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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Mietkaution während der WSP  (Gelesen 2940 mal)

Sannypless

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Mietkaution während der WSP
« am: 25. März 2015, 19:02:46 »

Ich darf euch heute wieder beehren weil ich mal wieder selbst mir keinen Rat weiß  :whistle:

Mein Mann und ich haben beide Inso .... ich in der WSp -> Endspurt noch 12 Monate .... und mein Mann im noch eröffneten Verfahren.
Das Verfahren von meinem Mann läuft schon seit 2013 immer noch im Status -> eröffnetes Verfahren.
Jetzt zu meinem eigentlichem Problem.
Durch die Insolvenzeröffnung wurde das Bankkonto von meinem Mann gekündigt und seit der Hochzeit führen wir ein gemeinsames Konto.
Ich bin Eigentümerin und Besitzerin des Kontos. Die Lohnbuchungen meines Mannes werden ohne Probleme auf das gemeinsame Konto gebucht .
Das Problem ergab sich heute mit folgendem Sachverhalt
Heute erhielten wir von einer neuen Sachbeabeiterin einen Anruf bezüglich Rückinfos... ( TH meines Mannes)
Die Sachbearbeiterin wollte wissen wieso wir ein Gemeinschaftskonto führen und keine seperaten Konten ( was ja aufgrund einer Inso immer so einfach ist ein eigenes Konto zu bekommen )
und sie informierte uns dass die SB beim Vermieter die Kaution einholen will. :Oh_no: :Oh_no: :Oh_no:

Die Mietkaution habe ich damals bar bezahlt von meinem Konto.
Die Barkaution wurde auf ein Sparbuch dessen Vermieter der Eigentümer ist angelegt.
Für die neue Wohnung muss ich dieselbe Menge an Kaution hinterlegen daher wollte ich die vorhanden Kaution mitnehmen.
Muss ich jetz damit rechnen dass mir der TH das Bargeld wegnehmen kann? und dass ich trotz WSP mir eine neue Kaution ansparen muss? :shock: :fuchsteufelswild:
hatte jemand schon ein selbes erlebnis?
wer hätte evtl einen tipp für mich....

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HausH

Re: Mietkaution während der WSP
« Antwort #1 am: 25. März 2015, 20:43:48 »

 :hi:,

ich versuch es mal. Als ich vor 1,5 Jahren umgezogen bin, hatte ich ähnliches. Ich bin in der WVP, habe damals für die alte Wohnung eine Kaution in Bar hinterlegt, vor der Insolvenz. Den damaligen Mietvertrag haben meine Frau und ich unterschrieben. Jetzt wollte der TH natürlich die Kaution haben, als ich Ihm davon in Kenntnis setzte das ein Umzug bevorsteht. Ende vom Lied, meine damalige Vermieterin hat den TH die Kaution überwiesen, ich habe dann mit Hilfe des Gerichts fast die Hälfte zurück erhalten.

Ja wenn du umziehst, ist die Kaution weg.

Ich hatte Glück das ich für die neue Wohnung keine Kaution hinterlegen musste, musste eine Erklärung unterschreiben das beim Auszug mögliche Schäden von meinem Gehalt abgezogen werden. Die Wohnung ist sozusagen von meinem Arbeitgeber (öffentlicher Dienst).

Der TH muss aber meines Wissens so lange warten bis das alte Mietverhältnis in so weit beendet worden ist, das die Mietkaution ausbezahlt wird. Wenn von der Kaution was einbehalten wird, vom alten Vermieter, dann kriegt der TH halt weniger.

hoffe geholfen zu haben

gruß von HausH
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Sannypless

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Re: Mietkaution während der WSP
« Antwort #2 am: 25. März 2015, 20:59:13 »

Wäre die Mietkaution noch aus der Zeit vor der WVP dann würde ich es evtl verstehen.
Aber nicht wenn die Mietkaution aus der Zeit der WVP ist, und vorallem schon gar nicht vom TH meines Mannes.

Hört sich blöd an , wir sind im Januar erst in die neue Wohnung eingezogen und haben jetzt überraschender weise fürs selbe Geld ein schnuckliges Häusle erwischt.. der jetzige und der neue Vermieter wissen von der Inso, keiner hat ein Problem.

