Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: teufeline am 24. Juli 2010, 17:31:33

Titel: mietkaution für neue wohnung - darf ich die zahlen?
Beitrag von: teufeline am 24. Juli 2010, 17:31:33
hi,

ich mal wieder  :whistle:

ich hab mal ne frage zum thema "kaution".

dass ich, wenn ich während der inso (noch im eröffneten verfahren) umziehe, muss ich die kaution, die mir der alte vermieter zurückzahlt, an den th weiterreichen, damit er sie der masse zuführt.

wie sieht es nun aus, wenn ich für die neue wohnung eine neue kaution zahle, z.b. 700 €?

kann ich das bedenkenlos tun oder kann sich der th dran vergreifen?

ich verstehe das so, dass die kaution so lange für den th tabu ist wie das mietverhältnis besteht...

d.h. wenn ich jetzt in eine neue wohnung ziehe, dort kaution hinterlege und so lange nicht ausziehe bis ich in der WVP bin,

kriegt er diese nicht?

ich weiss immernoch nicht, was genau in dem schreiben des th's an den neuen vermieter steht...

danke.

Titel: Re: mietkaution für neue wohnung - darf ich die zahlen?
Beitrag von: Fallera am 24. Juli 2010, 21:23:50
Meiner Meinung dürfen sie die Mietkaution bezahlen.
Sie geht nur bei Kündigung im laufenden Verfahren zur Masse.
In der WVP steht sie Ihnen wieder zu.

Ein bekannter von mir (auch PI) ist auch vor 2 Monaten umgezogen. Er hat mit seinem TH vereinbart, dass er die
erhaltende Mietkaution in vollem Umfang für die neue Wohnung als Kaution verwendet! Dafür eine Bestätigung
vom Vermieter an den TH und gut war. Also auch solche TH gibt es.
Und der TH hat den neuen Vermieter überhaupt nicht angeschrieben.