Abtrag fürs Haus
Davon bezahlt er Wassergeld, Versicherung an den Eigentümer, Müllgebühren, (Instandhaltungskosten nur auf Vorlage von Rechnungen
ohne Montagekosten die ich selber erbringe und bar bezahle und von meinem Einkommen mühsam erspare,
die letzte Rechnung in Höhe von 950€ hat er bis jetzt nicht bezahlt)


Ich kenne mich mit Mietkauf nur sehr sehr wenig aus.
Welche Laufzeit wurde ausgemacht? Gibt es danach noch eine vereinbarte Restsumme?

Ich denke, dass Du die laufenden Kosten die Du weiter unten in Deinem Post erwähnst, weiter an der „Backe“ haben wirst. Zu prüfen wäre allerdings ob davon ein Teil nicht mit den Nebenkosten „verrechnet“ werden kann/muss.

Meine offene Meinung: Klären ob man noch ohne „Nebenwirkungen“ von dem Mietkauf zurücktreten kann (denn augenscheinlich verursacht dieser Erwerb derzeit mehr Kosten als dass die Aussicht auf ein späteres Eigentum frohlockt)

Dann hättest Du „nur“ 6 Jahre lang Miete bezahlt die so „futsch“ wäre, wie bei jedem normalen Mieter auch.

Für eine Person ohne Eigenkapital, aber mit genügend finanziellem Background, mag ein Mietkauf eine gute Alternative zum Erwerb eines Eigenheims sein.

Aber in Anbetracht Deiner Situation halte ich es für sehr risikoreich (wegen der zusätzlichen Kostenbelastung)

Sofern Du das überhaupt willst, kläre mit dem Verkäufer ab ob Du aufgrund der, sich in der Vergangenheit zum negativ hin entwickelten finanziellen Situation, vom Mietkauf zurücktreten kannst.

Vielleicht bin ich hier zu naiv – aber ein Nachteil sollte ihm daraus nicht entstehen können.

Denn das Objekt stünde ihm dann wieder vollumfänglich zu – ggf. auch zum Verkauf.

Entweder Du bleibst dann in der Wohnung – zur gleichen MIETE(ohne kauf) oder Du suchst Dir eine evtl. günstigere Bleibe.

Wie schon gesagt – keine fundierten fachlichen Tipps – aber aus dem Bauch heraus und von Herzen.

lieben Gruß und viel Glück
smallville

P.S. Wegen den Jahren der Inso meldet sich bestimmt noch jemand von den Profis hier.
Denn wenn ich es richtig verstehe hattest/hast Du Firmen (Konkurs) UND Privatinsolvenz.

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paps

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Re: Mietkauf Haus / Verwaltung Insolvenzverwalter
« Antwort #2 am: 04. Januar 2008, 20:58:30 »

langsam wird smallville noch zum Profi.

Im großen und ganzen passt die Antwort schon.

Erklärungsbedarf ergibt sich jedoch aus:
"ein Haus dass mir nicht gehört"
aber:
-meine Mieter ?
-das Zahlen von Reparaturen
-das kaufen von Öl für das gesamte Haus
-die Vereinnahmung der Mieten bis zur Inso

Entweder ist es kein wirklicher Mietkauf (wegen der Zahlungsschwierigkeiten vorgeschoben) oder es ist hier einiges durcheinander.

Wenn das Objekt nicht in Eigentum des TE übergegangen ist, kann der IV natürlich auch nichts verwalten.
Hier sollte der Eigentümer beim Gericht ganz schnell einen Riegel vorschieben
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

ThoFa

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Re: Mietkauf Haus / Verwaltung Insolvenzverwalter
« Antwort #3 am: 05. Januar 2008, 04:03:52 »

Hallo,

sechs Jahre, da die Eröffnung des Verfahrens in 2007 lag. Verkürzung auf fünf Jahre gibt es seit 12/2001 nicht mehr.

Der Rest ist nicht zu beantworten, da dazu die Verträge eingesehen werden müssen. So wie Sie es darstellen, halte ich es abe ganz sicher nicht für rechtlich einwandfrei. Da stimmt so einiges nicht.

MfG

ThoFa
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Schreiner

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Re: Mietkauf Haus / Verwaltung Insolvenzverwalter
« Antwort #4 am: 05. Januar 2008, 19:58:36 »

hallo an allle die mir geschrieben haben vielen dank!!!
hatte heute schon meinen neuen bericht geschrieben , aber dann war er weg bevor ich ihn absenden konnte!
heute meine antworten und fragen !?

Bist Du denn schon in der Wohlverhaltensperiode?(smallvill)

Nein IVV wurde erst am 08.05.2007 eröffnet

Welche Laufzeit wurde ausgemacht? Gibt es danach noch eine vereinbarte Restsumme?(smallvill)

Laufzeit beträgt 18 Jahre also bis 2018 ohne restsumme .


"ein Haus dass mir nicht gehört"(paps)

lt. grundbucheitragung bin ich vorgemerkter eigentümer, aber erst wenn ich den gesamten kaufpreis bezahlt habe, aber mit dem passus solte der verkäufer (beide sie u.er)vorher versteben
bin ich sofortiger eigentümer  ohne weiteren zahlungen.

-meine Mieter ?(paps)

zuzüglich zu mir bewohnen noch zwei mieter dies haus, sie zahlen die miete und die nebenkosten an den IV erst nach IVE (01.06.2007), ich zahle keine miete an ihn, nur meinen abtrag = miete an den eigentümer
davon bezahlt der IV wassergebühren, müllgebühren,versicherungen u. brandkasse fürs haus, sowie instandhaltungskosten bis jetzt.

-das Zahlen von Reparaturen(paps)
 
bis lang hat er (IV) alles bezahlt bis auf 965,36€
dazu habe ich einen vorschlag unterbreitet dass er dieses geld für meine unterhaltspflicht (rückständig) verwenden soll! (mal schauen ob er das macht)

-das kaufen von Öl für das gesamte Haus(paps)

im januar 2007 kaufte ich öl 3000 li. bevor ich mai 2007 IV bekam

meine fragen: kann ich das geld für öl zurückverlangen aus den nebenkosten für mieter???
                            ist mein IV schon jetz TH ???

für rückantwort bin ich dankbar  und ich kann jedem sagen klasse dass es dieses forum gibt!!
macht weiter so !!!
viele herzliche grüße schreiner 
lass den kopf nicht hängen auch wenn er belasstet ist in diesem sinne für alle kopf hoch!!
« Letzte Änderung: 05. Januar 2008, 20:19:08 von Schreiner »
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paps

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Re: Mietkauf Haus / Verwaltung Insolvenzverwalter
« Antwort #5 am: 05. Januar 2008, 23:08:41 »

nochmal zum eigenen Verständnis:

Vor der Insolvenz gingen die Mieteinnahmen der beiden anderen Parteien an Sie? Wenn ja warum?

Sind die jetzigen Besitzer Verwandte?



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Schreiner

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Re: Mietkauf Haus / Verwaltung Insolvenzverwalter
« Antwort #6 am: 06. Januar 2008, 18:42:04 »

hallo paps
Kanst mich ruhig duzen
Die Nocheigentümer sind keine Verwanten!!

Bei dem Mietkauf wurde ich als, wie soll ich es sagen, quasie Eigentümer mit Eigenverwaltung benannt.
Dies bedeutet alle Mieteinnahmen sowie Kosten obliegen mir!!
Ist auch so vom Notar niedergeschrieben worden mit Beurkundung!!
 
viele liebe grüße Schreiner    
« Letzte Änderung: 06. Januar 2008, 18:43:42 von Schreiner »
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smallville

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Re: Mietkauf Haus / Verwaltung Insolvenzverwalter
« Antwort #7 am: 06. Januar 2008, 19:09:30 »

@paps&schreiner

Verhält es sich hier nicht genauso wie z.B. bei einem Hauskauf mit Darlehen bei der Bank?

Man ist dann doch ebenfalls für Kosten/Einnahmen zuständig und dennoch bleibt die Bank bis zur vollständigen Bezahlung des Darlehens Eigentümer.

Meist wird mit den zusätzlichen Mieteinnahmen (bei Mehrfamilienhäusern) das Darlehen getilgt und/oder Kosten gezahlt (Renovierung/Sanierung/Instandhaltung etc.pp.)

Stellt sich aber eben die Frage ob das bei einem Mietkauf gleichzusetzen ist wie bei einer Finanzierung durch die Bank.

lg
smallville
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Schreiner

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Re: Mietkauf Haus / Verwaltung Insolvenzverwalter
« Antwort #8 am: 06. Januar 2008, 19:20:33 »

Schreiner  antwortet

Kann man so sehen , ist nur auf Privater Basis,
mus mich um alles kümmern! 
Aber jetzt hat mein IV noch die  Fäden in der Hand , bin aber am kämpfen dass ich den Grundbesitz wieder in Eigenreschie verwalte.
Hat mir am Telefon schon angedeutet dass er es wieder an mich zurückgeben will, natürlich unter vorherlicher nochmaliger Prüfung !   mal schauen!!

lg. Schreiner 
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