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Autor Thema: Mietkaution  (Gelesen 2120 mal)

ch-ev888

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Mietkaution
« am: 28. August 2009, 17:16:01 »

Hallo,

Also das ganze Problem ist etwas kompliziert. Also wir beide sind zur Zeit in der Insolvenz und möchten aus gewissen Gründen umziehen. Da stellt sich aber die Frage: Was ist mit der Kaution????
Diese setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen: Zu einem wurde eine hälfte innerhalb der Vermietenden Firma verschoben da wir vorher auch schon da gewohnt haben. Dies war vor der Insolvenz.

Die andere hälfte wurde von meiner Mutter bezahlt.


So da wir beide in der Insolvenz sind erheben auch zwei Treuhänder den Anspruch auf die Kaution. So weit ich weis ( habe ich bei der sufu gefunden) darf die vorher ausgeschüttete Kaution nicht der masse zugeführt werden, da diese vor der Insolvenz an uns ausgeschüttet wurde ( die erste hälfte also)

Naja und die andere hälfte ist ja eh nicht unser Eigentum deswegen könne diese es ja auch nicht zur Masse ziehen. Das Problem hier ist aber nur das meine Mutter keine Nachweise darüber hat das Sie es eingezahlt hat. Reicht da ein Schreiben das Sie unterschrieben hat um denn Nachweis zu erbringen?

Das andere Problem ist das wir ein Gemeinschaftskonto haben es uns also nicht möglich ist unsere Gelder genau zu trennen, sollte also die erste hälfte also doch als vermögen gewährtet werden ist es in zwei hälften zu unterteilen oder muss einer allein den Anspruch darauf erheben???


Ich hoffe das ich mein Problem gut genug geschildert habe um hilfe dabei zu bekommen sollte irgendwas unklar sein einfach nachfragen.


MfG

ch-ev888
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paps

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Re: Mietkaution
« Antwort #1 am: 28. August 2009, 19:13:58 »

Es spielen noch weitere Dinge mit, die Sie sicherlich noch garnicht gesehen haben.
Ihre Mutter ist genauso Insolvenzgläubiger wie alle anderen auch.
Da Sie ihnen Geld vor der Eröffnung geliehen hat(denn sonst hätte sie es ja selber einzahlen können) wurde sie zum Gläubiger und hätte ihre Forderung anmelden müssen.
Wäre diese anerkannt worden, hätte sie womöglich ein bevorzugtes recht an der Kaution.

Zum anderen ich verstehe das Verschieben so, dass die Kaution der alten Wohnung auf die Kaution der neuen Wohnung umgebucht wurde.
Insofern ist also die gesamte Kaution eine neue Kaution und so wie ich das sehe komplett während des Verfahrens weg.
Den Ausgleich lösen die Th unter sich.

Es scheint sinnvoll, mit den Umzugsgedanken noch bis nach der Einstellung der verfahren zu warten.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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ch-ev888

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Re: Mietkaution
« Antwort #2 am: 28. August 2009, 19:44:29 »

Hallo,

So weit ich aber weis hat meine Mutter das Geld direkt auf das Kautionskonto überwiesen und es war nie auf meinem Konto und wie geschrieben haben wir noch vorher Schriftlich vereinbart das es Ihr Geld ist und es auch im Falle eines Umzugs nur für die neue Kaution verwendet werden darf oder es sonst an sie umgehend überwiesen werden muss.

Der Umzug kann leider nicht so lange warten. Sonst hätten wir gar nicht den Entschluss gefasst umzuziehen.
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paps

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Re: Mietkaution
« Antwort #3 am: 28. August 2009, 20:21:27 »

Das Problem hier ist aber nur das meine Mutter keine Nachweise darüber hat das Sie es eingezahlt hat. Reicht da ein Schreiben das Sie unterschrieben hat um denn Nachweis zu erbringen?

ch-ev888
Hat Ihre Mutter diese Forderung gegen Sie angemeldet?
Hat Sie ihre Vorbehaltsrechte angemeldet?

Hat Sie noch Kontoauszüge? Wobei dies ja wenig aussagt, könnte ja auch eine Schenkung sein.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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ch-ev888

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Re: Mietkaution
« Antwort #4 am: 28. August 2009, 20:33:27 »

Hallo,
Meine Mutter hat ja schriftlich festgehalten das Sie die Kaution direkt an den Vermieter überweist und diese auch zurück haben will nicht das Sie mir diese leiht oder ähnliches.
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Insokalle

Re: Mietkaution
« Antwort #5 am: 29. August 2009, 12:05:52 »

„nicht das Sie mir diese leiht“

Was soll es denn sonst sein?
Den Vermieter interessiert nur eins, nämlich dass die Kaution gestellt wird und zwar von denen, die dazu vertraglich verpflichtet sind. Welche Klimmzüge hierfür hinter den Kulissen erforderlich sind, ist ihm egal. Und wenn Muttern der Einfachheit halber direkt an den Vermieter zahlt, dann ist es nichts anderes als eine Leihe an die Mieter. Der Vermieter war offenbar auch einverstanden, sonst hätte er die Kaution schon längst von Ihnen als Mieter eingefordert und hätte den Betrag zurückzahlen müssen, weil er keinen Anspruch gegen Mutter hat.

Und damit ist Muttern zunächst einmal ganz einfach Insolvenzgläubigerin. Diese ominöse Vereinbarung, die Sie erwähnen, sollte eine solche sein und nicht nur ein einfaches Schreiben. Denn dann könnte man mit Müh und Not vielleicht noch eine Abtretung konstruieren. Mama könnte dann ein Absonderungsrecht an der Kaution geltend machen und so mit viel Glück den größten Teil wiederbekommen.
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