Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rainer74uk am 22. August 2009, 11:53:31

Titel: Mietkaution immer pfändbar?
Beitrag von: rainer74uk am 22. August 2009, 11:53:31
Hallo,

ich habe folgende Frage:

ich bin seit Feb. 2009 in der Verbraucherinsolvenz, bin verheiratet. Wir leben in einem Haus zur Miete und würden sehr gern in eine günstigere Wohnung Umziehen, u.a. weil wir kaum über die Runden kommen (ich verdiene zwar nicht schlecht, aber meine Frau ist wg. Kinder zuhause, dazu zahle ich Unterhalt für 2 Kinder aus der 1. Ehe). Nun habe ich in dem Forum gelesen, dass Mietkaution nach dem Auszug in die Insolvenzmasse fließt. Stimmt das immer? Wir müssen ja einen vergleichbaren Betrag auch als Kaution für die neue Wohnung hinterlegen, das wäre dann ziemlich unmöglich. Den Mietvertrag haben wir beide unterschrieben. Meine Frau hat (zum Glück) mit meiner Insolvenz nichts zu tun. Besteht in so einem Fall eine Möglichkeit, die Kaution zu behalten bzw. besser gesagt gleich für die Kautionzahlung an den neuen Vermieter verwenden? Ich hoffe auf eine kompetente Antwort bevor ich meinen Insolvenzverwalter darauf anspreche....

Schon mal vilen Dank!
Titel: Re: Mietkaution immer pfändbar?
Beitrag von: foxtra am 22. August 2009, 17:35:08
 :Welcome:

Solange das Insolvenzverfahren nicht abgeschlossen ist, fließt die Mietkaution im Falle eines Umzugs in die Masse. In der WVP bleibt sie bei Ihnen.

Daher einfach abwarten, bis das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist und Sie die WVP erreicht haben.
Titel: Re: Mietkaution immer pfändbar?
Beitrag von: rainer74uk am 22. August 2009, 18:31:47
:Welcome:

Solange das Insolvenzverfahren nicht abgeschlossen ist, fließt die Mietkaution im Falle eines Umzugs in die Masse. In der WVP bleibt sie bei Ihnen.

Daher einfach abwarten, bis das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist und Sie die WVP erreicht haben.

Vielen Dank, foxtra!

Diese Antwort habe ich befürchtet...  :cry: Gibt es da wirklich kein Hintertürchen, wenigstens die Hälfte, die rein theoretisch meiner Frau gehören würde, zu retten? Sie ist ja nicht in der Insolvenz, eigentlich könnte man doch behaupten, die Kaution würde vollständig von meiner Frau bezahlt. Spielt da keine Rolle, dass wir beide den Mietvertrag unterschrieben haben? Die Hoffnung stirbt ja zuletzt :wink:
Titel: Re: Mietkaution immer pfändbar?
Beitrag von: Feuerwald am 22. August 2009, 19:52:12
wie wurde denn die Kaution hinterlegt? Bar oder auf einem Sparbuch? Auf beider Namen?
Titel: Re: Mietkaution immer pfändbar?
Beitrag von: rainer74uk am 22. August 2009, 21:39:21
Hallo,

die Kaution wurde bar bei der Schlüsselübergabe bezahlt. Das ist sowohl im Mietvertrag als auch auf einem Beiblatt mit Nebenabreden angegeben, beiden Formulare wurden von uns beiden unterschrieben (im Mietvertrag sind wir beide als Mieter eingetragen).

Danke im Voraus.

Ganz vergessen,  noch eine Frage: wann genau beginnt eigentlich diese WVP-Phase? Das letzte Schreiben, was ich bzgl. Insolvenz bekommen habe,war der Beschluß vom Insolvenzgericht, dass eine Frist bis 04.08.2009 gesetzt wurde, sollten die Gläubiger keinen Widerspruch bis zu diesem Datum einreichen, so gelten die Forderungen als anerkannt. Und nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft. Heißt das, dass das Insolvenzverfahren noch läuft, bin ich also noch nicht in WVP?
Titel: Re: Mietkaution immer pfändbar?
Beitrag von: Insokalle am 23. August 2009, 10:41:53
zur letzten Frage: Ja

zur Mietkaution: Für mich sieht es so aus, als wenn man davon ausgehen muss, dass Sie und Ihre Frau die Kaution entrichtet haben, also je zur Hälfte. Im Ergebnis würde dann sozusagen Ihre Hälfte in der Masse landen, solange eben das Verfahren noch nicht aufgehoben ist, und die andere Hälfte bei Ihrer Frau.
Titel: Re: Mietkaution immer pfändbar?
Beitrag von: rainer1411 am 28. August 2009, 06:00:04
Hallo

man kann vielleicht darüber nachdenken die Kaution abzuwohnen.

rainer1411
Titel: Re: Mietkaution immer pfändbar?
Beitrag von: Insokalle am 28. August 2009, 11:00:44
Könnte man.
Aber wollen Sie die Restschuldbefreiung oder nicht?
Titel: Re: Mietkaution immer pfändbar?
Beitrag von: rainer74uk am 30. August 2009, 20:01:52
So...
Erstmal Danke an alle, die mir geantwortet haben.

Ich habe jetzt die Wohnung zum 01.12.2009 gekündigt...

Am Freitag habe ich diese Frage an meinen Insolvenzverwalter gestellt, besser gesagt an die Sekretärin, die da weiter nachgefragt hat. Angeblich, kann ich mich darauf verlassen, dass wenn man das Geld aus der Kaution nachweisbar auch in der neuen Wohnung für Mietkaution verwendet (also ein extra vom neuen Vermieter unterschriebenes Schreiben, dass er die Kaution in Höhe von ... erhalten hat), so bleibt mir zumindest dieser Betrag erhalten. Was mit dem Differenzbetrag ist, war noch nicht ganz klar, allerdings könnte ich angeblich auch darauf hoffen, dass bei Vorlage von den Belegen vom z.B. einem Baumarkt o.ä. würde mir sogar dieser Differenzbetrag erhalten bleiben - denn ich muss mich u.a. um den Bodenbelag kümmern, kostet also auch Geld. Es hat sich also ganz positiv und ehrlich gesagt etwas überraschend angehört, mal schauen wie es tatsächlich ausgeht. :wink: