Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Grit am 23. März 2008, 16:51:58
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Hallo,
ich habe ein Problem.
Ich werde demnächst umziehen. Meine damals gezahlte Mietkaution würde bei Beendigung des Mietvertrages in die Hände des Treuhändlers übergehen. Wie sieht es rechtlich aus, wenn von dieser Mietkaution die erforderlichen Schönheitsreparaturen durch den Vermieter in Auftrag gegeben werden. Ich selber bin nicht in der Lage, diese Schönheitsreparaturen (weißen der Wände, etc.) zu erledigen. Müsste ich in diesem Fall die entstandenen Kosten dem Treuhändler bezahlen, nur woher ?
Viele Grüße
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Hallo,
in bin auch in Insolvenz und ziehe gerade um. Meine Kaution wird mit den Schönheitsreparaturen, die ich nicht vornehmen werde, verrechnet, da meine Kaution sonst an den Insolvenzverwalter geht. Dies ist - so denke ich - auch rechtens. Zumindest wurde mir dies als rechtlich i.O. durch einen Insolvenzanwalt zugesichert
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Hallo,
vielen Dank für die Information. Nun kann ich beruhigt (mehr oder weniger :wink:) meine Umzugskartons packen.
Viel Spaß beim Umziehen!
Viele Grüße.