Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: allesschrecklich am 10. August 2013, 16:47:45
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Hallo alle zusammen,
ich bin nun seit dem 25.7. 2013 in der PI, mein Mann seit April 2013.
Wir haben vor vielen Jahren mal einen Kredit aufgenommen, für den ich gebürgt habe. Damals war ich noch voll berufstätig.
2007 habe ich einen Schlaganfall gehabt, und seitdem bin ich nicht mehr berufstätig. Rente bekomme ich aber nicht, weil mir 3 Monate an den Pflichtjahren fehlten.
Nun hat mir mein Treuhänder geschrieben, ich solle einen Lebenslauf schreiben, damit der Gläubiger weiß, wo und was ich evtl. noch arbeiten kann.
Meine Frage ist nun...... ist das immer so? Und ist das überhaupt zu vertreten?
Vielen Dank
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hallo allesschrecklich, bei mir war es auch so das ich mein lebenslsuf vorlegen musste. ich würde mir da nicht so viee gedanken machen wegen den lebenslauf. ich würde sagen der th verschafft sich durch den lebenslauf einen kleinen überblick über unserer arbeitsleben. ich glaube auch nicht das er jemand nach einen schlaganfall, zum arbeiten zwingt