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Autor Thema: Mindestwert pfändbarer Sachgüter  (Gelesen 4626 mal)

Ingo

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Mindestwert pfändbarer Sachgüter
« am: 12. Oktober 2009, 18:34:30 »

Privatinso, Verfahren ist eröffnet
Hallo,
es gibt zwar eine Tabelle, die die Höhe des pfändbaren Einkommens festlegt.
Was ich aber noch nicht gefunden habe, ist eine Auskunft, ob es einen Mindestwert für pfändbare Güter gibt. Ich lese immer, dass teure Autos in die Insolvenzmasse eingehen.
Mein Auto wurde vom TÜV mit 120Euro bewertet und wurde vom TH in die Inso.masse aufgenommen. Er hat mir angeboten, es für diesen Betrag auszulösen.
Die Insolvenzsumme liegt bei knapp 40.000Euro.
Gibt es bei Insolvenzen kein Gebot der Verhältnismässigkeit?
Da könnte der TH auch meine Klamotten auf dem Flohmarkt verkaufen, könnte auch 120Euro bringen.
Bin sehr ratlos und echt gefrustet, auch weil die Schulderberatung der AWO gemeint hatte, meinen Schrotthobel dürfe ich bestimmt behalten.   
Dank euch für jeden Rat, Ingo
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paps

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Re: Mindestwert pfändbarer Sachgüter
« Antwort #1 am: 12. Oktober 2009, 18:55:35 »

Wie bei allem in D gibt es eine Vorschrift.
Wie bei allem in D ist die aber auch Gummi.
Die Vorschrift ist der §811 ZPO.
Das Gummi ist das Wort "angemessen".
http://dejure.org/gesetze/ZPO/811.html

Wurde der PKW u Erwerbszwecken benötigt ist er unpfändbar.
Ich würde ihn nicht auslösen, soll der TH doch verwerten und sich anschließend von den Gl vorwerfen lassen, dass er Geld zum Fenster rauswirft.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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rookie

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Re: Mindestwert pfändbarer Sachgüter
« Antwort #2 am: 13. Oktober 2009, 08:09:51 »

ich würde  den PKW auch nicht auslösen....die Verwertung kostet mal locker das dreifache des Wertes......natürlich auf Kosten der GL. ... :hi:

Ist sowieso eine Idiotie ein PKW mit diesem Wert zu pfänden....wenn du die Kiste für die Arbeit brauchst ist sie ganz klar unpfändbar.
« Letzte Änderung: 13. Oktober 2009, 08:26:19 von rookie »
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daMichi

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Re: Mindestwert pfändbarer Sachgüter
« Antwort #3 am: 13. Oktober 2009, 08:37:33 »

Hallo,

mein erster Termin bei TH war im Dez. 08. Mein Auto hatte damals einen Wert von ca. 1.000,- €.
Da ich jeden Tag 35 km in die Arbeit fahre, hat mir der TH das Auto sofort freigegeben.

Gruß

daMichi
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rookie

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Re: Mindestwert pfändbarer Sachgüter
« Antwort #4 am: 13. Oktober 2009, 10:57:55 »

...so wird auch normal verfahren
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ThoFa

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Re: Mindestwert pfändbarer Sachgüter
« Antwort #5 am: 13. Oktober 2009, 11:56:49 »

Hallo,

...die Verwertung kostet mal locker das dreifache des Wertes......

wie kommen Sie darauf?

MfG

ThoFa
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rookie

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Re: Mindestwert pfändbarer Sachgüter
« Antwort #6 am: 13. Oktober 2009, 17:42:00 »

.......weils mein Th mir damals auch so gesagt hat.... :hi:
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paps

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Re: Mindestwert pfändbarer Sachgüter
« Antwort #7 am: 13. Oktober 2009, 19:33:22 »

Nun zumindest müßte der PKW ja sichergestellt werden.
Vielleicht macht das einer kostenlos.

Ein Wertgutachten würde ja den eigentlichen Wert übersteigen, also fällt das auch flach.

Muß nur noch ein  Käufer gefunden werden.
Vielleicht bei e-bay gegen Selbstabholung.

Dann wäre der Th mit Gewinn aus der Sache.
Anderen Falls.??
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foxtra

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Re: Mindestwert pfändbarer Sachgüter
« Antwort #8 am: 15. Oktober 2009, 10:11:36 »

die Verwertung kostet mal locker das dreifache des Wertes

Ich habe meine alte Kiste letztes Jahr dem Schrotthändler verkauft, habe dafür immerhin 110,- Euros bekommen.  :juchu:
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ThoFa

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Re: Mindestwert pfändbarer Sachgüter
« Antwort #9 am: 15. Oktober 2009, 11:30:58 »

Hallo,

.......weils mein Th mir damals auch so gesagt hat.... :hi:

so langsam müssen Sie doch wissen, dass die keine Ahnung haben.  :wink:

I.d.R. arbeiten IVs mit Verwertern zusammen, dann ist nichts mit sicherstellen oder ähnliches. Wird vom Hof abverkauft und gut ist.

MfG

ThoFa
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Feuerwald

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Re: Mindestwert pfändbarer Sachgüter
« Antwort #10 am: 15. Oktober 2009, 14:21:34 »

§ 36 InsO  .... (3) Sachen, die zum gewöhnlichen Hausrat gehören und im Haushalt des Schuldners gebraucht werden, gehören nicht zur Insolvenzmasse, wenn ohne weiteres ersichtlich ist, daß durch ihre Verwertung nur ein Erlös erzielt werden würde, der zu dem Wert außer allem Verhältnis steht.

Man kann also nicht die Klamotten oder die Kaffeemaschine auf dem Flohmarkt oder bei ebay für 2,50 Euro verscherbeln, auch wenn das theoretisch "Gewinn" für die Masse bringen würde.

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ThoFa

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Re: Mindestwert pfändbarer Sachgüter
« Antwort #11 am: 15. Oktober 2009, 14:41:33 »

Es ging ja auch um das Auto für 120,00 €....
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Feuerwald

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Re: Mindestwert pfändbarer Sachgüter
« Antwort #12 am: 15. Oktober 2009, 14:45:40 »

klar, aber es war ja auch von den "Klamotten" die Rede
und nur damit keiner Angst bekommt, der TH könne auch an die Wäsche gehen.

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Re: Mindestwert pfändbarer Sachgüter
« Antwort #13 am: 15. Oktober 2009, 17:46:40 »

Also bei dem ein oder anderen TH kann ich mir das schon vorstellen, dass mit dem an die Wäsche gehen...  :wink:
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