Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Alex87 am 12. März 2008, 20:44:52

Titel: Mit 20 jahren Verschuldet
Beitrag von: Alex87 am 12. März 2008, 20:44:52
Guten Abend

Ich bin 20 Jahre alt, habe noch keine Ausbildung gemacht und bin im lezten Jahr zur Schule gegangen.
Habe die 12. te Klasse absolviert und bin dann nach Norwegen gegangen vor 7 Monaten.

Ich habe ein folgendes Problem:

Etwa vor knapp 2 Jahren habe ich meiner Mutter meinen Namen gegeben um einen Geschäft zu führern, also Konzession beantragt und Miet Vertrag unterschrieben. (Sagen bestimmt jetzt viele wie dumm ich war... Naja ich weiß echt nicht warum ich es gemacht habe).

Heute hat mir meiner Mutter dann mitgeteilt das die Gaststätte geschlossen werden muss und ich schulden in einer höhe von 50 000 € hätte. laut meiner Mutter solle ich einen Insolvenz Verfahren einleiten, damit ich beim 7. ten Jahr Schulden frei wäre.
Ist es möglich dies alles auf einen Schein Geschäft zu beziehen? Schulden auf meiner Mutter zu übertragen? Können die Schulden sich auf mein Norwegen aufenthalt auswirken? Kann ich nicht mehr zur Schule gehen und keine ausbildung machen? muss ich zurück nach Deutschland? Ich habe keine ahnung was ich am besten machen sollte, hoffe ihr könnt mir etwas weiter helfen.
Es sollen Miet, Strom und noch andere Schulden sein.

Gruß Alex
Titel: Re: Mit 20 jahren Verschuldet
Beitrag von: paps am 12. März 2008, 22:37:26
Erst mal willkommen.

Sicherlich keine einfache Situation. Insbesondere wenn alles von N aus geregelt werden soll.

Grundsätzlich würde wohl eine Insolvenz das sinnvollste, wenn die Verträge und Vereinbarungen alle auf ihren Namen laufen.

Eine zweite Möglichkeit wäre, mit einem geeigneten Anwalt das Strohmanngeschäft  anzufgehen.
Die Erfolgsaussichten sind aber ehr gering. Auch mit 18  jahren kann man davon ausgehen, dass ein normaldenkender Mensch sich zumindest einer gewissen Verantwortung für seine Firma bewußt ist.
Aber ich bin kein Jurist.
Und es stört in diesem Falle erheblich den Familienfrieden.

Wen eine Insolvenz angegangen werden soll ist eine ladungsfähige Adresse in D erforderlich. Es spielt aber eine untergeordnete Rolle ob Sie in N vorübergehend arbeiten oder lernen.

Eine dritte Variante wäre, sofern vorläufig keien Rückkehr angedacht ist, das Ganze erstmal weiter (gegen den Baum) laufen zu lassen und sich nach entsprechenden schuldbefreienden Möglichkeiten in N umzusehen.

Titel: Re: Mit 20 jahren Verschuldet
Beitrag von: Alex87 am 12. März 2008, 23:27:46
Wenn ich nun eine Insolvenz einleiten würde in Deutschland und ich in norwegen Arbeite können die dann meinen Gehlat fänden?
Können die überhaupt was machen wenn man ausgewandert ist?

Es gibt ja viele regeln bei einer Insolvenz und hab irgentwo mal gelesen das man sich auch strafbar machen kann durch etwas!?
Titel: Re: Mit 20 jahren Verschuldet
Beitrag von: paps am 12. März 2008, 23:34:14
Wenn Sie ausgewandert sind, können Sie keine Insolvenz in D  machen.

Das Problem der Gehaltspfändung würde ich bei einer Deutschen Inso erst mal nach dt. Recht sehen http://www.pleite-was-nun.info/Lohnpfaendtabelle.HTML (http://www.pleite-was-nun.info/Lohnpfaendtabelle.HTML). Dann wäre zu prüfen, welche Mehraufwendungen entstehen und wie bekomme ich die frei.

Strafbar? Trifft vor der Inso nur für vorsätzliche Handlungen zum Nachteil der Gläubiger und in Ihrem Falle durch das Strohmanngeschäft zu.

Vielleicht kann später ThoFa mal kurz was dazu schreiben, er ist der Spezi für alle Arten der Selbständigkeit.
Titel: Re: Mit 20 jahren Verschuldet
Beitrag von: ThoFa am 13. März 2008, 00:09:45
Hallo,

bei der ganzen Sache ist einiges zu beachten:

1. Wie Paps schon schrieb, eine Insolvenz (in Deutschland) können Sie nur dann machen, wenn Sie grundsätzlich Ihren allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben (i.d.R. der Wohnsitz). Eine Ausnahme ist es, wenn Sie einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, dann könnten Sie nämlich beim zuständigen Gericht, an dem Ihr Unternehmen gemeldet ist, Insolvenz anmelden. Diese Chance ist nicht mehr gegeben, da dass Geschäft offensichtlich geschlossen wurde.

2. Die "Strohmanntätigkeit" ist nicht strafbar, warum sollte sie auch ? Ist ein ganz normaler Geschäftsvorgang. Sie können die Schulden nun nicht auf Ihre Mutter "übertragen". Interessant wäre es jetzt zu wissen, ob es auch Finanzamtprobleme gibt, da würde ich fast eine Wette darauf abschließen. Haben Sie Steuererklärungen in den letzten zwei Jahren gemacht ? Dann muss man noch wissen, ob es einen Treuhandvertrag gibt ? Und...und...und....und

Sie werden um eine Beratung nicht umhin kommen, zumindestens, wenn Sie die Situation zeitnah regeln wollen. Ich persönlich würde zunächst alle Unterlagen von der Mutter herausverlangen und prüfen bei wem überhaupt die Schulden bestehen.

MfG

ThoFa

 
Titel: Re: Mit 20 jahren Verschuldet
Beitrag von: Alex87 am 13. März 2008, 08:55:07
Danke schön, ist es denn möglich sowas in Norwegen zu beantragen?
Was kann man bei einem Strohmanns geschäft machen, wenn man sich darauf bezieht!
Was auch noch dabei kommt ist das meine mutter mit einem typen zusammen war der jetzt im Gefängnisss sitz wegen frühere Betrügereien.
Uns hat er dann auch sichtlich geschadet, bzw. mich.

Ich weiß das ich aufjedenfall mich an einer Schuldenberatung melden müsste.
Unterlagen brauche ich auch, keine Frage.

Nur kommt man an einer Insolvenz nicht vorbei?