Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kleine am 25. November 2009, 16:00:53

Titel: Minijob
Beitrag von: kleine am 25. November 2009, 16:00:53
Hallo Fories,

bevor mir die Neuschulden aus Wohnungsfreigabe und Unterhaltszahlungen
wieder über den Kopf wachsen, habe ich überlegt einen 400€ Job zusätzlich
zu meinem Hauptjob anzunehmen... weiß zwar noch nicht wie und wann,
aber muss wohl sein...

Nun hatte ich meinem TH einen sehr sachlichen Brief dazu geschrieben,
mit der Frage, wie er denn dieses zusätzliche Einkommen zu berücksichtigen
gedenkt. 100% anrechenbar, Mehrarbeitsregelung, gar nicht ;-))

Was schreibt er mir zurück? Ganz lapidar: Alle Einkünfte sind zusammenzurechnen,
auch Einküfte aus Nebentätigkeit.

Ja, das alles zusammengerechnet wird, ist mir schon klar. Die Frage
ist doch trotzdem noch, ob Teile der Einkünfte unpfändbar sind,
habe doch bei meinem AG auch unpfändbare Anteile in meinem
Einkommen...

Bin echt sauer, dass der TH mir nicht vernünftig antworten kann.

Meint der ich mache noch einen 400€ Job, wenn er die Hälfte davon
in Anspruch nimmt...

Vollidiot, tschuldigung, das musste sein...

 :fuchsteufelswild:
Titel: Re: Minijob
Beitrag von: nsolventer am 25. November 2009, 22:10:06
ThoFa vertritt die Ansicht, dass ein Einkommen aus einem Nebenjob als Mehrarbeit zählt.
Allerdings habe ich dazu noch keine Postings gesehen mit verbindlichen (höchstrichterlichen) Urteilen.
Denn was das eine Amtsgericht entschieden hat, muss ein anderes noch lange nicht so sehen.
 :coffee:
Titel: Re: Minijob
Beitrag von: kleine am 26. November 2009, 08:05:21
tja, das ist wohl das Problem, das AG kann, muss es aber nicht
so beurteilen....