"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: mietkaution für neue wohnung - darf ich die zahlen?  (Gelesen 1486 mal)

teufeline

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 16
mietkaution für neue wohnung - darf ich die zahlen?
« am: 24. Juli 2010, 17:31:33 »

hi,

ich mal wieder  :whistle:

ich hab mal ne frage zum thema "kaution".

dass ich, wenn ich während der inso (noch im eröffneten verfahren) umziehe, muss ich die kaution, die mir der alte vermieter zurückzahlt, an den th weiterreichen, damit er sie der masse zuführt.

wie sieht es nun aus, wenn ich für die neue wohnung eine neue kaution zahle, z.b. 700 €?

kann ich das bedenkenlos tun oder kann sich der th dran vergreifen?

ich verstehe das so, dass die kaution so lange für den th tabu ist wie das mietverhältnis besteht...

d.h. wenn ich jetzt in eine neue wohnung ziehe, dort kaution hinterlege und so lange nicht ausziehe bis ich in der WVP bin,

kriegt er diese nicht?

ich weiss immernoch nicht, was genau in dem schreiben des th's an den neuen vermieter steht...

danke.

« Letzte Änderung: 24. Juli 2010, 18:03:26 von teufeline »
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: mietkaution für neue wohnung - darf ich die zahlen?
« Antwort #1 am: 24. Juli 2010, 21:23:50 »

Meiner Meinung dürfen sie die Mietkaution bezahlen.
Sie geht nur bei Kündigung im laufenden Verfahren zur Masse.
In der WVP steht sie Ihnen wieder zu.

Ein bekannter von mir (auch PI) ist auch vor 2 Monaten umgezogen. Er hat mit seinem TH vereinbart, dass er die
erhaltende Mietkaution in vollem Umfang für die neue Wohnung als Kaution verwendet! Dafür eine Bestätigung
vom Vermieter an den TH und gut war. Also auch solche TH gibt es.
Und der TH hat den neuen Vermieter überhaupt nicht angeschrieben.
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz