Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Lutz1 am 25. Januar 2010, 17:23:42

Titel: Mietkaution
Beitrag von: Lutz1 am 25. Januar 2010, 17:23:42
Hallo zusammen !

Ich habe mit großer Wahrscheinlichkeit eine neue Arbeit in Aussicht (nicht Selbstständig § 84). Da diese allerdings
ca 70 km von unserem jetzigen Wohnort ( eine Strecke) entfernt liegt, würde ich anfangs erst noch den Pendelverkehr innerhalb der Probezeit in Kauf nehmen. Danach würden wir allerdings umziehen wollen. Im Falle der Kaution (€ 820,--) heißt es, so lange das Hauptverfahren nicht abgeschlossen sei, so der TH,  müßten wir die Kaution in voller Höhe an den TH abtreten. Das würde dann aber bedeuten, das wir uns dann keine neue Wohnung mieten können (fehlende Kaution) . Der Pendelverkehr würde dann auch zu sehr den finanziellen Rahmen sprengen. Bei ca 2.800 km im Monat bei den heutigen Spritpreisen ist das auf Dauer nicht realisierbar.
Was gibt es für Möglichkeiten, die Kaution zu behalten?

LG Lutz1
Titel: Re: Mietkaution
Beitrag von: paps am 25. Januar 2010, 19:19:54
Für die Kilometer könnten Sie sich einen Freibetrag eintragen lassen,
Das erhöht zwar den pfändbaren betrag, aber ein Teil kommt ja am Ende auch bei Ihnen an.

Wer hat die Kaution gezahlt,
Wer ist Mieter laut Mietvertrag?
Titel: Re: Mietkaution
Beitrag von: Lutz1 am 25. Januar 2010, 19:31:01
Hey!
Im Mietvertrag stehen meine Frau und ich.
Unser großer Sohn (20 J.) wohnt bei uns, steht aber nicht in irgendeiner Form im Mietvertrag.
Auch die Kaution wurde von unser gemeinsamen Konto bezahlt.

Worin liegt der Unterschied zwischen Eröffnungsphase und Hauptverfahren.