Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Engel66 am 10. Mai 2009, 20:01:31
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Hallo!
Ich bin seit Dezember 2008 im eröffneten Verfahren. Bisher läuft alles prima! Unkomplizierter TH, keine finanziellen Sorgen mehr. Nun könnten wir demnächst eine tolle, bezahlbare Wohnung mieten. Der Vermieter möchte, dass wir die Mietsicherheit von 1500€ auf ein Sparbuch einzahlen und dann an ihn verpfänden. Aber, im eröffneten Verfahren darf ich doch kein Vermögen haben, oder? Mein Partner ist auch im eröffneten Verfahren, er kann das also auch nicht übernehmen. Wer weiß Rat? Schon mal herzlichen Dank im vorraus von Engel66
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Wenn Sie das Geld aufbringen könnten, sollte das Sparbuch auf einen anderen Namen angelegt werden.
Möglich sind z.B. die Eltern.