Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: BrigitteWe am 30. April 2006, 17:46:52

Titel: Mini Job Privatinsolvenz
Beitrag von: BrigitteWe am 30. April 2006, 17:46:52
Mir werden monatlich vom Einkommen gemäss Pfändungstabelle ein Betrag abgezogen. Würde mir gerne wegen der hohen Miete eine andere Wohnung suchen und dazu bräuchte es eine vorübergehende Einnahmequelle. Würde man diesen 400 Euro Job nun zu meinem regulären Einkommen hinzurechen, verblieben mir gerade ca. 100 Euro übrig. Wisst Ihr, ob es für einen Nebenjob andere Kriterien der Insolvenzabgaben gibt. Habe mal was gehört, dass dieser nur zu 50 % abgezogen wird.

Vielen Dank für eine Antwort.
Gruss
Gitte
Titel: Mini Job Privatinsolvenz
Beitrag von: jafern am 01. Mai 2006, 08:08:55
Hallo Gitte,

nach meinem Kenntnisstand regelt das die Vorschrift § 850a ZPO für Mehrarbeit (bzw. auch Überstunden), sprich: 50 % des Bruttoverdienstes aus dem Nebenjob sind unpfändbar. Steht so in einigen Kommentaren und entsprechend wurde / wird auch so verfahren.

Gruß
Jafern[addsig]
Titel: Mini Job Privatinsolvenz
Beitrag von: ThoFa am 02. Mai 2006, 17:37:43
Hallo,

Jafern liegt da vollkommen richtig, allerdings muss der ein oder andere IV von dieser Regelung noch überzeugt werden.  8-)

MfG

ThoFa