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Autor Thema: Mietkaution bei Wohnungswechsel  (Gelesen 1795 mal)

elberlin

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Mietkaution bei Wohnungswechsel
« am: 10. September 2011, 12:12:43 »

Hallo an Alle,
ich brauch mal Euren Rat.......
Mein Insolvenzverfahren wurde am 30.06.2011 eröffnet.
Ich möchte innerhalb der Wohnungsgesellschaft in eine kleine Wohnung ziehen, da ich die Miete nach zur Zeit stattfindenden Sanierung nicht mehr bezahlen kann. Jetzt gibt meine ach so nette Treuhänderin die Kaution ( welche ja seinerzeit für die jetzige Wohnung hinterlegt wurde) nicht frei. Sie verlangt die Auszahlung dieser Kaution auf das von ihr angelegte Treuhandkonto und ich solle dann wiederum ca 1000 Euro für die neue Kaution aufbringen. Ich muß noch anmerken, hatte am 30.5. diesen Jahres einen schweren Herzinfarkt, bin immer noch arbeitsunfähig und beziehe mittlerweile Krankengeld von mneiner Krankenkasse. Einnahmen pro Monat  570 Euro Krankengeld plus 135 Euro Aufstockung vom Jobcenter ( die brauchen immer etwas länger, um neu zu berechnen).
Nun meine Frage...kann oder darf die Treuhänderin auf die Kaution bestehen? Ich hab auch schon das Amtsgericht eingeschaltet,aber noch keine Antwort erhalten.

Vielen Dank schon mal vorab. Wünsche ein schönes Wochenende

elberlin
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Insoman

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Re: Mietkaution bei Wohnungswechsel
« Antwort #1 am: 10. September 2011, 17:11:12 »


Die Mietkaution ist vor der Aufhebung des Verfahrens leider pfändbar.

Versuchen Sie, das Jobcenter wegen der neuen Kaution in die Pflicht zu nehmen:

Zitat

§ 22 SGB II -Bedarfe für Unterkunft und Heizung
(6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.

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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Der_Alte

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Re: Mietkaution bei Wohnungswechsel
« Antwort #2 am: 10. September 2011, 18:08:03 »

Die Mietkaution ist pfändbar, sobald der Vermieter diese auszahlt. Solange der Vermieter mit eigenen Forderungen (Miete, Nebenkasten etc.) aufrechnen kann braucht er nicht auszahlen. Vielleicht könnte er auch mit einer fälligen Mietkaution aufrechnen?

Im Regelfall wird eine Wohnungsgesellschaft bei einem internen Wohnungswechsel die Kaution nicht auszahlen und dann eine neue erlangen.
Fraglich ist ohnehin, ob es sich um eine echte Kündigung handelt, wenn ich bei der selben Gesellschaft in beiderseitigem Einvernehmen Wohnung A gegen Wohnung B tausche, also die Mietsache nur ändere.
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