Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Insolvnzi am 21. Oktober 2007, 12:36:32

Titel: Mietkaution
Beitrag von: Insolvnzi am 21. Oktober 2007, 12:36:32
Hallo

Unabhängig von meinem Antrag auf  Regelinsolvenz war ich auf der Suche nach einer schimmelfreien Wohnung.  Diese habe ich nun gefunden.  Die Kaution (bar) wurde mir damals von einem Bekannten geliehen.  Mein Verfahren wird wohl in der ersten / zweiten Woche November eröffnet.  Mein Umzug erfolgt zum November - also kurz davor.  Habe ich ein Anrecht auf die Kaution? Ich würde sie vom Vermieter am Tag des Auszuges erhalten, da keine Mietrückstände oder Betriebskostenabrechnungen fällig sind.  Die Kaution gehört ja meinem Bekannten.  Oder soll er sich diese dann vor Ort auszahlen lassen? Danke.
Titel: Re: Mietkaution
Beitrag von: paps am 21. Oktober 2007, 13:41:15
Hier sind prinzipiell 3 Sachen zu beachten.

1. Auf wessen Namen wurde die Kaution hinterlegt?
     Kann Ihr Bekannter beweisen, dass er die Kaution geleistet hat und ist es auf seinen hinterlegt?
     Wen dem so ist, sollte diese auch an den Bekannten ausgezahlt werden.

2.  Mit Auszahlung der Kaution wird diese zu Barvermögen. Wenn diese auf ihren Namen angelegt ist.
      Ist die Insolvenz noch nicht eröffnet, könnte davon die neue Kaution bestritten werden.
      Nach Eröffnung sollten sie alles mit dem IV besprechen.

3.  Ihr Bekannter ist einer Ihrer Insolvenzgläubiger, wenn die Kaution auf Ihren Namen angelegt wurde.
      Dann handelt es sich nämlich um einen Privatkredit.
     Ich hoffe, Sie haben dies auch beachtet.