Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Charon_Shiva am 05. Oktober 2010, 16:43:39

Titel: Mietkaution
Beitrag von: Charon_Shiva am 05. Oktober 2010, 16:43:39
Hallo!!!

Ich bin jetzt seit dem 16.07.2007 im Insolvenzverfahren...

Nun ist es so das ich mit meinem Partner Zusammenziehe da wir ein Kind erwarten.....

Meine Frage:

Das die Kaution von jetziger Wohnung in Insolvenzverfahren geht ist klar...
Allerdings wie ist das mit der neuen Wohnung da er sie Bezahlt hat aber wir beide im Mietvertrag stehen????
Wäre mir irgendwie unangenehm???

Gruß
Titel: Re: Mietkaution
Beitrag von: Feuerwald am 05. Oktober 2010, 17:11:40
ich bin jetzt seit dem 16.07.2007 im Insolvenzverfahren...

... und immer noch nicht aufgehoben?

Titel: Re: Mietkaution
Beitrag von: horst69 am 05. Oktober 2010, 18:43:31
Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, muß die Kaution jeweils zur Hälte an beide ausgezahlt werden, wenn kein Vermerk im Mietvertrag erfasst wurde !

Dein Teil würde in diesem Fall zur Inso gehen, egal wer die Kaution ursprünglich bezahlt hat, sorry!

Gruß Horst
Titel: Re: Mietkaution
Beitrag von: Insokalle am 05. Oktober 2010, 18:52:40
Unabhängig vom Verfahrensstand:
Wenn nur einer die Kaution stellt, sollte hierüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, damit nur der die Kaution auch zurückerhält bzw. zurückverlangen kann. Dies sollte Anlage zum Mietvertrag werden.

Sollte das Verfahren noch laufen, hätte der IV m.E. keinen Anspruch auf die Kaution. Hierzu ist übrigens schon viel geschrieben worden.
Titel: Re: Mietkaution
Beitrag von: horst69 am 05. Oktober 2010, 19:11:01
Hallo Insokalle !

Du hast Recht, es sollte in diesem Fall immer eine schriftliche Vereinbarung geben. Aber da in diesem Fall anscheinend keine vorliegt, wird geteilt.

Aber warum fließt diese anteilige Kaution nicht zur Masse ??

Gru0ß Horst
Titel: Re: Mietkaution
Beitrag von: Insokalle am 05. Oktober 2010, 19:36:47
weil es, wenn man es richtig macht, meiner Meinung nach eben keine anteilige Kaution gibt.

Offenbar ist die Kaution noch nicht gezahlt? Da sollte noch Gestaltungsspielraum sein.
Einen schriftlichen Vertrag kann man notfalls auch später aufsetzen.
Titel: Re: Mietkaution
Beitrag von: horst69 am 05. Oktober 2010, 19:48:06
Da hast du natürlich Recht !

Ist aber net ganz sauber :smoke:


Ist aber möglich, Vertrag aufsetzen-Datum zurückdatieren-Vermieter geben-fertig :juchu:
Titel: Re: Mietkaution
Beitrag von: Insokalle am 06. Oktober 2010, 10:44:30
was ist daran nicht sauber, wenn man eine mündliche Vereinbarung (ja, Verträge können auch mündlich geschlossen werden, z.B. jeden Tag beim Bäcker) später schriftlich fixiert? Wenn einer die Kaution zahlt, dann ist man sich zu dem Zeitpunkt normalerweise schon einig, dass der die Kaution auch zurückerhält. Rückdatierungen sind überhaupt nicht erforderlich! Solche Ratschläge wird man von mir nicht zu lesen bekommen!