"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Minijob  (Gelesen 1497 mal)

kleine

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 77
Minijob
« am: 25. November 2009, 16:00:53 »

Hallo Fories,

bevor mir die Neuschulden aus Wohnungsfreigabe und Unterhaltszahlungen
wieder über den Kopf wachsen, habe ich überlegt einen 400€ Job zusätzlich
zu meinem Hauptjob anzunehmen... weiß zwar noch nicht wie und wann,
aber muss wohl sein...

Nun hatte ich meinem TH einen sehr sachlichen Brief dazu geschrieben,
mit der Frage, wie er denn dieses zusätzliche Einkommen zu berücksichtigen
gedenkt. 100% anrechenbar, Mehrarbeitsregelung, gar nicht ;-))

Was schreibt er mir zurück? Ganz lapidar: Alle Einkünfte sind zusammenzurechnen,
auch Einküfte aus Nebentätigkeit.

Ja, das alles zusammengerechnet wird, ist mir schon klar. Die Frage
ist doch trotzdem noch, ob Teile der Einkünfte unpfändbar sind,
habe doch bei meinem AG auch unpfändbare Anteile in meinem
Einkommen...

Bin echt sauer, dass der TH mir nicht vernünftig antworten kann.

Meint der ich mache noch einen 400€ Job, wenn er die Hälfte davon
in Anspruch nimmt...

Vollidiot, tschuldigung, das musste sein...

 :fuchsteufelswild:
Gespeichert
wo immer ihr hinfahrt.... da seid ihr dann..
 

nsolventer

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 152
Re: Minijob
« Antwort #1 am: 25. November 2009, 22:10:06 »

ThoFa vertritt die Ansicht, dass ein Einkommen aus einem Nebenjob als Mehrarbeit zählt.
Allerdings habe ich dazu noch keine Postings gesehen mit verbindlichen (höchstrichterlichen) Urteilen.
Denn was das eine Amtsgericht entschieden hat, muss ein anderes noch lange nicht so sehen.
 :coffee:
Gespeichert
 

kleine

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 77
Re: Minijob
« Antwort #2 am: 26. November 2009, 08:05:21 »

tja, das ist wohl das Problem, das AG kann, muss es aber nicht
so beurteilen....

Gespeichert
wo immer ihr hinfahrt.... da seid ihr dann..
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz