Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Paula am 03. September 2008, 10:57:07
-
Ich bin seit 2006 in der Regelinsolvenz. Ich habe festgestellt das meine Mietswohnung mit der falschen qm Fläche berechnet wurde, nach einigem hin und her mit dem Vermieter wurde dieses dann auch bewiesen. Da der Vermieter sich zeit gelassen hat die Miete und Nebenkosten rückwirkend neu zu berechnen habe ich die Mietfortzahlung eingestellt und zahle nun schon seit 4 Monate keine Miete nun kam vom Vermieter endlich die Berechnung der Miete und die Mitteilung das ich insgesamt 5 ½ Monate Mietsfrei habe.
So nun meine frage es handelt sich ja um ein Guthaben muss ich das an dem Insolvenzverwalter zahlen?
Mein Vermieter teilte mir auch mit das er mein Insolvenzverwalter darüber informiert hat und das ich den Betrag unverzüglich an ihn Überweisen soll. (Der Insolvenzverwalter ist auch mein Treuhändler).
Wie soll ich mich nun verhalten?
Danke für Antworten
Paula
-
(Der Insolvenzverwalter ist auch mein Treuhändler).
- läuft das Insolvenzverfahren noch?
-
Ich bin in der Wohlverhaltensperiode
-
Insoweit sollte auch das Guthaben an Dich ausbezahlt werden.