Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: katzenfrau2 am 10. Juli 2014, 16:25:33

Titel: Mietnebenkosten 2013/2014
Beitrag von: katzenfrau2 am 10. Juli 2014, 16:25:33
Hallo miteinander,
ich bin seit einem Jahr im eröffneten Verfahren, Schlußtermin ist am 28.07.14.

Heute kam die Abrechnung Heizung etc mit einer Nachforderung von 165 €.
Wenn ich es richtig im Kopf habe, gehört das noch in die Insolvenzmase? Oder irre ich mich und 'darf' ich es selbst
bezahlen?
Wie ist das in der WVP?

Ich bitte um Info und danke schon mal ganz nett.

cat
Titel: Re: Mietnebenkosten 2013/2014
Beitrag von: Mondbasis am 10. Juli 2014, 19:15:36
Hallo miteinander,
Hallo katzenfrau2,

ich bin seit einem Jahr im eröffneten Verfahren, Schlußtermin ist am 28.07.14.

Heute kam die Abrechnung Heizung etc mit einer Nachforderung von 165 €.
Leider wird alles teurer, obwohl man versucht zu sparen.

Wenn ich es richtig im Kopf habe, gehört das noch in die Insolvenzmase? Oder irre ich mich und 'darf' ich es selbst
bezahlen?

So wie ich es im Kopf habe liegt die Sache etwas anderst :neutral: In einem Buch für Insolvenzpflichten und Rechten eines Schuldners steht drin, dass bei einem Guthaben das Guthaben abgeführt werden muss, und bei Restzahlungen, also bei Ihnen die ca.170,00€ leider berappen muss.
Es ist schon etwas gemein, denn ist man sparsam wird das Geld weggenommen, bei einem Guthaben leider auch.

Wie ist das in der WVP?
Ob hier eine Art Staffelung wie bei der Steuerrückerstattung gibt, weiß ich leider nicht.
Im Zweifelsfall würde ich Ihnen raten ihren RA oder bei einer Schuldnerberatung die Info einzuholen. Aber m.W. müßen Sie den Betrag aus eigener Tasche bezahlen.


Ich bitte um Info und danke schon mal ganz nett.
Gerne, wenn ich Ihnen helfen konnte?


cat
mondbasis
Titel: Re: Mietnebenkosten 2013/2014
Beitrag von: Der_Alte am 11. Juli 2014, 09:09:30
Die Nachzahlung dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Insolvenzforderung sein, sondern eine Neuschuld. Damit musst und darfst du sie begleichen.
Titel: Re: Mietnebenkosten 2013/2014
Beitrag von: katzenfrau2 am 11. Juli 2014, 09:19:45
@der Alte:
danke. Einerseits habe ich das 'befürchtet', andererseits gibt es so wenigstens keinen Streß mit dem Vermieter.

Gruß
cat