Daher denke ich sollte das mit der Mietkaution eigentlich hinfällig sein. Oder vertu ich mich ?
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HausH

Re: Mietkaution während der WSP
« Antwort #3 am: 25. März 2015, 21:24:39 »

 :hi:,

habt ihr beide den Vertrag unterschrieben, also bei der alten Wohnung? Du hast geschrieben dein Mann ist noch im eröffneten Verfahren...du in der WVP. Wenn ihr beide unterschrieben habt, dann denke ich das du deine Hälfte behalten dürftest. Bei der neuen Wohnung würde ich aufpassen, nur du darfst da die Kaution hinterlegen, sonst ist wieder die hälfte weg.

gruß von HausH
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Insokalle

Re: Mietkaution während der WSP
« Antwort #4 am: 26. März 2015, 18:01:57 »


Schildern Sie doch bitte den Sachverhalt präziser und vollständig. Ich werde nicht so recht schlau draus, wann wer was gemacht hat in welchem Verfahrensstadium.
Wie verhielt es sich mit dem Sparbuch? Damit die Kaution nicht im Vermögen des Vermieters untergeht, gibt es Verfügungsbeschränkungen, Verpfändungen etc. Das sollte auch beim Kautionskonto üblich sein. Wie wurde hier verfahren? Wurde die Kaution schon zurückgezahlt?

Zitat
Bei der neuen Wohnung würde ich aufpassen, nur du darfst da die Kaution hinterlegen, sonst ist wieder die hälfte weg.
Würde ich so nicht machen. Auch dann besteht mE die Gefahr, dass die Hälfte weg ist. Das muss anders und vor allem sicherer geregelt bzw. vereinbart werden.
Außerdem kann schon direkt nach Einzahlung ein Problem entstehen. Bezüglich der Mietkaution sind die Eheleute Gesamtschuldner. Zahlt nur einer die gesamte Kaution, entsteht uU ein Ausgleichsanspruch gegen den anderen Ehegatten. Der würde wohl zur Insolvenzmasse gehören. Vielleicht gibt es bei Ehegatten familienrechtliche Lösungsansätze. Mietkaution in der Insolvenz ist nun mal schwierig.


Thema Konto: Es ist mir unverständlich, dass Schuldner immer noch so verfahren.
Ist es nun ein Gemeinschaftskonto oder nicht? Wenn nur einer Kontoinhaber ist und der Lohn des anderen geht dort ein, wird daraus kein Gemeinschaftskonto. Vielmehr hat der andere einen Auszahlungsanspruch gegen den Kontoinhaber. Dieser Anspruch gehört zur Insolvenzmasse (Neumasse). Ihr Mann sollte sich dringend ein eigenes Konto besorgen.



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Sannypless

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Re: Mietkaution während der WSP
« Antwort #5 am: 26. März 2015, 21:28:16 »

Also

das Konto gehört mir alleine... also wie bereits erwähnt -> eigentümerin und besitzerin...
Das Girokonto meines Mannes wurde aufgrund von der eröffneten Insolvenz gekündigt.
Die Mietkaution floss von meinem Konto -> bar ... ich habe kein Sparbuch , auch kein Mietkautionsbuch.

Da Verfahren meines Mannes wurde 2013 eröffnet und befindet sich immer noch im eröffneten Verfahren.
Mein Verfahren ist 2010 eröffnet worden und schon längst in der WVP

Die Wohnung um dessen Mietkaution es geht  wurde im Januar 2015 angemietet und aus der ziehen wir demnächst auch wieder aus . Die Mietkaution will ich an den nächsten Vermieter mitnehmen , da ich mir ein 2. ansparen einer mietkaution nicht leisten kann.

« Letzte Änderung: 26. März 2015, 21:30:09 von Sannypless »
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Sannypless

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Re: Mietkaution während der WSP
« Antwort #6 am: 26. März 2015, 22:10:41 »



. Vielmehr hat der andere einen Auszahlungsanspruch gegen den Kontoinhaber. Dieser Anspruch gehört zur Insolvenzmasse (Neumasse). Ihr Mann sollte sich dringend ein eigenes Konto besorgen.

Mein Mann erhält sowie nur den pfändungsfreien Betrag, die Pfändungen werden vom AG direkt an den TH überwiesen, daher frag ich mich wieso Neumasse...

Die Kaution habe ich bar von meinem Konto bezahlt , von dem Lohn der übrigbleibt darf sowieso in der eröffneten Phase nix angespart werden,

Hab jetzt meinen Anwalt angeschrieben und um zusätzlichen Rat gefragt



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Insokalle

Re: Mietkaution während der WSP
« Antwort #7 am: 27. März 2015, 11:07:00 »

Was hat die Lohnzahlung mit dem Anspruch gegen den Kontoinhaber zu tun?
Antwort: Zunächst mal nichts. Daher wird man bei Bedarf einige Klimmzüge machen müssen, um den "Lohn" freizubekommen. Ich meine mich da an eine Entscheidung zu erinnern. Seien Sie froh, wenn da keiner nachbohrt.


http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Auswirkung-der-Enthaftungserklaerung-109-InsO-auf-NK-Erstattung-Kaution-11667.html
Das könnte ggf. eine Argumentationshilfe sein.
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